Vereinsrecht - §60a AO und Spendenbescheinigung

S

Soedy

Gast
Hallo,

folgende Sachlage:

- Verein hat 2015 seinen Freistellungsbescheid für die Jahre 2011 bis 2013 erhalten
- neuer Freistellungsbescheid wurde im Februar angefordert, jedoch noch nicht erhalten
- am 10.02.2016 wurde eine Spende empfangen
- Verein möchte eine Spendenbescheinigung ausstellen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=B1BD0BC7693B3904DD27

Was ist dort anzukreuzen? Der erste Punkt mit Bezug auf den Freistellungsbescheid. Der zweite Punkt, muss dieser angekreuzt werden? Ist die Feststellung mit Ausstellen des ersten Freistellungbescheides erfolgt? Darf der Verein, stand jetzt, überhaupt eine Spendenbescheinigung ausstellen? Wann bekommt man §60a AO? Bereits, wenn man die Satzung ändert und beim Finanzamt einreicht?

Vielleicht hat ja jemand hier Ahnung :)
 
Im Freistellungsbescheid von "meinem" Verein steht:
Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und ggfs. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das Datum des Freistellungsbescheides nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die Frist ist tagegenau zu berechnen. (§ 63 Abs. 5 A0)

Schau mal, ob das in eurem Freistellugnsbescheid auch drinsteht.
wenn ja würde ich sagen, das geht, wenn die 5 Jahresfrist eingehalten wird.
(wobei ich nicht weiss, ob das Datum des Geldeinganges zählt, oder das Ausstellungsdatum der Spendenbescheinigung)


Dein Link funktioniert übrigens nicht.
 
Scheint wohl ein Session-Link zu sein, sorry.

Habe es inzwischen geklärt. Genau der Satz steht auch in diesem Freistellungsbescheid drin. Die Frist wurde auch eingehalten, sollte also keine Probleme geben. So wie ich das jetzt noch gelesen habe, muss nur eins der beiden Punkte (Freistellungsbescheid < 5 Jahre oder Satzungsfeststellung nach §60a AO) zutreffen.
 
Zurück
Oben