Nethands/PYS schliesst die Pforten

Update Tobias Huber
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Viele User in unserem Forum greifen schon sehr lange auf den kostenlosen Service der Seite Nethands.de zurück, um dort aller Welt ihre PC-Konfiguration zu zeigen. Doch leider mussten nun die Betreiber die Seite offline nehmen, da sie ein Rechtsanwalt wegen eines fehlenden Impressums abgemahnt hatte.

In dem Schreiben werden sie aufgefordert, eine Mahngebühr von über 250€ zu zahlen. Grund der Abmahnung ist eine Verletzung gegen §6 des Teledienstegesetzes (TDG).

Was bedeutet § 6 des TDG den genau?

Das sagt vereinfacht ausgedrückt, dass jeder, der im Internet geschäftsmäßig Teledienste anbietet, dazu verpflichtet ist, auf seiner Internetseite bestimmte Informationen, wie beispielsweise seine Anschrift, Telefonnummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer, anzugeben. Als Teledienste zählen z.B. Homepages, Suchmaschinen, Telebanking oder Internetwerbung.

Aber jetzt kommt es: Geschäftsmäßigkeit bedeutet nicht, dass man eine "Gewinnerzielungsabsicht" haben muss! Damit können dann auch nichtkommerzielle (private) Dienste, wie Nethands.de es ist, dieser Informationspflicht unterliegen. Das könnte unter Umständen sogar eure private Homepage sein.

Demnach kann ein Betreiber einer privaten Internetseite sehr wohl ohne sein Wissen unter dieses Gesetz fallen.

Clevere Anwälte nutzen die Lücke im Gesetz und die Unwissenheit der User. Sie verschicken kostenpflichtige Abmahnungen, denn ein fehlendes Impressum auf einer Homepage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die bis zu 50.000 Euro kosten kann.

Die Betreiber von Nethands.de wissen im Moment leider nicht, wie es weitergehen soll. Gesucht werden Leute, die sich auf diesem Gebiet gut auskennen und ihnen etwas Hilfestellung geben können. Einfach eine Mail an die Betreiber schicken.

Update

Mittlerweile ist Nethands.de wieder online.

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