Bundestag: Update-Pflicht für digitale Produkte kommt
Künftig soll es in Deutschland eine Update-Pflicht für digitale Produkte geben. Hersteller werden damit verpflichtet, über einen angemessenen Zeitraum auch tatsächlich Updates bereitzustellen. Damit setzt der Bundestag die aktuelle Warenkaufrichtlinie der EU um.
Wie lange ein Hersteller Updates für Produkte mit digitalen Komponenten wie Autos, Smartphones oder Smart-Home-Produkte bereitstellen muss, wird nicht präzise beziffert. Stattdessen besteht die Verpflichtung solange, wie die Nutzer ein Update „aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten“ können.
Eine Rolle spielen dabei Aussagen in der Werbung sowie die verwendeten Materialien, Funktionen und der Preis. Wie lange eine Update-Pflicht also im Einzelfall besteht, werden letztlich Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sind auch nicht zufrieden mit der Regelung. In der TAZ erklärt Dietlinde Bleh, Referentin für Vertragsrecht beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), ein Anspruch auf Updates gegenüber dem Händler sei nicht ausreichend. „Wir brauchen zusätzlich einen Anspruch gegenüber dem Hersteller“, so Bleh.
Laufzeit von Verträgen beschränkt
Beschlossen hat der Bundestag die Update-Pflicht als Gesetzespaket in der Nacht zum Freitag. Das erhält noch ein weiteres Gesetz, das künftig die Laufzeit von Verträgen beschränkt. So sind etwa bei Internet- und Mobilfunkverträgen weiterhin zwei Jahre eine übliche Dauer, die sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn der Kunde nicht kündigt. Künftig soll sich das ändern.
So darf die Erstlaufzeit weiterhin ein Jahr sein. Danach muss aber eine monatliche Kündigung möglich sein. Außerdem müssen Anbieter das Kündigen vereinfachen, etwa durch das Bereitstellen entsprechender Button. Diese Regelung entspricht den Vorstellungen der Verbraucherschützer.
„Was jetzt verabschiedet wurde, ist schon ganz gut“, so Bleh in der TAZ. Besser wäre es allerdings, wenn die Mindestlaufzeit schon nach zwölf Monaten enden würde. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisiert das Gesetz hingegen. Es würden den „Wesenskern eines Abonnements“ aushebeln, was mit Umsatzverlusten für Unternehmen einhergehe. Somit bestehe „weniger Spielraum“ für Investitionen und Innovationen.
Die Redaktion dankt mehreren Lesern für den Hinweis zu dieser Meldung.