Urteil: Arbeitgeber dürfen private Nachrichten kontrollieren

Tobias Reuter
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Urteil: Arbeitgeber dürfen private Nachrichten kontrollieren
Bild: CherryX | CC BY 3.0

Wer seine Arbeitszeit für private Chats nutzt, muss davon ausgehen, dass Vorgesetzte zukünftig ganz legal mitlesen dürfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach Arbeitgebern das Recht zu, die während der Arbeitszeit auf Firmengeräten versandten Privatnachrichten unter Umständen mitzulesen und auszuwerten.

Konkret ging es in der Verhandlung um die Klage des rumänischen Ingenieurs Bogdan Barbulescu, dessen Unternehmen ihn 2007 wegen des unzulässigen Versands von privaten Nachrichten entließ. Barbulescu verwendete den Yahoo Messenger während der Arbeitszeit nicht nur für berufliche Zwecke, sondern auch für private Unterhaltungen mit seinem Bruder und seiner Verlobten, obwohl das Unternehmen die private Nutzung ausdrücklich untersagte.

Bei einer routinemäßigen Kontrolle des Yahoo-Accounts seitens des Unternehmens fiel das Fehlverhalten Barbulescus auf, worauf Barbulescus Yahoo-Chats mehrere Tage überwacht wurden. Mit dem 45-seitigen Transkript des Chatverlaufs aus dieser Zeit belegte das Unternehmen gegenüber dem Ingenieur, dass dieser sich über die Firmenrichtlinien hinweggesetzt hatte und beendete das Arbeitsverhältnis.

Darauf wandte sich Barbulescu zunächst an ein rumänisches Gericht und verklagte seinen früheren Arbeitgeber mit der Begründung, dieser habe durch das Mitlesen von persönlichen Chats die Privatsphäre des Ingenieurs verletzt. Das Gericht wies die Klage aber ab, worauf Barbulescu den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschaltete, welcher der Argumentation des Klägers jedoch ebenfalls nicht folgte. Es sei keinesfalls unangemessen, dass ein Arbeitgeber überprüfen wolle, ob die Angestellten während der Arbeitszeit ihre beruflichen Aufgaben erledigen, so das Gericht.

Da der Arbeitgeber in Barbulescus Fall davon ausgegangen sei, in dessen Chat-Software nur berufliche Mitteilungen zu finden, sei die Protokollierung und Auswertung des Chatverlaufs rechtens gewesen – zumal der Ingenieur Kenntnis über die Möglichkeit der Chat-Überwachung seitens der Vorgesetzten hatte. Zudem habe das Unternehmen außer dem Chatverlauf keine weiteren Informationen auf Barbulescus Arbeitscomputer eingesehen. Die Richter gaben keine Stellungnahme darüber ab, ob es für das Urteil einen Unterschied gemacht hätte, wenn der Ingenieur statt des Firmenrechners einen eigenen Computer oder eigenes Mobilgerät für die Nachrichten verwendet hätte.

Einer der acht Richter widersprach dem Urteil mit der Begründung, ein von Arbeitgeberseite ausgesprochenes Totalverbot von privater Internetnutzung sei nicht akzeptabel. Lilian Edwards, Professorin für Internet-Recht an der schottischen University of Strathclyde, gibt dem rumänischen Arbeitgeber aus rechtlicher Sicht zwar recht, kritisiert aber ebenso wie der Richter das komplette Verbot von privater Internetnutzung am Arbeitsplatz; selbst während der Arbeit behalten Angestellte ihr Recht auf Privatleben, so Edwards. Der in Straßburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird außer von Weißrussland und dem Vatikanstaat von allen europäischen Staaten anerkannt, somit betrifft das Urteil auch Deutschland.