Antrag zur Prozesskostenunterstützung

A

ArtjomZab

Gast
Hi,

ich fülle gerade einen Antrag zur Prozesskostenhilfe aus. Das Formular habe ich von meinem Anwalt bekommen. Ich habe dazu 2 Fragen. Antragsstellende Partei wird gesetzlich vertreten von und unten dazu die Unterschrift. Bin damit ich selbst oder mein Anwalt gemeint?? Ich schätze mal ich selbst oder??

Und dann ist auch noch nach der Geschäftsnummer des Gerichtes gefragt. Tragen die das selbst ein?

ich kann den Begriff Prozesskostenhilfe nicht in den Titel schreiben :D weil das Wort Hilfe nicht erlaubt ist...
 
Hi

warum fragste da nicht den Anwalt? Ruf man dort an - das Sekretariat sollte dir hier auch schon die nötigen Antworten geben - kostenlos natürlich ;)

Gruß
 
Moin,

mal 'ne Hintergrundfrage, bist Du arbeitslos oder warum beantragst Du Prozesskostenhilfe? Als Arbeitsloser oder Bedürftigter kostet Dich der Anwalt keinen Pfennig, außer 10 € Bearbeitungsgebühr.
 
"Gesetzlicher" Vertreter ist natürlich NICHT der Anwalt, sondern z.B. die Eltern (Sorgeberechtigten) bei Minderjährigen oder ein gesetzlicher Betreuer (früher: Vormund)
Also Feld freilassen.

Der Anwalt ist ein gewillkürter (kein gesetzlicher) Vertreter
 
Zuletzt bearbeitet:
hm aber unten steht Unteschrift der Partei oder Person die sie gesetzlich vertritt
 
Partei (= Du) ODER ges. Vertreter (gibt es hier nicht)

Das entscheidende Wort lautet "ODER"

Was studierst Du eigentlich ???
 
klar:D war gerade nur etwas verwirrt von den ganzen formalitäten...hätte es wohl auch so gemacht ;) nadann hat sich ja alles geklärt
 
Big Ray schrieb:
Moin,

mal 'ne Hintergrundfrage, bist Du arbeitslos oder warum beantragst Du Prozesskostenhilfe? Als Arbeitsloser oder Bedürftigter kostet Dich der Anwalt keinen Pfennig, außer 10 € Bearbeitungsgebühr.

Du wiedersprichst dich ;)
 
Da musste ich garnichts machen, das hat meine Anwältin alles gemacht!:D
 
Nene, soweit ist er Studium wohl noch nicht. Die ersten 4 Semester gehen doch für das Begreifen von if - then - else drauf *fg*

Aber wie schon die Vorredner richtig bemerkt haben, wende dich an den Anwalt.

Verdammt nochmal, dafür wird der Kerl schliesslich bezahlt. Manmanman, wenn der Kerl dich schon bei solchen Kleinigkeiten im Stich lässt... (erwürgt seinen Berufskollegen gerade im Geiste )
 
Das solltest Du mal trotzdem versuchen. Geh zum Amtsgericht, zum Rechtshelfer oder Rechtspfleger, ein Student ohne eigenes Einkommen ist doch bedürftig. Dort schilderst Du Dein Problem und bekommst ein Dokument, das sämtliche Kosten des Verfahrens die Staatskasse trägt. Außerdem ist jeder Anwalt verpflichtet Dir mit diesem Dokument zu helfen. Das kostet Dich dann nur eine Bearbeitungsgebühr von 10€ an den Anwalt. Die Anwälte wissen natürlich von dieser Möglichkeit, aber veraten das ungerne, weil diese dann für feste Sätze arbeiten müssen, die unterhalb ihres eigenen regulären Stundenlohns/- satzes liegen. Ein Versuch macht klug und spart evt. Geld

Edit:
Du wiedersprichst dich
Ein Verfahren kann mal schnell mehrere tausend Euros kosten, dagegen sind 10€ Bearbeitungsgebühr Peanuts.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, was du meinst ist ein beratungsschein. nun hat mein widersache bereits gerichtliche schritte eingeleitet...da hilft dann nur prozesskostenhilfe
 
Die Prozesskostenhilfe hast Du beim Amtsgericht beantragt?
 
mein anwalt hat mir das formular geschickt, diese fülle ich aus und schicke es meinem anwalt, der sich dann um alles weitere kümmert. aber der antrag geht dann natürlich an das amtsgericht...
 
Smockil schrieb:
Du bist die Antragsstellende Partei und wirst gesetzlich von deinen Anwalt vertreten ;)

Es geht um ein wichtiges Formular und du glänzt mal wieder mit Unwissen.

Kannst oder willst du nicht begreifen, dass frei ins Blaue geratene Antworten den Fragesteller mglw. in Teufels Küche bringen können?
 
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