Informationsfreiheitsgesetz: Keine Ausnahme für deutsche Geheimdienste

Andreas Frischholz
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Informationsfreiheitsgesetz: Keine Ausnahme für deutsche Geheimdienste
Bild: Jonas Fischer/re:publica | CC BY 2.0

Das Informationsfreiheitsgesetz müsse auch für Geheimdienste gelten, fordert der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem Blog-Beitrag. Als Grund nennt er die Erkenntnisse aus dem NSA-Ausschuss, die verdeutlichen würden, dass mehr Transparenz und eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle erforderlich sind.

Beschlossen wurde das Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 2005. Ohne besondere Voraussetzungen ermöglicht es jedem, Einblick in die Akten oder Zugang zu elektronisch gespeicherten Daten von Bundesbehörden und Ministerien zu erhalten. Das Gesetz enthält zwar einige Ausnahmen, aufgrund derer auch zahlreiche Anfragen abgelehnt werden. Doch diese Entscheidungen müssen begründet werden und sind vor Gericht anfechtbar. Komplett außen vor sind bislang nur der Bundesnachrichtendienst (BND), der Verfassungsschutz und der militärische Abschirmdienst (MAD).

Nun fordert Schaar, dass dieser „Welpenschutz für die Geheimdienste“ gestrichen wird. Nötig wäre dieser Schritt, da „der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre immer mehr Einzelheiten über die Verwicklung deutscher Geheimdienste in die globalen Überwachungsaktivitäten ans Licht“ gebracht habe. Als Beispiel nennt er die Weltraumtheorie: Im Rahmen des NSA-Ausschusses wurde bekannt, dass BND-Präsident Gerhard Schindler gegenüber der Datenschutzbeauftragten des Geheimdienstes argumentiert hatte, die in Bad Aibling angefangene Satelliten-Kommunikation würde nicht unter das BND-Gesetz fallen. Denn die entsprechenden Daten würden nicht auf deutschem Boden, sondern im Himmel erfasst werden.

Schaar erhofft sich nun, dass solche „abstrusen Konstruktionen“ verhindert werden könnten, wenn das Informationsfreiheitsgesetz auf die Geheimdienste ausgeweitet werde. Selbst wenn diese sich auch auf die bestehenden Ausnahmeregelungen berufen könnten, wäre diese Gesetzesänderung ein „wichtiges Signal“, um zu verdeutlichen, dass „sich auch deutsche Geheimdienste innerhalb unserer Rechtsordnung bewegen“.

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