Arbeitsanweisung (Vorgehensweise im Krankheitsfall) rechtens?

du wirst hierfür ja nicht zum Arzt gehen und dir für 1 Tag eine Krankschreibung geben lassen. Was macht der Arbeitgeber in diesem Fall???

Ich habe bei meinem AG eine ähnliche "Arbeitsanweisung" aber da steht im Unterschied zu hier explit drin, das man für jeden Tag eine AU braucht und diese spät. am dritten Tag vorlegen muss.

Das heißt wenn ich 1 Tag krank werden sollte, muss ich auf jedem Fall zum Arzt und mir einen gelben Zettel geben lassen.

Das hatte man bei "Kollegen" zu verdanken, die oft Freitag oder Montags "Eintageskrankheiten" bekamen.

Sollte ich wirklci mal einen Tag krank sein, ist auch nichts gewonnen, da schon fast der halbe Tag mit Warten beim Arzt drauf geht.
Die Ärzte haben es aber bei uns erkannt und schreiben dann halt am Montag mind. bis Mittwoch krank.
 
Ich habe noch nie verstanden, was an unmittelbarer Übersendung eines ärztlichen Attests so wichtig sein sollte: den AN nervt das nur und für den AG ist das doch erhöhte Verwaltung - den AN selbst alles klären zu lassen, wenn der wieder fit ist, sollte doch eigentlich zielführender sein.

Wer bleibt schon einfach so ohne Attest zu Hause?
Und wenn tatsächlich, dann würde mich so eine Regelung doch wohl kaum interessieren..

Was hat ein AG also davon? Wenn ich länger als rechtlich/ärztlich erlaubt der Arbeit fern bleibe, ist es für den AG doch egal, wann er Kenntnis darüber erreicht. Er wird dann doch so oder so später entsprechende Konsequenzen in die Wege leiten.
 
Wer bleibt schon einfach so ohne Attest zu Hause?
Und wenn tatsächlich, dann würde mich so eine Regelung doch wohl kaum interessieren..

Wie gesagt, bei uns war es sogar offiziel so, das man 1 Tag ohne Attest krank sein durfte, bis es dann "Kollegen" übertrieben haben.

Kein Attest führt dann zur Abmahnung.

Somit geht man entweder krank arbeiten, oder man fällt länger aus.
 
3 Tage ohne Attest sind bei uns üblich - alles andere halte ich auch für absoluten Schwachsinn.

Geht man zum Arzt ist man idR für eine komplette Woche krank geschrieben, also gibt man dem MA lieber die Möglichkeit so 1-2 Tage zuhause zu bleiben und dann wieder zur Arbeit zu kommen.
 
Labtec schrieb:
3 Tage ohne Attest sind bei uns üblich - alles andere halte ich auch für absoluten Schwachsinn.

Geht man zum Arzt ist man idR für eine komplette Woche krank geschrieben, also gibt man dem MA lieber die Möglichkeit so 1-2 Tage zuhause zu bleiben und dann wieder zur Arbeit zu kommen.

Genauso ist es. Bei uns läuft das nicht anders. Ab Tag 3 wird ein Attest fällig.
Das Problem ist halt, wenn es zu viele Schwarze Schafe gibt, die das dann eben ausnutzen :(
Dann kann die Regelung kann schnell wieder weg sein.
 
Ja, ist bei uns auch so geregelt. Bis zu drei Tagen kann man sich ohne Attest krankmelden. Ab dem vierten braucht man dann die AU-Bescheinigung vom Arzt. Alles andere führt nur dazu, dass man sich krank zur Arbeit schleppt, alle ansteckt und dann richtig ausfällt oder bei kleinsten Unwohlsein immer diese pauschal eine Woche auskurieren vom Arzt bekommt.

Wenn das Leute ausnutzen stimmt meist etwas anderes nicht.
 
So ist es eben, manche nehmen den ganzen Arm, wenn man ihnen die Hand gibt.

Ich sehe das ganz pragmatisch. Entweder man ist krank, dann geht man zum Arzt oder man kann arbeiten gehen. In großen Unternehmen ist das auch etwas einfacher. Da gibt es für jeden MA meist eine Vertretung und gut ist. Solche Leute werden zu einem Prozentsatz einfach mit durchgeschleift.

In einem kleinen Unternehmen ist der AG auf jeden MA angewiesen und kann es sich nicht einfach leisten wenn jeder mal einen Tag krank macht, wie es ihm gefällt.
 
@ayngush: Derartige Regelungen finde ich auch sehr gut. Wenn der Job nicht eine gewisse Monotonie aufweist, dann ist das jeweilige Arbeitsergebnis imho sowieso stark von Kondition & Motivation des Mitarbeiters abhängig...und beides dürfte im Krankheitsfall eine negative Bilanz aufweisen ^^

Abgesehen davon finde ich auch nicht, dass man die schwarzen Schafe begünstigt: wenn einige Wenige häufig fehlen, kann man diejenigen doch immer noch persönlich um entsprechende Atteste bitten. Eine grundsätzliche Pflicht für alle (vor allem am selben Tag, wie hier beschrieben) nervt doch nur alle Mitarbeiter und damit ist es meiner Meinung nach eine unnötige, motivationsreduzierende Last für alle und dadurch primär vor allem für die wertvollen Mitarbeiter (denn die, die absichtlich nicht erscheinen / blau machen sind ja sowieso schwarze Schafe und wären ohnehin nicht motiviert, ordentlich zu arbeiten).
 
Allgemeiner Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vergessen. So leicht wie man es gerne hätte geht es leider nicht. Da wird der AG von den Vorgaben gegängelt.
 
@Thorle: das ist doch aber kein Problem? Man kann doch z.B. bis zu 3 Tage ohne Attest als Vorbehaltsregelung etablieren, nämlich mit der Beschränkung, dass z.B. ab 4 derartiger Ausfälle pro Jahr dann doch Atteste vorzulegen sind (also für die aktuelle & zukünftige Krankheitsfälle). Ich bin nun kein Experte im Arbeitsrecht, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass es da für den AG nur die Möglichkeit "immer Attest" oder "nie Attest für X Tage" gibt. Eine solche Regelung über Anzahl/Häufigkeit empfände ich schon ziemlich sinnvoll.
 
3 Tage ohne Attest sind bei uns üblich - alles andere halte ich auch für absoluten Schwachsinn.

Die Sinnhaftigkeit stelle ich auch nciht in Frage, aber es ist halt so.

Es ändert ja nix, wer richtig krank ist, bleibt zuhause, und wer blau machen will hat ein Problem.
 
Da fängt es ja schon wieder an mit Strichliste usw., mal übertrieben formuliert.
Und es ist dann wieder eine Frage der Arbeitsgerichtsbarkeit, wie die es sehen wenn man es mal so und mal so macht.
 
Stevo86 schrieb:
Es ändert ja nix, wer richtig krank ist, bleibt zuhause

Das stimmt doch nicht: die ordentlichen Mitarbeiter gängelt das. Nichts ist nerviger als sich krank zum Arzt zu schleppen, nur weil man für eine typische Erkältung mit Halsschmerzen und den anderen üblichen Begleitern unbedingt ein Attest braucht.


Stevo86 schrieb:
und wer blau machen will hat ein Problem.

Das würde ich ebenfalls in Abrede stellen: wenn man es drauf anlegt, findet man doch immer einen Arzt, der einem für 2-3 Tage ein Attest schreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thorle schrieb:
Allgemeiner Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vergessen. So leicht wie man es gerne hätte geht es leider nicht. Da wird der AG von den Vorgaben gegängelt.

Gilt für diese Ermessensfrage (ohne Sachgrund) zwar nicht aber ist ja auch unerheblich...
 
Mich würde tatsächlich mal interessieren, ob sich so ein vorgehen unterm Strich für den AG lohnt.
Meine Freundin hat auch einen AG, der die Krankmeldung ab Tag 1 verlangt. Sie ist, ähnlich wie ich, eigentlich nie krank...
Letztes Jahr im Winter hatte sie dann mal Magenprobleme und durfte sich in der Grippezeit beim Arzt ins Wartezimmer setzen um einen gelben Zettel für einen Tag abzuholen.
Das Resultat war dann, nach einem Tag Arbeitsfähigkeit, eine saftige Grippe inkl. einer Woche im Bett. Mal abgesehen davon, dass sie mir leid tat kann sich das doch für den AG auch nicht lohnen...
Sind die Möglichkeiten für den AG hier gegen die "Montagskranken" vorzugehen so mager, dass man zu Kollektivstrafen greifen muss? In der Schule gab's damals doch auch Attestpflicht für die Schüler mit auffälligem Verhalten und nicht kollektiv für alle...
 
Imho muss das nicht "kollektiv" verlaufen. In dieser Frage kann man wohl ohne gegen das AGG zu verstoßen auch Einzelfallregelungen treffen. Das wird den Betriebsfrieden jedoch ordentlich stören, deswegen wird so eine Entscheidung wohl immer "für Alle" getroffen.

Ob sich das Lohnt? Wie gesagt: Aus meiner Sicht stimmen da ganze andere Faktoren nicht, wenn einige Leute Montags immer wieder Krankfeiern. Anstatt die Symptome zu dämpfen würde ich mal lieber an die Ursachen ran...
 
Wie will man das Montags- oder Freitagssyndrom bekämpfen wenn du nur den Finger mahnend erhebst. Denen ist doch das sowas von Egal. Und damit trifft es dann leider meist Alle.

Wenn du keine Anweisung o.ä. hast, dass immer eine AUB vorliegen muss, wie willst du dann abmahnen oder kündigen ohne gleich wieder in eine Rechtsstreit zu kommen bzw. Abfindung zahlen zu müssen?
 
Ein Ex-Kollege ist bei einem großen Autohersteller gekündigt worden, nachdem er auffällig oft krank gefeiert hatte und der Detektiv ihn erwischt hat, wie er unter seinem Auto lag zum reparieren.
 
Ich war mal beim Arbeitsgericht bei einer Verhandlung dabei. Chef hat seinen krank-geschriebenen Mitarbeiter (Lackierer) bei einer anderen Firma bei Lackierungsarbeiten persönlich erwischt. Der Chef hat dem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Ergebnis Arbeitsgerichtsprozess: Chef muss Abfindung zahlen. Selbst solch ein Verstoß reichte nicht aus für eine fristlose Kündigung.

Das Montags-Freitags-Syndrom kann man nur bekämpfen, wenn man die Mitarbeiter direkt anspricht. Jede andere Regelung hilft m.E. dort nicht.
 
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