NSA-Ausschuss: Snowden-Anhörung wohl endgültig vom Tisch

Andreas Frischholz
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NSA-Ausschuss: Snowden-Anhörung wohl endgültig vom Tisch
Bild: Citizenfour

Mit der Anhörung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde die Beweisaufnahme im NSA-Ausschuss ohnehin schon beendet. Nun hat der Bundesgerichtshof noch abschließend geklärt, dass die Opposition eine Befragung von Edward Snowden nicht erzwingen kann.

Opposition scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Abgelehnt hat der Bundesgerichtshof einen Antrag der Oppositionsparteien, wie aus einer Entscheidung hervorgeht, die heute veröffentlicht wurde. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz und die Linken-Abgeordnete Martina Renner wollten durchsetzen, dass der NSA-Ausschuss vom Kanzleramt zumindest Amtshilfe einfordert, um Edward Snowden in Deutschland befragen zu können. Denn eine der Voraussetzungen dafür ist, dass der NSA-Whistleblower während des Aufenthalts in Deutschland nicht in die USA ausgeliefert wird.

Weil die Große Koalition einen entsprechenden Antrag ablehnte, wählte die Opposition den Weg vor den Bundesgerichtshof. Nun haben aber auch die Richter entschieden, dass sich Opposition als Minderheit nicht durchsetzen kann. Begründung: Die Abgeordneten von Grünen und Linken müssten mindestens ein Viertel der Abgeordneten im Bundestag repräsentieren, um den Antrag gegen den Willen der Ausschussmehrheit zu erlassen. Im Bundestag kommt die Opposition allerdings nicht auf die 25-Prozent-Marke.

Snowden-Anhörung vermutlich endgültig gescheitert

Bereits 2014 hatte sich der NSA-Ausschuss darauf verständigt, Snowden als Zeugen zu befragen. Das Ziel von Grünen und Linken war ursprünglich, dass er beim NSA-Ausschuss vor Ort auftritt. Vertreter der Großen Koalition verweigerten das, eine Anhörung per Video-Schalte wäre ihrer Ansicht nach ausreichend. Ein Vorschlag, den sowohl die Opposition als auch Snowden ablehnten. Im Winter sorgte der Streit erneut für Aufsehen, der Vorwurf war stets, die Bundesregierung wolle die Befragung eines „unangenehmen Zeugen“ verschleppen.

Nach dem offiziellen Ende der Beweisaufnahme wäre es ohnehin schwierig gewesen, nochmals einen Zeugen zu befragen. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte die Anhörung von Snowden nun endgültig gescheitert sein.