Board auf ebay verkauft, Rückgabe mit verbogenem Sockelpin - akzeptieren?

JohnJSmuth

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Hallo erstmal!

Falls die das falsche Unterforum ist bitte ich um Verschiebung.

Zu meiner Frage:

Ich habe ein bei mir einwandfrei funktionierendes Mainboard bei ebay verkauft. Der Käufer sagte, dass es schon nach wenigen Stunden Verwendung abstürtzte und seitdem gäbe es nur noch eine Bootschleife.

Ich habe einer Rückgabe zugestimmt. Das zurückgegenene Board hat jetzt allerdings einen vollständig verbogenen Pin im Sockel (ich hatte extra Fotos des unbeschädigten Sockels im Angebot eingefügt)

Würdet Ihr es noch zurücknehmen?

Danke schonmal.
 
nein, bist du sicher, dass es das ist was du verkauft hast-seriennummer oder ähnliches vergleichen.
 
Die Snr aufkleber sind die gleichen. Der allgemeine Zustand des Boards ist auch identisch. Also relativ sicher, ja.

E;
Ich hab übrigens kein Paypal angeboten, also kann man Betrugsversuch eher ausschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die Sache in einwandfreiem Zustand verkauft hast, Gewährleistung etc. ausgeschlossen hattest, und nun ein defektes Produkt zurückbekommst - warum genau solltest du das akzeptieren?

Um deine Frage zu beantworten: Ich würde das nicht akzeptieren und den Käufer unter Verweis auf die einschlägige Strafrechtsnorm nachdrücklich motivieren, das Ding zurückzunehmen und meine Aufwände (Versandkosten z. B.) zu übernehmen, bevor ich mich doch dazu hinreissen lasse und staatlich überprüfen lassen möchte, ob er das vielleicht vorsätzlich getan hat.
 
Der Vollständigkeit halber:

Die PowerLED und Speaker Header waren leicht verbogen. Darauf hatte ich im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen, da ich auch nicht drauf geachtet habe und sich das für mich ehrlich gesagt noch innerhalb der Toleranzen gewöhnlicher Gebrauchsspuren bewegt.
Natürlich kann ich nicht 100%ig ausschließen, dass das die Fehler verursacht hat, aber es wäre das erste Mal, dass ich sowas höre.

Ändert das etwas an dem Fall?

Ich meine, es steht außer Frage, dass der Käufer den Artikel beschädigt hat, unabhängig davon, wodurch der Defekt verursacht wurde, was sich wohl nie wird ganz klären lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Beschaffenheit hat sich also während der Verweildauer beim Käufer verändert? Dann würde ich bei obiger Aussage bleiben.

Im konkreten Einzelfall müsstest du das dann halt u. U. juristisch prüfen lassen, ich belasse es dabei, wie ich vorgehen würde.
 
Wenn du Privat verkauft hast, per Foto belegen kannst das es in dem Bereich keinen Vorschaden hatte würde ich es nicht zurück nehmen. Setzt natürlich vorraus, das entsprechende Klauseln eingefügt hast. Transportschaden kommt ja eventuell auch in Betracht. Bootschleife muß nicht unbedingt an dem verbogenen Pin liegen.

So komisch das klingt nicht alle sind wichtig für die Funktion. Kann auch auch irgendein anderer Kurzschluß sein (Schraube im Tower etc.) Oder ganz heimtückisch, der Cpukühler stell den Kurzschluß her. Hatte ich auch schon, da war eine Lotstelle zu lang so das die Spitze durch die Isolierung stach.

Wenns nur ein Pin ist, kann man den auch noch versuchen mit nem Zahnstocher oder Zahnseide zurecht zu biegen. Aber eigentlich würde ich die Rücknahme verweigern wenn die ganz oben genannten Dinge zutreffen.

LG
 
Hatte ein Foto vom schadfreien Sockel gemacht, Rücknahmen und Gewährleistung ausgeschlossen, und dem Käufer schon Fotos des Schadens zugeschickt, und er hat nichts bestritten.
 
Da hat der Kunde halt die CPU auf die Pins fallen lassen.

verbogene pins kommen öfter mal vor.
Mindfactory lehnt da jegliche Reklamation ab. (Mechanisch defekt, kunde schuld, Pech gehabt)
wieso willst du als Privatperson nun mehr tun als es die gewerblichen tun?
 
Wenn vielleicht in diesem Fall gerechtfertigt, so sollte eine Verhaltensweise von Mindfactory niemals als "rechtlich korrekter Standpunkt", um das halbwegs neutral zu formulieren, genutzt werden. ;)
 
Die Sache ist, wie willst du es belegen, dass die Pins nicht vorher verbogen waren?
 
Ich hatte ein Foto des Sockels im Angebot, und als ich den Käufer bei Erhalt der Retoure auf den zuvor nicht vorhandenen Schaden hinwies hat er nicht behauptet dafür nicht verantwortlich zu sein (bspw. Lieferschaden).

Ich hab jetzt ein bisschen das BGB gelesen und bei Ausschluss der Gewährleistung scheint die Beweislast beim Käufer zu liegen (aber ich bin noch nicht ganz sicher).
 
JohnJSmuth schrieb:
Ich hatte ein Foto des Sockels im Angebot, und als ich den Käufer bei Erhalt der Retoure auf den zuvor nicht vorhandenen Schaden hinwies hat er nicht behauptet dafür nicht verantwortlich zu sein (bspw. Lieferschaden).

Ich hab jetzt ein bisschen das BGB gelesen und bei Ausschluss der Gewährleistung scheint die Beweislast beim Käufer zu liegen (aber ich bin noch nicht ganz sicher).

Naja, das ist eine schwierige Sache. Der könnte natürlich so argumentieren, dass du ein fehlerhaftes GErät bei Ebay angeboten hast. Aber ja, sollte der sich auf einen Lieferschaden (bei richtiger Verpackung etc pp) berufen, hat er die *rschkarte.
 
Nimm es nicht zurück. Du hast alles Beweise auf deiner Seite, es war ein Privatverkauf, etc.
Der Käufer hat es kaputt gebastelt und jetzt will er da fein raus kommen....
 
Wenn du ein Mainboard verkaufst, mit "Fotos" wo alles heile ist und keine Rücknahme angeboten hast.
Du kein PayPal anbietest.

​"Hat der Käufer Pech".
Er könnte dir eine schlechte Bewertung andrehen, das war es auch...

Warum auf sich was einlassen, wenn es heile war.

​Du musst angeben nach besten gewissen, und alles Ausschließen an defekten deiner Artikel die du anbietest.

​Rücknahme : NEIN dann

​Guck dir mal andere Verkäufer an, was die unter ihren Artikeln alles rein Sätzen ...

​Am besten auch PayPal anschaffen...

​Denke es ist ein leern Effekt, diese Situation.

​mach dich nicht verrückt wenn alles richtig angegeben hast.

​Hast du das Mainboard bereits zurück genommen, kannst nicht nachträglich ankommen
und es zurück geben oder dein Geld wieder verlangen.

Da du alles akzeptiert hast bereits. So erlese ich das gerade...

​lg
 
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