Rechte bei fehlgeschlagener Reparatur in der Gewährleistung / Garantie

jacky

Lt. Commander
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März 2004
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Hallo zusammen,

es geht um folgendes.
Ich habe vor knapp 2,5 Jahren eine Küche gekauft. Diese wurde auch vom "Küchenstudio" aufgebaut.
Ein halbes Jahr nach dem Aufbau ca. fiel mir auf, dass die Spülmaschine beim Schließen an der Fußleiste schleift.
Das habe ich reklamiert und man hat die Fußleiste ausgetauscht und die Maschine "richtig" eingebaut...
Halbes Jahr später schlug die Maschine beim Schließen immer oben an und die war auch nicht ganz dicht, da es sich teilweise Schimmel gebildet hatte.
Auch wieder reklamiert. Erst kam das Küchenstudio raus und meinte die Maschine sei undicht und es wäre die Aufgabe vom Hersteller. Der Hersteller ist dann rausgekommen und hat gesagt die Maschine wäre vollkommen in Ordnung aber völlig falsch eingebaut . Es würde unter anderem eine Metallschiene für die Arbeitsplatte fehlen, damit es hier zu keiner Schimmelbildung kommt. Das Küchenstudio hat aus Kulanz eine angebracht - nach deren Aussage lag aber keine vom Hersteller bei der Maschine dabei und es wäre eigentlich deren Aufgabe.
So die Maschine wurde dann erneut gerichtet (es ist nie ein kompletter Aus- und Einbau erfolgt), dass nichts anschlägt. Das war zuletzt im Mai/Juni kurz vor dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.

Heute habe ich dann festgestellt, dass die Maschine nun wieder an der Fußleiste scheuert.

Habe ich nun Pech gehabt ? Ich bin grad tierisch sauer auf dieses nette Küchenstudio, da die es ja in 2 Jahren nicht "gebacken" bekommen haben den Fehler zu beheben. Schimmel habe ich trotzdem wieder entdeckt.

Ich habe eine Rechtschutzversicherung - kann man da was machen oder bin ich als Kunde mal wieder der Depp ?

Danke euch im Voraus!
 
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