Droitteur schrieb:Zum Beispiel weil der Verkäufer dem deutschen Markt seine Waren anbietet?
Warum der Ort der Rechnungsstellung?
Das hat er in der Grundschule gelernt. Wofür braucht man CISG, EuGVVO und dutzende andere Abkommen sowieso Regelungen. Dumme Juristen müssten bloß auf die Rechnung schauen.
Jedenfalls sagt Google, dass mit China kein Vollstreckungsabkommen abgeschlossen wurde. Somit kann man dort wohl keine deutsche Urteile vollstrecken. Zieh also lieber Amazon zur Lösung des Problems dazu.