Filesharing-Prozess: Strafe drastisch verringert

Benjamin Beckmann
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Jammie Thomas-Rasset ist seit Oktober 2007 die unrechtmäßige Vervielfältigung von 24 Songs über die Tauschbörse „KaZaA“ vorgeworfen worden. Ein US-Bundesrichter hat die zuletzt verhängte Strafe von 1,9 Millionen auf nunmehr 54.000 US-Dollar reduziert und setzt damit ein Signal für vergleichbare Prozesse.

Nachdem gegen Thomas-Rasset im Ergebnis des ersten Prozesses vor über 2 Jahren eine Geldstrafe in Höhe von 220.000 US-Dollar verhängt worden war, ging die Angeklagte in Berufung. Schlussendlich wurde ihr ein neues Verfahren zugestanden, da die Geschworenen durch bestimmte Hinweise des Richters voreingenommen waren.

Die Situation hat sich für die alleinerziehende Mutter dadurch sogar verschlechtert: Zum Abschluss des neuen Prozesses wurde sie zur Zahlung einer Rekordstrafe von 1,9 Millionen US-Dollar verurteilt. Dies korrigierte ein US-Bundesrichter nun nachträglich, da „das Interesse an einer abschreckenden Wirkung“ laut der Urteilsbegründung des Richters Michael Davis „eine Strafe in Höhe von 2 Millionen Dollar für den Diebstahl und die Verbreitung von 24 Songs nicht rechtfertigt” – zumal Thomas-Rasset, so der Richter, nur das Ziel verfolgt hat, kostenlos an Musik zu gelangen.

In dem Dokument zum Urteil des US-Bundesbezirksgerichts im Staat Minnesota heißt es weiter: „Überdies, auch wenn die Kläger das konkrete Ausmaß des Schadens nicht nachweisen mussten, sollte ein halbwegs angemessenes Verhältnis zwischen gesetzlichen und realen Schäden gewahrt werden.“

Thomas-Rasset soll nun eine Gesamtgeldstrafe von 54.000 US-Dollar verbüßen – 2.250 US-Dollar je verbreitetem Song und rund drei Prozent der ursprünglichen Summe. Sollten die Kläger, ein Konsortium aus sechs Musiklabels, oder die Beklagte die Anordnung des Richters allerdings nicht akzeptieren, könnte sich das Urteil ein weiteres Mal zugunsten oder zum Nachteil von Jammie Thomas-Rasset ändern.