Online-Durchsuchungen laufen bereits seit 2005

Arne Müller
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Nach Angaben von Teilnehmern der heutigen Sitzung des Innenausschusses des deutschen Bundestags hat der damalige Bundesinnenminister Otto Schily bereits im Jahre 2005 verschiedenen Institutionen die Online-Durchsuchung von Privat-PCs erlaubt.

Offenbar haben Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Bundeskriminalamt seit 2005 bereits mehrfach derartige Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren eingesetzt. Dies räumte das Bundeskanzleramt im Innenausschuss ein. Grundlage für diese Maßnahmen sei eine bisher nicht bekannte Dienstvorschrift von Otto Schily gewesen. Ob eine solche Dienstanweisung eine geeignete Rechtsgrundlage für einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger darstellt, darf bezweifelt werden, der Bundesgerichtshof hatte jedenfalls im Februar solche Untersuchungen untersagt. Offenbar war das Bundesinnenministerium ungeachtet dessen noch im März der Auffassung, dass die Geheimdienste weiterhin Computerfestplatten ausspähen dürften. Dementsprechend ist das Innenministerium unter Wolfgang Schäuble nun in Erklärungsnot und führt unter anderem Gesetze über MAD, BND und Verfassungsschutz, ergänzt durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, als Grundlage an. Vertreter der Opposition werfen der Regierung Rechtsbruch vor und fordern, die ihrer Ansicht nach illegalen Aktionen einzustellen beziehungsweise bis zu einer endgültigen Urteilsbildung durch das Bundesverfassungsgericht auszusetzen.

Vertreter der SPD und vor allem der Union verteidigten jedoch die Online-Durchsuchung als notwendige Maßnahme gegen die Terrorismusgefahr in Deutschland. Allerdings bezweifeln auch einige Koalitionsvertreter die Tauglichkeit einer Dienstvorschrift als Rechtsgrundlage.

Die Diskussion über Online-Durchsuchungen von PCs ist unter anderem eine Fordung von Innenminister Schäuble und erhitzt derzeit die Gemüter vieler Menschen, die in dieser und anderen Maßnahmen einen Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat sehen. Andere hingegen sind der Ansicht, zur Abwehr des Terrorismus sei jedes Mittel recht. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, mahnt, dabei nicht über das Ziel hinauszuschießen. Aufgabe des Staates und seiner Regierung sei schließlich nicht nur die Abwehr von Terrorismus, sondern auch die Wahrung von Bürgerrechten, zu denen auch der Datenschutz gehört.