Apple: EU-Kommission untersucht geplante Shazam-Übernahme

Britta Niemann
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Apple: EU-Kommission untersucht geplante Shazam-Übernahme
Bild: Shazam

Nachdem bereits im Februar auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung einer Überprüfung der geplanten Übernahme von Shazam durch Apple stattgegeben wurde, die einem Antrag von Österreich, Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Schweden und Spanien folgte, beginnt nun in Brüssel eine eingehende Untersuchung.

Die Europäische Kommission hatte Anfang des Jahres einer Prüfung der Übernahme des Musikerkennungsdienstes Shazam durch Apple auf Grundlage der in der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegten Umsatz-Schwellenwerte zugestimmt, da der in Österreich geltende nationale Schwellenwert überschritten wurde und eine entsprechende Meldung seitens Apple, die bei der Europäischen Kommission hätte angemeldet werden müssen, ausgeblieben war. Dem Antrag hatten sich daraufhin die oben genannten Länder angeschlossen.

Ist ein solcher Antrag gestellt, hat die EU-Kommission insgesamt 25 Werktage Zeit zu entscheiden, ob eine Genehmigung erteilt wird, oder wie in diesem Fall eine eingehende Überprüfung, welche weitere 90 Werktage dauern wird, angeordnet wird.

Weitere Bedenken der EU-Kommission

Dass eine Übernahme nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum habe, wurde bereits im Februar seitens der EU-Kommission angenommen. Shazam bietet die Möglichkeit, Musikstücke zu erkennen, und verweise anschließend auf eine Kaufmöglichkeit – zur Zeit noch verschiedener Anbieter. Dies könne sich jedoch durch die Übernahme ändern, so dass nur noch auf das eigene Musikangebot von Apple – Apple Music – verwiesen werden könnte. Dies gilt es in der Überprüfung der geplanten Übernahme nun herauszufinden.

Die Art und Weise, wie Menschen Musik hören, hat sich in den letzten Jahren signifikant verändert, wobei immer mehr Europäer Musik-Streamingdienste verwenden. Unsere Untersuchung zielt darauf ab, dass auch weiterhin gewährleistet bleibt, dass Musik-Fans attraktive Angebote erhalten, und nicht aufgrund der geplanten Übernahme weniger Angebote zur Verfügung haben.

Margrethe Vestager, Wettbewerbs-Kommissarin der EU