Regierung will Störerhaftung neu regeln

Michael Schäfer
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Bereits Anfang Juli wurde bekannt, dass die Regierungskoalition bestehend aus CDU und SPD eine Neuregelungen der Störerhaftung bei freien WLAN-Zugängen anstrebt. Dieses Vorhaben wurde nun konkretisiert: In Zukunft sollen Wirte und Hoteliers von der Haftung weitestgehend befreit werden.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf, in welchem das sogenannte Haftungsprivileg auf Betreiber von freien WLAN-Netzen in Zukunft ausgeweitet wird, soll wie bereits bekannt noch in diesem Monat vom Kabinett beschlossen werden. Um Unsicherheiten und mögliche Klagen auszuschließen soll der Entwurf zudem mit Fallbeispielen versehen werden.

Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel will somit die Grundlage schaffen, Anbieter öffentlicher Netze vor „schwarzen Schafen“ zu schützen, denn immer wieder sahen sich Gastronomen Abmahnungen ausgesetzt, weil Nutzer deren freien Netze für Urheberrechtsverletzungen missbraucht hatten. Zuspruch erhält Gabriel von Politikern beider Parteien. So bezeichnet der SPD-Internetexperte Lars Klingbeil Gabriels Vorstoß als „absolut richtig“. Laut Klingbeil benötigen Betreiber von WLAN-Netzen Rechtssicherheit, gleichzeitig dürfen Nutzer nicht weiter durch hohe Hürden vor der Nutzung öffentlicher Netze abgeschreckt werden. Ähnlich äußerte sich auch CDU-Internetexperte Thomas Jarzombek, für welchen eine Reform der Störhaftung „mehr als überfällig“ sei. Durch diese Maßnahmen sollen Gastronomen dazu ermutigt werden, mehr freie Internet-Zugänge anzubieten.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anbietern von WLAN-Zugängen in Hotels, Gaststätten oder auch an Flughäfen nur noch eine „zumutbare Pflicht“ auferlegt wird, mit der sie ihre Gäste zu einem rechtmäßigen Gebrauch des zur Verfügung gestellten Zugangs anhalten sollen. Dazu soll das Haftungsprivileg im Telemediengesetz auf diese Gruppe ausgeweitet werden. Anbieter, bei denen zu erkennen ist, dass das Angebot auf einer Verletzung des Urheberrecht aufbaut, werden sich hingegen nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können.

Der Entwurf soll noch im August von CDU und SPD auf den Weg in den Bundestag gebracht werden, wo er im November beraten werden soll und bereits Anfang nächstes Jahr in Kraft treten könnte.