Anspruch auf Kilometergeld mit privatem PKW?

joel-87

Lt. Commander
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1.521
Hallo Community,

ich hoffe das ich hier das richtige Forum getroffen habe. Es besteht folgendes Problem bzw. Ungewissheit:


Mit dem privaten Auto soll zu einer Messe gefahren werden. Die einfache Entfernung beträgt 100 km. Also insgesamt 200 km. Die Entfernung zur üblichen Arbeitstelle beträgt pro Fahrt 25 km (50km insgesamt). Der Arbeitgeber möchte hier nur die Kraftstoffkosten von 150 km erstatten.

Die Autokosten beinhalten schließlich nicht nur die Kraftstoffkosten, sondern auch beispielsweise KFZ-Steuer, Versicherung etc.

Ist es richtig, dass der Arbeitgeber pro Kilometer einen gesetzlich festgelegten Betrag dem Arbeitnehmer erstatten muss? Beispielsweise 30 Cent pro Kilometer?


Ich würde mich über jeden Tipp/Rat sehr freuen :)

MfG
joel-87
 
Hallo,

bist du Azubi oder normaler Arbeitnehmer?
Bei solch einem Besuch handelt es sich normal um eine Dienstreise, sprich du kannst die Kilometer für beide Strecken (insgesamt 200km) mit jeweils 30 Cent pro Kilometer bei deiner Steuererklärung ansetzen.
Erstattet der Arbeitgeber dir jetzt für die Dienstreise schon einen Teil der Kosten, dann musst du das dementsprechend ebenfalls angeben.
Die 100km sind von deiner Arbeitsstätte aus, oder? Oder von zu Hause aus?

Gruß
 
Es gibt Arbeitgeber die bezahlen das, aber andere nicht. Musst wohl mal nachfragen.
 
Also eine Verpflichtung gibt es nur, wenn das in deinem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag geregelt ist.
Generell gibt es keinen Anspruch darauf, zumindest beim Arbeitgeber. Beim Finanzamt kannst du diesen Anspruch wie gesagt problemlos gelten machen.

Hier auch noch ein Link dazu: http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtkostenerstattung/

Gruß
 
Tarifvertrag gibt es nicht, zudem steht auch nix davon im Arbeitsvertrag. Hm dann muss man in diesem Fall wohl erstmal auf den Kosten sitzen bleiben, bevor man sie bei der Steuererklärung geltend macht. Sehe ich das richtig so?
 
Würde ich so sehen, ja.
Bzw. die direkt anfallenden Kosten (Sprit) bekommst du ja bezahlt.
Die anderen Kosten fallen sowieso an, auch wenn du die Reise nicht machen würdest.
Daher ist das normal auch kein Problem die erst mit der Steuererklärung erstattet zu bekommen.
Vorschießen musst du so gesehen nicht wirklich etwas.

Ich sehe das aber richtig, dass du ein normaler Arbeitnehmer bist der soviel verdient, dass er auch Steuern bezahlt, oder?
Solltest du noch Azubi sein und somit ggfs. unter dem Freibetrag liegen (=Keine Lohnsteuer bezahlen), dann bekommst du auch nichts vom Finanzamt zurück!
Du kannst das dann aber ins nächste Jahr übernehmen und bekommst es dann erstattet falls du dort Lohnsteuer bezahlst.
´
Aber vielleicht meldet sich ja noch jemand anderes, meiner Ansicht nach ist es so wie von mir beschrieben.

Gruß
 
Frage doch mal nach den Reisekosten wenn Du den ganzen Tag weg bist von der Firma, Spesen oder Reisekosten könntest Du ja evtl dann auch bekommen. Sonst quittieren lassen und bei der Steuererklärung mit angeben.
 
Mich trifft es zumn Glück nicht direkt, sondern einen guten Freund ^^.

OK, ich denke ich bin dann erstmal soweit informiert und kann es ihm entsprechend erklären.

Vielen Dank für die Aufklärung


Wünsche noch einen schönen Abend
joel-87
 
joel-87 schrieb:
Sehe ich das richtig so?

NEIN!

Bei mir steht auch nix im Arbeitsvertrag, dennoch bekomme ich Fahrtkostenrückerstattung.

Frag einfach bei deinem Vorgesetzten nach, der sagt dir dann, ob oder ob nicht.





Ist das so schwer zu verstehen?
 
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