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Am anfang des Textes sieht man aber schön das er uns erstmal durcheinander bringen möchte aber zu ende muss er das ja hinzufügen das es nur die verpackung ist sonst wäre er ja dran. Letzendlich ist man in dem fall selber Schuld...
Ich glaub ich kram mal die Schachteln der letzten Jahre aus
Hatte sowas vor ein paar Wochen auch mal an Ebay gemeldet. Da hatte auch einer sehr verklausuliert nur den Kühler angeboten. Waren ca. 50 (!) Auktionen. Die Hälfte in der richtigen Kategorie (Lüfter & Kühler), die Hälfte direkt unter der Kategorie "CPU". Ebay hat leider nicht reagiert und jetzt trudeln die ganzen bösen Bewertungen ein.
Wenn ich mir die Beschreibung durchlese denke ich, dass er selber nicht weiß, was er genau verkaufen will (mit Kühler, falls auch Wunsch / no boxed.....^^)
Fipsi16 schrieb:
300€ für einen Apfel fällt unter Wucher und ist somit rechtswidrig. Genauso wie Aktion mit der Box und dem Kühler.
Wieso ist es Wucher, einen solchen Artikel für 1,- anzubieten.
Wenn andere sich gegenseitig hochsteigern, kann ich als Anbieter doch nichts dafür
Wenn man eine solche Box von vornherein für 300,- anbieten würde, dann würde es vll zutreffen.
Fipsi16 schrieb:
Du kannst den Apfel teurer anbieten, aber in einem gewissen Rahmen. Und da sind 300€ viel zu teuer. Von daher fällt es unter Wucher und somit der Rechtsvertrag nichtig.
Ganz einfach erklärt: http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher
wichtig ist eben der nebensatz, wenn ich einen apfel für 300€ anbiete (mitten in der innenstadt) obwohl nebenan einlebensmitteldiscounter ist ist das eben kein wucher
so ist es eben bei ebay: man könnte ja bei der konkurrenz kaufen - absolut keine schwächesituation
wenn ich den apfel dagegen irgendwelchen menschen in notsituationen verkaufen würde wäre das wieder was anders
der käufer könnte sich höchstens aus dem kaufvertrag lösen wenn er es vor dem "überweisen" noch merkt, wenn das geld aber erstmal auf dem konto des anderen ist, dann wird es schwer es zurückzukriegen
Spaßbieter oder ganz einfach "Nichtabnehmer", ganz egal aus welchen Beweggründen, verpflichten sich mit der Gebotsabgabe zur Zahlung von 35% des Gebotsbetrages zuzüglich aller entstehenden Kosten für Anwalt, Gericht, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung usw
Da steht klar, Originalverpackung einer
Intel Core i7-980X
Ohne
Intel Boxed Kühler
Und nach seiner 100% Beurteilung der 72Handelsabkommen auf Ebay, zieht die Masche wohlkaum, 2. hast du bestimmt nichts gekauft, sonst hättest du ja ne schlechte Bewertung abgegeben.
Das heisst er könnte keine 100% bewertung haben..., so ein Quatsch, wie alt bist du überhaupt ?
Wenn ich meine Verpackung für 260€ loswerde, dann kauf ich mir auch n 980er, wer sie haben will -> PN
EDIT: das steht sogar; Es ist somit keine Intel Core i7 –980X im Lieferumfang enthalten. Ich wiederhole, die CPU ist nicht Teil dieser Auktion, lediglich das Verpackungsmaterial, das auf dem Bild zu sehen ist.
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen
Ob das ganze wirklich hier anwendbar ist, bin ich mir nicht sicher. Ich meine mich zu erinnern, dass der Verkäufer die Zwangslage, Unerfahrenheit... bewusst ausnutzen müsste. Ob dies bei einem Verkauf über eBay der Fall ist? Schließlich weiß er ja hier nicht wer bietet.
Fakt ist doch nunmal dass sich mit Unachtsamkeit und Dummheit gut Geld verdienen lässt.....die Beweise hierfür sind ja direkt zu bestaunen
Und jetzt mal im Ernst....was erwartet Ihr heut zu Tage noch von Ebay...eine Platform die neue Verkäufer dazu zwingt PayPal anzubieten....und PayPal....naja...ich habe ne ganze Menge von Bekannten die seit Monaten nicht an Ihr Geld können das auf dem PP Konto liegt wegen angeblich auffälligen Transaktionen.
Von mir liegen auch noch 500€ auf meinem Konto...die kann ich seit 4 Monaten nicht antasten
Naja, der entscheidende Punkt bleibt doch, dass man über den "Irrtum" (§ 119 BGB) aus so einem Kaufvertrag raus kommt. Es wird einem ja noch jeder Richter abkaufen, dass man nicht 300 Euro für ne Pappschachtel ausgibt. Das Problem bleibt dann halt, wie man das durchsetzt und ob sich das lohnt.
LoL .. die Masche funzt ja immer noch .. wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Der Fred-Ersteller hat die hübsche Verpackung bestimmt schon geliefert bekommen
Eigentlich steht bei all diesen Verpackungsangeboten immer offensichtlich drin, dass es sich um die OVP handelt und um nix anderes. Da fällt mir ein, dass ich beim Hardwareverkauf auf Ebay schonmal angeschrieben wurde, ob es sich um Produkt + OVP oder nur OVP handelt ... dabei hatte ich ein Bild von Produkt + OVP drin und die Beschreibung wies auch deutlich beides aus. ^^
Man kauft sich einfach ein iPhone 4, verkauft das iPhone 4 inkl. Zubhör ohne Verpackung, dann verkauft man die Verpackung extra und schon hat man einen fetten Gewinn.
Zur Thematik Wucher und dem ach so schönen Beispiel des Apfels für 300 €.
Es ist immer noch ein Unterschied, ob ich von vornherein sage, ich will 300 € für den Apfel haben, oder ob ich ihn für 1 € in die Auktion bringe, und später 300 € dafür geboten werden. Somit hat der Bieter selbst festgelegt, was ihm der Apfel wert ist. Das nennt man dann nicht mehr Wucher, sondern "Wertschätzung im eigenen Ermessen", oder wie es hier auch schon passender genannt wurde: Lehrgeld. Da ist nix Illegales dran. Moralisch sicher verwerflich, aber nicht illegal.