Ebay käufer möchte Geld zurück

beiGe

Lt. Junior Grade
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Jan. 2007
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263
moin jungs ich habe folgendes Problem:


Am 07.02.10 habe ich einen Artikel verkauft.
Ohne versand nur abholung aber als Zusatz habe ich angeboten gegen 3,90€ aufpreis das Paket zu verschicken.
Dann halt noch das übliche Zeug:

Dies ist eine Privatauktion! Es besteht keine Garantie, kein Umtausch bzw. Rückgaberecht! Mit Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich damit einverstanden. Ebay- Gebühren ich, Versandkosten Käufer!

Vor 3,2,1 wochen habe ich ihn angeschrieben wann er das Paket abholen möchte bzw ob er mir noch die restlichen 3,90 zuschicken möchte.
Habe 3 mal keine antwort bekommen.

Also habe ich artikel als nicht bezahlt makiert ( war zwar bezhalt), siehe da ein tag später schreibt er mich an.

"Er wartet auf seinen artikel. im Angebot stand das der Versand kostenlos ist." (was aber nicht so war/ist).
Also hab ich versucht ihm klarzumachen das er mir, wenn er den artikel per Versand entgegennehmen möchte, die restlichen 3,90 € überweißen soll.

Daraufhin meinte er das des ne unverschämtheit alles sei und er gerne sein geld zurück möchte^, sonst meldet er das bei ebay und seinem anwalt. (das war letzte woche Freitag)

"Ich tete hiertmit vom Kauf zurück und erwarte die Rücküberweißung meines Geldes bis........"

Darf er das? Wenn ja muss ich ihm wohl gleichmal das geld überweißen ^^


Mfg
 
Gib doch bitte mal den Link vom Artikel. Da kann man sich viel besser einen Überblick verschaffen. So kann man z.B. in den Artikeltext das eine schreiben, in den Optionen des Artikels aber was ganz anderes anbieten (kostenloser Versand, z.B.). Und dann wirds schwer, sich auf irgendwas zu berufen. Und zwar für beide Seiten.

/edit: @Dragst3er: man kann bei Ebay als Verkäufer keine negativen Bewertungen mehr geben ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein er muss natürlich die 3,90€ überweisen. Aber hättest du ihn nicht einfach das Paket senden können und auf die 3,90€ gesch**en und ihn ne Negative Bewertung geben können? Naja so hätte man sich viel Stress erspart.
 
Dir ist doch noch kein Schaden entstanden. Zurücküberweisen, Auktion abbrechen und gut ists.
 
@Dragst3er: Käufern kann man auf ebay (leider aus Verkäufersicht) keine schlechte Bewertungen mehr geben.

@beiGe: bitte mal den Link zu deinem Angebot einstellen
 
Nein, darf er nicht!


Der Bieter willigte in den "Kaufvertrag" ein als er sein Gebot abgegeben hat und ist somit zur Zahlung verpflichtet (es sei denn Du würdest die Versandkosten erst im Nachhinein fordern, heißt: sie waren bei der Auktion NICHT für den Käufer ersichtlich).

Da ich aber mal davon ausgehe das Du die Portokosten klar deklariert hast / hattest (bei Abholung 0 Euro, bei Versand 3,90 Euro) ist der Vertrag verbindlich; es besteht ja keinerlei arglistige Täuschung dem Käufer gegenüber und somit ist alles rechtens.

Zitat: "Zwischen den Parteien ist mit Ablauf der Bietzeit bei eBay ein wirksamer Kaufvertrag gemäß § 433 BGB zustande gekommen (vgl. AG Kamen CR 2005, 146)." Dies umfasst ALLES was bei / während der Auktion ersichtlich war (also eben auch die Versandkosten).

So long, Spawngebob
 
"Ich tete hiertmit vom Kauf zurück und erwarte die Rücküberweißung meines Geldes bis........"

Darf er das? Wenn ja muss ich ihm wohl gleichmal das geld überweißen ^^
Ja, er darf das. Das ganze nennt sich Anfechtung und ist im BGB ab §§ 119 ff. zu finden.
Ich möchte dir jetzt nicht sonstwas erzählen, deswegen warte am besten auf Spraadhans, der kennt sich "ein klein wenig" mehr aus als ich.
 
Sherman123 schrieb:
Dir ist doch noch kein Schaden entstanden. Zurücküberweisen, Auktion abbrechen und gut ists.


Würde ich fast auch empfehlen, denn bei so einem Käufer würde ich dann Angst um das Objekt haben, welches ich dann womöglich doch noch verschicke .... 'nicht angekommen' etc.

Ich würde auch, trotz der Tatsache, dass ich auf den Autkionsgebühren hängen bleibe, den Betrag zurück überweisen und tief durchatmen, dass der Ärger schon vor Versand der Ware losging und nicht erst hinterher.
 
lars.vom.mars schrieb:
Ja, er darf das. Das ganze nennt sich Anfechtung und ist im BGB ab §§ 119 ff. zu finden.
Ich möchte dir jetzt nicht sonstwas erzählen, deswegen warte am besten auf Spraadhans, der kennt sich "ein klein wenig" mehr aus als ich.

Aber sicher keine 3 Wochen später... ;)

Ansonsten: siehe mein Verweis BGB!
 
trotz der Tatsache, dass ich auf den Autkionsgebühren hängen bleibe
Das tut er gewiss nicht.
§122 BGB
Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

Aber sicher keine 3 Wochen später...
Guck dir bitte einmal §121 BGB an.
"Schuldhaftes Zögern". Niemand weiß ob dies der Fall ist.
"unverzüglich nach Kenntnis" keine weiß ob dies der Fall ist, allerdings ist es möglich ;)
Dein Verweis aufs BGB ist nur ein Kaufvertrag. Von diesem kann aber nach deutschem Recht zurückgetreten werden, wenn man seine Willenserklärung anfechtet. Dies tut der Käufer.
Ich weiß grad nicht Erklärung- oder Inhaltsirrtum, aber einer von beiden isses.
 
Zuletzt bearbeitet:
link ebay

Danke schonmal für die Antworten.
naja hört sich ja nicht so gut an.

Ich werde zwar nicht sterben aber sowas ist einfach ärgerlich, gerade wenn er sich nen monat zeit lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
also so wie das im link aussieht ist der fall ganz klar und es sind versandkosten angegeben un nirgends steht was von kostemlosen versand
 
Ich kann mich nur Spawn81 anschliessen.

Als Ergänzung:
Du bist kein Händler also KEIN 14-T. Rücktrittsrecht.

Ausserdem hast du ihn 3mal angeschrieben.

Und Anfechtung laut BGB gilt in diesem Fall auch nicht.
Da er die Versandkosten die du ausgewiesen hast überlesen hat (oder er wollte sich mit Absicht die 3,90€ Sparen).

Die Drohung mit dem Anwalt ist ein beliebetes Mittel Leute einzuschüchtern. Sie wirkt (ohne dass ich dir zu nahe treten möchte) nur bei unwissenden.
Ergänzung bei einem Betrag von 33,50€ wird das erste Beratungsgespräch mehr kosten als die 33,50€. Auch eine Rechtsschutzversicherung wird bei dem Betrag kaum die Kosten übernehmen.

An deiner Stelle würde ich Abwarten was er macht. Du hast dich korrekt verhalten. Entweder bezahlt er die 3,90€ oder sein Geld ist weg.

Dies wäre in solch einem Fall meine Vorgehensweise.
 
Zuletzt bearbeitet: (Link Ebay)
Einen beweiß dafür das ich ihn 3 mal angeschrieben habe hab ich nicht mehr ^^ Ich hoffe einfach mal, dass das nicht so wichtig ist.

@treky-tom :Das die sache mit dem Anwalt zieht denk ich mir aber deshalb frag ich hier ja nach ;)
Ich warte erstmal noch auf ein paar antworten und meinungen.

danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Und Anfechtung laut BGB gilt in diesem Fall auch nicht.
Da er die Versandkosten die du ausgewiesen hast überlesen hat (oder er wollte sich mit Absicht die 3,90€ Sparen).
Die Anfechtung hat an sich nix mit dem 14tägigem Rücktrittsrecht zu tun.
Anfechtung ist ein Stiefel für sich. Und wenn er es überlesen hat, wovon wir doch mal ausgehen, dann war er im Irrtum über die Vertragsbedingungen und kann anfechten.
Wie gesagt, warte auf Spraadhans, der hat mehr Ahnung als ich, ich hab erst ein Semester Recht ...

Edit: angenommen er war während der 3 Mails im Urlaub, dann kann er keine Kenntnis von dem Fehler erlangen. Und dass er plötzlich nach dem "nicht bezahlt" anspringt kann auch Zufall sein.
 
aber wenn man im link sich das ansieht ist es doch fast unmöglich das mit den versandkosten zu übersehen ich weiß ja nicht wie ihr bei ebay bestellt aber ich les mir immer den text durch ;)
 
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