Hallo Community,
ich hoffe das ich hier das richtige Forum getroffen habe. Es besteht folgendes Problem bzw. Ungewissheit:
Mit dem privaten Auto soll zu einer Messe gefahren werden. Die einfache Entfernung beträgt 100 km. Also insgesamt 200 km. Die Entfernung zur üblichen Arbeitstelle beträgt pro Fahrt 25 km (50km insgesamt). Der Arbeitgeber möchte hier nur die Kraftstoffkosten von 150 km erstatten.
Die Autokosten beinhalten schließlich nicht nur die Kraftstoffkosten, sondern auch beispielsweise KFZ-Steuer, Versicherung etc.
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber pro Kilometer einen gesetzlich festgelegten Betrag dem Arbeitnehmer erstatten muss? Beispielsweise 30 Cent pro Kilometer?
Ich würde mich über jeden Tipp/Rat sehr freuen
MfG
joel-87
ich hoffe das ich hier das richtige Forum getroffen habe. Es besteht folgendes Problem bzw. Ungewissheit:
Mit dem privaten Auto soll zu einer Messe gefahren werden. Die einfache Entfernung beträgt 100 km. Also insgesamt 200 km. Die Entfernung zur üblichen Arbeitstelle beträgt pro Fahrt 25 km (50km insgesamt). Der Arbeitgeber möchte hier nur die Kraftstoffkosten von 150 km erstatten.
Die Autokosten beinhalten schließlich nicht nur die Kraftstoffkosten, sondern auch beispielsweise KFZ-Steuer, Versicherung etc.
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber pro Kilometer einen gesetzlich festgelegten Betrag dem Arbeitnehmer erstatten muss? Beispielsweise 30 Cent pro Kilometer?
Ich würde mich über jeden Tipp/Rat sehr freuen
MfG
joel-87