Leistungsschutzrecht: Vermittlung zwischen Google und VG Media gescheitert

Daniel Kurbjuhn
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Leistungsschutzrecht: Vermittlung zwischen Google und VG Media gescheitert
Bild: Phil Whitehouse | CC BY 2.0

Seit Einführung des Leistungsschutzrechts sind die Fronten zwischen Google und den in der VG Media organisierten Verlagen verhärtet. Auch das Schiedsverfahren des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) konnte hier keine Abhilfe schaffen und damit wird die nächste Rundes des Streits wohl vor einem Gericht ausgetragen werden.

Ende September hatte das DPMA beiden Seiten einen Vorschlag unterbreitet, wonach Google ab sieben Wörtern Lizenzgebühren an die Urheber der Texte entrichten sollte. Google machte nur wenige Tage später deutlich, dass der US-Konzern nicht von der eigenen Haltung abrückt und auch weiterhin jegliche Zahlung für die Verwendung der sogenannten Snippets ablehnt.

Auch die Gegenseite zeigte sich mit dem Vorschlag des DPMA nicht einverstanden. Die VG Media forderte von Google für die Verwendung der kleinen Textauszüge sechs Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens. Dies stuften die Vermittler allerdings als deutlich zu hoch ein.

Nun gab ein Sprecher der Behörde gegenüber heise online an, dass das Schiedsverfahren als gescheitert gilt. Dies deutet in aller Regel darauf hin, dass zumindest eine Seite einen Widerspruch gegen den Vermittlungsvorschlag eingelegt hat. Tatsächlich bestätigte ein Sprecher aus dem Hause Google, dass der Vorschlag nicht anerkannt wurde. Aus Richtung der VG Media ist zudem zu vernehmen, dass die Verlage die Auseinandersetzung vor einem Gericht fortsetzen wollen.

Wirklich überraschend ist die Haltung der Verwertungsgesellschaft nicht, denn im wesentlichen dreht es sich bei dem Streit zwischen Google und der VG Media um eine unsauber formulierte Gesetzesänderung mit einigen nicht definierten Begriffen, die viel Raum für Interpretation lassen. Durch eine gerichtliche Entscheidung könnte dann endlich die Rechtssicherheit entstehen, die sich alle Seiten bereits bei der Einführung des Leistungsschutzrechts erhofft hatten.

Google hingegen lehnt die härtere Gangart und damit den Weg zum Gericht aber eigentlich ab und betont, dass der Konzern lieber mit den Anbietern des digitalen Journalismus zusammenarbeiten möchte, damit Besucher auf die Webseiten und in die Apps gelockt werden. Zu diesem Zweck hatte das Unternehmen auch Ende April die Digital News Initiative ins Leben gerufen und dafür 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.