Umzug - Vertragsende zum Umzugstermin oder erst drei Monate später?

Warhorstl

Commodore
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Nov. 2008
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4.139
Moin,

ich ziehe zum 31.07. diesen Jahres in einen Haushalt um, in dem bereits ein Internetvertrag vorhanden ist. Dementsprechend wollte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (Umzug ohne Mitnahmemöglichkeit des Vertrages, ist mir für diesen konkreten Fall auch vom Provider bestätigt worden, dass dies vorliegt) und wollte fristgerecht (3 Monate) kündigen.

Es kam ein Brief vom 28.04. zurück (Dreimonatsfrist vor Umzug also bestätigterweise eingehalten), in dem die Kündigung bestätigt wurde, allerdings erst zum 30.10.

Jetzt meine Frage: Zu wann kann ich kündigen? Kann ich erst zum Zeitpunkt des Umzugs kündigen und muss dann eben drei Monate für Nichtleistung bezahlen oder habe ich alles richtig gemacht und mein Provider hätte das Vertragsende wie gewollt auf den 31.07. setzen müssen? §46 Abs. 8 TKG gibt mir da nicht wirklich Antwort.

Vielleicht hatte jemand schonmal dieses Problem und kann mir Auskunft geben?

Viele Grüße
Warhorstl
 
Ab Umzugstermin natürlich. Zuvor bist Du noch ganz normal an Deinem von Dir abgeschlossenen Vertrag gebunden. Mit den Dir bekannten Bedingungen.

Und da kommt Dir der Provider schon netterweise entgegen. Ob da schon ein Internetzugang besteht oder nicht, das muss ihn nicht interessieren. Das Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn der Provider am neuen Ort nicht die gleiche Leistung erbringen kann.
 
Du hast alles richtig gemacht, ich glaube dein Anbieter hat es so verstanden, dass du zum 30.7. erst kündigen willst und nicht sofort. Einfach nochmal Kontakt aufnehmen.

Edit: Der Beitrag unter mir ist juristisch korrekt. Aber ich hatte noch keinen Anbieter, der mir Probleme beim Umzug bereitet hat und auf das Recht pocht.
 
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Von diesem Sonderkündigungsrecht kannst du nur gebrauch machen wenn der Provider bei dem du jetzt bist an der neuen Adresse nicht liefern kann..
Kann er das aber, dann musst du den Vertrag sozusagen dorthin mitnehmen, weil du diesen ja unterschrieben hast :) Unabhängig davon ob dort schon ein Internetanschluss vorhanden ist, denn sie könnten dir die Leistung, die du wolltest, dort ebenfalls liefern. Das Problem ist nur, dass du diese Leistung dort nicht benötigst und das den Provider aber eig. nicht wirklich interessiert, somit dürfte das mit dem 30.10 schon hinkommen und du zahlst wie du damals selber wolltest bis zum Vertragsende deine Gebühren..

Grüße Salvator

Edit: Du kannst natürlich trotzdem nochmal einen Brief hinschicken oder anrufen und wenn du Glück hast ist dein Provider kulant und ermöglicht dir einen vorzeitigen Vertragsrücktritt..
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 3 Monate sind ab Umzug, somit passt das mit dem 30.10. schon.

MfG

Maestro
 
also ich würde wohl auch nochmal anrufen, denn das macht irgendwie keinen Sinn. In Deinem Fall liegt kein Sonderkündigungsrecht vor. Es wird Dir aber die 3 Monats-Frist bestätigt und der Frist dann falsch berechnet ?

Aber Vorsicht ... je nachdem, wie lange der Vertrag normalerweise noch laufen würde, könntest Du mit 30.10. sogar gut bedient sein.
 
Ich wollte mich nochmal melden. Danke für eure Beiträge.

Sonderkündigungsrecht liegt wie von mir beschrieben vor, das wurde mir auch so bestätigt. Warum der 30.10. angegeben wurde... keine Ahnung, habe ich auch nicht gefragt. Regulär hätte ich irgendwann zum Februar oder so kündigen können.
Jedenfalls wurde mir gesagt, dass ich nach Umzug einfach nur eine Bestätigung des Ummeldens zuzusenden brauche. Dann wird der Vertrag rückwirkend zum Ummeldetermin gekündigt.
 
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Ich sehe eigentlich hier keinen Fehler. Er meldet einen Umzug zum 31.07.2017, der Anbieter hat aus Kulanz die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzug hinterlegt und auch bestätigt, also passt hier soweit alles
 
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