Schaden an Firmenlaptop

methadron

Commander
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Ahoi,

ich habe von meiner Firma ein Macbook, dass ich auch zu Hause nutzen kann. Nun war bei diesem die Festplatte defekt. Reparaturservice sagt Wasserschaden rund 480€ Schaden.
Ich kann nicht 100% ausschließen, dass ich dafür verantwortlich bin, bei einem Kleinkind kippt halt mal etwas um. Bewusst ist es mir aber nicht.
Ich habe eigentlich auch nur die Frage, ob das ein Fall für meine Haftpflichtversicherung ist, oder ob es da irgendeine berufliche Haftpflichtversicherung gibt.
Den Schaden ersetze ich selbstverständlich.
 
Also zuerst kommt es darauf an ob du mit dem Notebook zum Schadenszeitpunkt gearbeitet hast oder nicht und dann ob es leicht, mittel oder grob Fahrlässig war...

Wasserschaden ist so eine 0815 Schadensmeldung die man recht häufig antrifft, die Ursache dafür muss nicht immer Flüssigkeit sein ;) Irgendwas müssens ja schreiben, warum es kaputt gegangen ist (wurde es als Garantie oder Gewährleistungsfall behandelt oder intern?).

Jedenfalls müsste dir der Arbeitgeber durchaus erstmal mittlere oder grobe Fahrlässigkeit belegen, sonst hat er für das Arbeitsgerät aufzukommen.

Hat das Reparaturservice natürlich eine nasse Festplatte entfernt und das dokumentiert wird es möglich sein, wenn nicht - tja, Festplatten gehen nunmal kaputt, auch Kondenswasser, mittlerweile ist es ja recht kalt draußen, kann sowas verursachen und da haftest du sicherlich nicht.

Bei der Versicherung kannst du ja mal nachfragen bzw. vorsorglich eine Schadensmeldung machen, auch wenns vllt der Arbeitgeber übernehmen muss/wird.

PS: Keine Ahnung welche Fahrlässigkeit ein verschüttetes Getränk darstellt... Kommt wohl auf die Umstände an :p
 
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Gerade bei den zuletzt recht kühlen Temperaturen und feuchtem Wetter kann ein Feuchtigkeitsschaden durchaus auch eintreten, wenn das Notebook draußen relativ ungeschützt (nur in der Arbeitstasche) unterwegs war und dann in einer warmen Umgebung (zu Hause) gleich wieder eingesetzt wird.

Ich würde das schlicht in der Firma als defekt in der IT Abteilung abgeben.
Die Firma wird Dir dann schon mitteilen, ob Du den Schaden ersetzen musst/sollst.
 
Wie kann Wasser die Festplatte beschädigen?

Das ist doch ein geschlossenes Gehäuse?

Wenn dann Motherboard. Aber die Festplatte?
 
Schadensmeldung durch Apple ist, Wasser ist eingedrungen und hat einen Kurzschluss verursacht, der die Platte gerissen hat.
 
Selbst wenn es so sein sollte, meine Ansicht nach müsste man da den Laptop im See versenken, wären 480€ für den Einbau einer neuen Festplatte Wucher. Für 400€ bekomme ich locker eine 1TB große SSD, das sollte man im Hinterkopf behalten
 
Geht hier ja nicht nur um die hardware. Fehlersuche und austausch, sprich arbeitsstunden, sind ja nicht für lau... zudem ist das für das thema an sich komplett irrelevant.

Würde mir da nicht zu große gedanken machen. Warte ab, ob überhaupt jemand auf dich zukommt zwecks regress. Bei der summe eher unwahrscheinlich außer sie würden von vorsatz ausgehen. Falls doch wäre es wenn ein fall für die haftpflicht. Obs versichert ist ohne kenntnis welchen versicherungsumfang du hast nicht zu beantworten. Eine andere versicherung deckt sowas nicht ab.

Ps: ich würde da übrigens gar nichts machen. Das gerät gehört dir nicht. Sag der zuständigen stelle deines arbeitgebers bescheid. Die müssen entscheiden, was wie wo und wann gemacht wird damit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So einfach ist das gar nicht. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Arbeitnehmer gar nicht in Regress genommen werden, bei mittlerer teilt man sich den Schaden i. d. R.
Was hier jetzt vorliegt - darüber kann man streiten. Vielleicht ist dein AG gegen sowas auch versichert?
Bitte auf keinen Fall selbst aktiv werden, das Gerät gehört immer noch deiner Firma.

Ob eine private Haftpflicht dafür aufkommt, müsstest du deinem Versicherungsbedingungen entnehmen.
 
versteh ich sowieso nicht. Du bringst auf eigene Faust ein Firmengerät zum Apple-Reparaturservice? Und das obwohl du nicht weißt, warum es kaputt gegangen ist?

Sorry, klingt irgendwie alles unlogisch etc.

Außer du weißt natürlich ganz genau, warum da Wasser rein gekommen ist. Aber selbst dann wäre der normale Weg zur IT des Arbeitgebers gewesen...

Edith:

Bloß weil du / oder Kind da vlt ein Glas X drüber gekippt habt, werdet ihr hier sicher nicht zum "Looser des Jahres" gekührt. Sowas passiert halt mal. Aber hier zu sagen, es könnte ja ein Glas Wasser drüber gekippt worden sein aber wenn dann hab ich das nicht mitbekommen... naja das klingt einfach nur schräg ;)
 
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1. habe ich den Laptop nicht selbst zur Reparatur gebracht, sondern ihn in der Firma abgegeben, da er eben nicht mehr anging und dafür Ersatz bekommen. Meine Firma hat das Macbook dann zur Reparatur geschickt

2. Habe ich das Macbook zu Hause im Arbeitszimmer stehen, da ich mich dort nicht ständig aufhalte,
gerade am Wochenende nicht, kann ich eben nicht ausschließen, dass mein Sohn am Wochenende unbemerkt im Arbeitszimmer war und etwas umgekippt hat
 
Nun ein Kleinkind ins Arbeitszimmer zu lassen, dann auch noch unbeabsichtigt, könnte man als fahrlässig auslegen.
 
Nein kann man nicht unbedingt. Deutsche Rechtsprechung hat längst erkannt, dass man ein Kind nicht permanent überwachen kann. Ob man fahrlässig handelt, weil man ein Zimmer im Haus/in der Wohnung nicht abschließt sei mal dahingestellt.
 
Das ist alles ziemlich egal, da es der Arbeitgeber nachweisen müsste... Sofern man dem Notebook nicht klar ansieht, dass da etwas verschüttet wurde, würde ich Ruhe bewahren. Im Normalfall macht das der Arbeitgeber nämlich auch, ein "Wasserschaden" ist wie gesagt recht häufig.
 
Ich muss auch am Arbeitsplatz trinken, wenn also mal was verschüttet werden würde, sehe ich darin keine grobe Fahrlässigkeit. Schon gar nicht bei einem Einzelfall. Ich denke der TE wird zum dem Thema seitens des AGs nichts mehr hören.
 
Mustis schrieb:
Ich muss auch am Arbeitsplatz trinken, wenn also mal was verschüttet werden würde, sehe ich darin keine grobe Fahrlässigkeit. Schon gar nicht bei einem Einzelfall. Ich denke der TE wird zum dem Thema seitens des AGs nichts mehr hören.

Höchstens die einfache Fahrlässigkeit (wo der Arbeitnehmer ohnehin raus wäre). Ein bisschen Aufmerksamkeit darf man vom Arbeitnehmer im Umgang mit fremden Eigentum erwarten.
 
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