AMD zum Thema Wärmeleitpaste

Update Jan-Frederik Timm
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Für viele Kunden gilt Wärmeleitpaste als unverzichtbar für den sicheren Betrieb des Prozessors. AMD überraschte nun jedoch mit der Nachricht, man soll auf Wärmeleitpads zurück greifen. Wer Wärmeleitpaste benutzt, verliert jeglichen Anspruch auf Garantie.

Auf dslteam.de war gestern zu diesem Thema folgende Aussage eines AMD-Mitarbeiters zu lesen:

"Wir empfehlen den Einsatz von Heatpads im Dauerbetrieb. Für den Testbetrieb kann ohne weiteres Paste eingesetzt werden. Das Problem liegt in der Viskosität der Pasten. Wärmeleitpaste wird im Laufe der Zeit immer dünnflüssiger und kann dadurch, unter Umständen, auf die Kontakte gelangen. Dadurch werden dann Kurzschlüsse verursacht. Garatieansprüche erlöschen in jedem Fall bei unsachgemäßem Gebrauch. Dies gilt vor allem bei Übertaktungen. Wir sind durchaus in der Lage festzustellen, ob eine CPU übertaktet wurde egal ob durch den Einsatz mechanischer oder elektronischer Mittel."

Update

Wir haben soeben ein Gespräch mit AMD geführt und weitere Informationen zu diesem Thema erhalten: Die Garantie erlischt nicht zwangsläufig, sondern nur im Falle einer Boxed-CPU. Wird hier an Stelle des Pads auf Paste gesetzt, erlischt die ansonsten drei Jahre währende Garantie. Beim Kauf einer sog. „Tray CPU“ hat der Einsatz von Wärmeleitpaste keinerlei Bedeutung.

Unter diesem Gesichtspunkt erscheint uns der Schritt wesentlich logischer als ein noch gestern angenommener, pauschaler Garantieverlust. Da AMD mit den Boxed-CPUs ein Wärmeleitpad mitliefert – der reibungslose Betrieb der CPU innerhalb der Spezifikationen also sichergestellt ist – kann man durchaus jegliche Veränderung des Originalproduktes (und hierzu zählt somit auch das Wärmeleitpad) als nicht erlaubte Änderung des Betriebszustandes werten: Garantieverlust.

Diese Politik ist rechtens und folgt durchaus marktüblichen Statuten. Auch Autoherstellter lassen zumeist die Werksgarantie verfallen, sollte der Motor nicht mit den zugelassenen Schmierstoffen versorgt worden sein. Sollte bei einer Boxed-CPU jedoch auf Paste gesetzt werden, geschieht dies zumeist ohnehin mit dem Hintergedanken, die CPU gehörig zu übertakten. Hier wäre die Garantie ohnehin erloschen.