Microsoft gibt deutsche EULA für Vista bekannt

Arne Müller
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Nachdem sich inzwischen die Wellen wieder etwas geglättet haben, die erste Spekulationen über die geplanten Lizenzbestimmungen des kommenden Microsoft-Betriebssystems Windows Vista geworfen haben, veröffentlichte Microsoft nun erste Details zu der EULA in der deutschen Fassung.

Wie nicht anders zu erwarten war, bleibt das meiste beim dem, was bereits die EULA zu Windows XP vorgab. So bedarf es nach wie vor für jede Installation einer aktivierungspflichtigen Lizenz, wobei die Lizenz nicht für mehrere, gleichzeitige Installationen genutzt werden darf.

Ob eine Lizenz legal ist, will Microsoft mithilfe der WGA-Prüfung feststellen. Ist dies nicht der Fall, wird sich Windows Vista mit Sprechblasen darüber beschweren und einige Features deaktivieren, darunter die Aero-Oberfläche und Windows ReadyBoost.

Endgültig aufatmen können nun alle bei dem Punkt der Hardwareänderungen: So ist es dem Benutzer beliebig oft gestattet, sein Vista zu reaktivieren, sollten drastische Änderungen an der Hardware dies erfordern. Je nach Grad der Änderung entscheidet ein Algorithmus, ob eine Reaktivierung per Internet genügt oder telefonisch erfolgen soll. Da der Algorithmus gegenüber Windows XP entschärft wurde, wird ein Reaktivieren weniger oft nötig sein; Hier hat Microsoft also im Sinne der Endanwender gehandelt. Ein weiteres Zugeständnis an den Vista-Käufer ist eine von 90 Tage auf ein Jahr verlängerte Garantiedauer.

Wie wir bereits berichteten, gehören die Punkte zur Installation in virtuellen Maschinen zu den wenigen Neuerungen der Lizenzbestimmungen. Jede Vista-Version erhält hierzu ihre eigene EULA. So ist es Nutzern der Versionen Home Basic und Home Premium untersagt, Vista zusätzlich in einer VM-Umgebung zu installieren. Dies bleibt den Versionen Enterprise, Business und Ultimate vorbehalten. Dieser Punkt allerdings betrifft in erster Linie Geschäftskunden, da es unter Umständen sein kann, dass eine derartige Regelung für den Heimanwender als Endkunden hierzulande nicht gesetzlich korrekt ist. Dies müsste zunächst von einem Juristen geprüft werden. Denkbar wäre, daß Microsoft erneut nur mal wieder die Grenzen des Machbaren ausloten möchte, wie zumindest in den vergangenen Wochen von einigen Microsoft-Zweiflern spekuliert wurde. Wir werden dieses Thema verfolgen.

Wir danken Fabian „Sublogics“ Erdmann für das Einsenden dieser News.