Gericht weist Verfügung gegen Galaxy Tab 10.1N ab
Die Ende November von Apple beim Landgericht Düsseldorf beantragte einstweilige Verfügung bezüglich eines Vertriebsverbots für das Galaxy Tab 10.1N wurde nicht erlassen. In der am heutigen Vormittag stattfindenden Verhandlung folgte die Richterin Brückner-Hofmann den Aussagen des iPad-Herstellers nicht.
Die Begründung der Anwälte, auch das überarbeitete Design wäre dem des iPad zu ähnlich, reichte nicht. Nach Auffassung von Richterin Johanna Brückner-Hofmann gebe es unübersehbare Unterschiede zwischen dem iPad sowie Samsungs Gegenstück. Verbraucher seien sehr wohl in der Lage zwischen beiden Geräten zu unterscheiden, so Brückner-Hofmann: „Wir glauben nicht, dass jemand ein Samsung kauft um seinem Nachbarn im Kaffee Glauben zu machen, er besäße ein iPad“. Im Vergleich zum Galaxy Tab 10.1 weist das 10.1N eine überarbeitete Front mitsamt Herstellernamen auf.
Nach Ansicht des Apple vertretenden Anwalts Matthias Koch versucht Samsung immer noch vom Ruf seiner Mandantin zu profitieren. „Es ist die typische Strategie: Du kommst dem Original so nahe wie möglich und wenn es nicht weiter geht, nimmt man minimale Veränderungen vor“, so Koch. Samsungs juristischer Vertreter Thomas Musmann bekräftigte dagegen nochmals die Vermutung, dass Apple das gesamte Tablet-Format für sich beanspruche.
Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst am 9. Februar verkündet. Bis dahin darf Samsung sein Tablet weiterhin in Deutschland vertreiben.
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