S
Soedy
Gast
Hallo,
folgende Sachlage:
- Verein hat 2015 seinen Freistellungsbescheid für die Jahre 2011 bis 2013 erhalten
- neuer Freistellungsbescheid wurde im Februar angefordert, jedoch noch nicht erhalten
- am 10.02.2016 wurde eine Spende empfangen
- Verein möchte eine Spendenbescheinigung ausstellen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=B1BD0BC7693B3904DD27
Was ist dort anzukreuzen? Der erste Punkt mit Bezug auf den Freistellungsbescheid. Der zweite Punkt, muss dieser angekreuzt werden? Ist die Feststellung mit Ausstellen des ersten Freistellungbescheides erfolgt? Darf der Verein, stand jetzt, überhaupt eine Spendenbescheinigung ausstellen? Wann bekommt man §60a AO? Bereits, wenn man die Satzung ändert und beim Finanzamt einreicht?
Vielleicht hat ja jemand hier Ahnung
folgende Sachlage:
- Verein hat 2015 seinen Freistellungsbescheid für die Jahre 2011 bis 2013 erhalten
- neuer Freistellungsbescheid wurde im Februar angefordert, jedoch noch nicht erhalten
- am 10.02.2016 wurde eine Spende empfangen
- Verein möchte eine Spendenbescheinigung ausstellen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=B1BD0BC7693B3904DD27
Was ist dort anzukreuzen? Der erste Punkt mit Bezug auf den Freistellungsbescheid. Der zweite Punkt, muss dieser angekreuzt werden? Ist die Feststellung mit Ausstellen des ersten Freistellungbescheides erfolgt? Darf der Verein, stand jetzt, überhaupt eine Spendenbescheinigung ausstellen? Wann bekommt man §60a AO? Bereits, wenn man die Satzung ändert und beim Finanzamt einreicht?
Vielleicht hat ja jemand hier Ahnung