News Bundestag: Update-Pflicht für digitale Produkte kommt

Andy

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Künftig soll es in Deutschland eine Update-Pflicht für digitale Produkte geben. Hersteller werden damit verpflichtet, über einen angemessenen Zeitraum auch tatsächlich Updates bereitzustellen. Damit setzt der Bundestag die aktuelle Warenkaufrichtlinie der EU um.

Zur News: Bundestag: Update-Pflicht für digitale Produkte kommt
 
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Auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings hätte ich mir wirklich gewünscht das man eine "Mindestupdatezeit" mit beschließt. Denke da so an 5 Jahre bei Smartphones und 10 Jahre beim Fernseher und anderen "einfacheren" Produkten, etc.
 
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Ach, wieder so ein Wischiwaschi Gesetz, was im Nachhinein wieder Unsummen und zusätzliche Belastung für das Justizsystem kosten wird.
 
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Eine News bei der ich nicht recht weiß, ob das gut oder schlecht ist. Nach meinem Ermessen sollten mobile Betriebssysteme mindestens 5 Jahre und OS für PCs mindestens 15 Jahre Updates bekommen. Allein schon gegen diesen Wegwerftrend und je länger etwas hält, desto besser.
 
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gilt die neue monatsfrist für eine kündigung nach der erstlaufzeit auch für bestehende verträge oder ist das nur für neue verträge?
 
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1.) Welche Geschäfte sind hier betroffen? Ähnlich wie beim Gewährleistungsrecht nur Händler zu Privatkunde?
2.) Oder auch Händler zu Firmenkunde?
3.) Was ist wenn der Hersteller seinen Updateverpflichtungen nicht nachkommt? Was soll der Händler dann tun?
4.) Was ist wenn Software dann von außerhalb der EU vertrieben wird bzw. einfach mit Paypal bezahlt wird und sich der Hersteller/Verkäufer nicht um seine rechtlichen Verpflichtungen kümmert. Bei Firmenkunden könnte man das verhindern, bei Privatkunden eher nicht.

Grundsätzlich eine gute Idee nur müsste man hier die Hersteller in die Pflicht nehmen und nicht die Händler, die nur die Möglichkeit haben das Gerät nicht ins Programm zu nehmen oder es zu riskieren und dann den Wert zu ersetzen, was dem Kunden nichts hilft, wenn es kein Nachfolgeprodukt gibt, das die Anforderungen erfüllt.
 
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Wenn das Gesetzt auf B2B abzielt, wäre das eine Katastrophe. Man kann doch nicht Geschäftsleuten vorschreiben, wie sie Verträge untereinander auszuhandeln haben. Das Recht Vorschriften zu machen gilt primär nur in Bezug auf strafrechtliche Verhältnisse.
 
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Etwas wie "Right to Repair" fände ich sinnvoller.
Dazu zähle ich:
  • Offene Bootloader
  • Gute Produktdokumentation (Servicemanuals, Schaltpläne)
  • Verfügbare Ersatzteile
  • Wartbare Gerätekonstruktion
  • Kein vendor lock-in
  • Verbot und Bestrafung von geplanter Obsoleszenz (looking at you, Apple)
Ist ja schön das die Hersteller lange Softwareupdates garantieren sollen. Aber das bringt nur dann was, wenn die Geräte bis zum Ende hin überleben.
 
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schon toll das die Regierung sowas beschließt. auch schön das damit jeder mist den man kauft und diese updatepflicht hat dann dadurch teurer wird.
kostet ein galaxy smartphone schon 1000€ oder mehr. zukünftig dann 30% aufpreis.
NA DANKE AUCH liebe Regierung.
 
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Andy schrieb:
Stattdessen besteht die Verpflichtung solange, wie die Nutzer ein Update „aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten“ können.

Tolle Sache!
Leider fuer beide Seiten etwas zu schwammig: Jeder erwatet etwas anderes, wodurch man das Risiko bezueglich Klagen wieder auf den Verbraucher schiebt...
 
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DarkInterceptor schrieb:
NA DANKE AUCH liebe Regierung.
Immerhin kannst du es so länger nutzen. Wenn die Lebenszeit damit also um 30% verlängert wird...
Und wenn du das nicht bezahlen willst, es gibt auch Handys die weniger kosten.
 
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@DarkInterceptor Man nuss ja kein Galaxy Smartphone kaufen. Sehe den Sinn von 1000€ Smartphones auch nicht außer als Statussymbol wenn man es braucht.

@duckycopper Warum kann man Geschäftsleuteb nichts vorschreiben? Im Gegenteil, wenn es rein auf Unternehmen-Privatkunden abzielt, dann ist es Unsinn, weil das Ziel ist, dass weniger Elektroschrott entsteht und es keinen Sinn macht wenn in der Geachäftswelt dann fleißig genau so weiter gemacht wird...
 
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DarkInterceptor schrieb:
kostet ein galaxy smartphone schon 1000€ oder mehr. zukünftig dann 30% aufpreis.
NA DANKE AUCH liebe Regierung.
Hast du überhaupt die News gelesen?
Warum sollten die Produkte um 30% teurer werden? Glaubst du Samsung ändert seine Roadmap für ein weltweites Produkt für "die Regierung"? Der Hersteller braucht nur zu sagen, dass seine bisherige Roadmap "angemessen" ist und fertig. Zu mehr verpflichtet das Gesetz nicht, mehr wischiwaschi zu Gunsten der Industrie geht nicht. Aber Hauptsache die Regierung ist Schuld...

Im übrigen wurde dies vom Parlament beschlossen, und nicht von der Regierung.

Wenn die Hersteller angeben müssten, wie lange sie für ein Gerät noch Feature bzw. Sicherheitsupdates liefern, kann der mündige Käufer dementsprechend entscheiden. So wie bei den Energiesparklassen.
 
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Yoshi_87 schrieb:
Denke da so an 5 Jahre bei Smartphones und 10 Jahre beim Fernseher und anderen "einfacheren" Produkten, etc.

Dazu eine garantierte Erhaltung autonomer Funktionen bei Trennung von der Cloud. Ein Fernseher oder AVR muss auch ohne Internetverbindung bedienbar bleiben, und HDMI-, oder Sat-Signale wiedergeben können.
 
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duckycopper schrieb:
wäre das eine Katastrophe

Das Recht auf Vertragsfreiheit wird nicht eingeschränkt.

Wenn sich der Vertrag aber nach einem Jahr automatisch verlängert, da der schlampige Schlumpf in einem Hirn vergessen hat zu kündigen, läuft er nicht wieder ein zusätzlich Jahr.

Bei Bonusleistungen (z.B. die ersten Monate verbilligter Preis) sind ebenfalls längere Anfangsverträge als 1 Jahr möglich :D

Wir sind doch nur in der Meinung von Populisten, eine Bananenrepublik. :evillol:

mfg

p.s.

Die Updatepflicht ist übrigens nur auf dem Papier vorhanden. Das Zauberwort dort lautet: "gewöhnliche Nutzungszeit". Das sind bei Handys oder anderen technischen Geräten 2-5 Jahre.
 
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Bedeutet im Klartext, dass wir jetzt 5G einstampfen können da es eh bald keine Geräte mehr geben wird die das nutzen können^^

Mal ernsthaft, bin gespannt wie die Händler dieses Problemchen lösen wollen...

KitKat::new() schrieb:
Tolle Sache!
Leider fuer beide Seiten etwas zu schwammig: ...
Aber nicht doch
  • der Hersteller erwartet eine Nutzungszeit bis er einen Nachfolger bringt
  • der Nutzer erwartet eine Nutzungszeit bis das Teil irgendwann nach der Garantie den Geist aufgibt
Ist etwas unklar?^^

Ein Gesetz zu formulieren und zu beschliessen an dem im nachhinein keine Anwälte Geld verdienen traue ich "unserer" Regierung nicht zu - immerhin ist es somit sehr schwer mich zu enttäuschen.
 
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KitKat::new() schrieb:
Selbstverstaendlich ist beides wichtig

In meinen Augen beinhaltet "Right to Repair" auch Softwarepflege von Produkten, selbst wenn diese nicht mehr Unterstützt werden.
Und ja, die Hersteller müssen dafür die Sourcen freigeben (mit einem entsprechenden Open Source Lizenz, die das kostenfreie Nutzen auf der Hardware bei Beibehaltung der originären Features ermöglicht, um Bugs zu entfernen). Sollten diese nicht die Sourcen freigeben wollen, können sie ja zumindest weiterhin Sicherheitspatche rausbringen. Das kostet kein Vermögen.


Aber das ist letztendlich eh alles egal, da wie schon im Artikel vermerkt, so ein Gesetz die Hersteller betreffen muss, nicht die Händler.
 
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Die Unternehmen werden bei beiden Themen das zusätzliche Risiko auf den Kunden abwälzen. In Form höherer Preise. Updates kosten Geld, so mancher Kunde braucht sie vielleicht gar nicht? Man hat mehr Aufwand, aber wenn es alle machen müssen keinen usp gegenüber Konkurrenten. Beim Vertrag hat das Unternehmen mehrfach Aufwand für Kundenneugewinnung. Einfache bwl. Jetzt jubelt ihr hier noch.


Eine andere Frage ist was man genau unter Update versteht, die Gerichte dürfen es wieder richten. Support wäre gut, aber unter Update verstehe ich eher neue Funktionen.
 
@Andy
"So darf die Erstlaufzeit weiterhin ein Jahr sein."
Oder soll es zwei Jahre heißen?
 
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