Armes Deutschland... "schächten" legal!

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BessenOlli

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2.314
... mehr fällt mir dazu nicht mehr ein:

http://www.n-tv.de/736157.html

:o



Andererseits könnte man da jetzt auf "lustige" Ideen kommen...

http://de.wikipedia.org/wiki/Rastafari#Bewegung

:rolleyes: ;)



PS:

Adresse
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig

Tel.: (0341) 2007 - 0
Fax: (0341) 2007 - 1000

Postanschrift
Bundesverwaltungsgericht
Postfach 10 08 54
04008 Leipzig

Präsident
Dr. h.c. Eckart Hien
Tel.: (0341) 2007 - 0

Vizepräsidentin
Marion Eckertz-Höfer
Tel.: (0341) 2007 - 0

Entscheidungsversand
eversand@bverwg.bund.de

Pressestelle
Pressesprecher des Gerichts:
Wolfgang Sailer
Tel.: (0341) 2007 - 2070

Stellvertreterin
Dr. Sibylle von Heimburg
Tel.: (0341) 2007 - 2084

Leiter der Pressestelle
Oliver Heuer
Tel.: (0341) 2007 - 1621
Fax: (0341) 2007 - 1662
E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de

Wissenschaftlicher Dienst
Dr. Cornelie Butz
E-Mail: cornelie.butz@bverwg.bund.de
Tel.: (0341) 2007 - 1600
 
Ja finde das Schächten auch absolut pervers. Auch wenn von bestimmten Interessensgruppen gern behauptet wird, es sei nicht tierquälerisch.
Aber ist ein Bolzenschuss oder kurzer Elektroschock wirklich mit langsamen Ausbluten nach Schnitt durch die Kehle bei vollem Bewusstsein vergleichbar ? Möchte mal die Leute sehen, ob sie letztere Methode auch für den eigenen Tod bevorzugen würden. *kopfschüttel*

Was Dein 2. Link soll, ist mir allerdings schleierhaft. Versaut irgendwie das ernsthafte Thema. :rolleyes:
 
Ich finde Schächten OK. Ist mit Sicherheit eine der angenehmsten Arten zu Tode zu kommen, weil es voellig schmerzfrei ist.
 
Allein der Schnitt durch die Kehle ansich bedeutet Schmerz. Aber mit Tieren halten es ja bestimmte Volksgruppen traditionell nicht so besonders. Mit Religion hat das nix zu tun, eher mit Tradition und dazu einer besonders miesen.
 
Das find ich genau die gleiche Diskussion wie mit den Kopftüchern. Warum sind die Deutschen Gerichte / Politiker überhaupt so dumm und fangen die Diskussion an? Ein NEIN und fertig!
 
BessenOlli schrieb:
... mehr fällt mir dazu nicht mehr ein

Und schon deswegen hoffe ich, daß dieser Thread geschlossen wird. Die fällt nur ein einen Link und eine Adresse zu posten. Diese Adressen sind hirnrissig, weil ein deutsches Gericht nicht aufgrund von Protestbriefen Verfahren eröffnet und entscheidet. Diese Adressen also mit Beschwerden zu spammen ist völlig sinnlos und naja zeigt mal wieder wie weit man unser Rechtssystem verstanden hat.

Zudem Hier kommen doch eh nur wieder die gleichen Ressentiments die wir in anderen Threads schon durchkauen, die Kopftücher haben ihren Weg ja schon gefunden. Ein "Nein und fertig" nennt man übrigens Diktatur oder Unrechtsjustiz. Und Gerichte fangen keine Diskussionen an.

@Relict: Das Thema ist diskussionswürdig, aber so halt schonmal nicht. Bisher kam gerade mal zwei vernünftige Beitrag (deine...) bei rum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja ich denke der Thread sollte schon offen bleiben. Schliesslich sind Kopftücher mit Schächten von Tieren nicht wirklich zu vergleichen, ausser vllt. beim kleinsten gemeinsamen Nenner. Ein paar ernsthafte Beiträge von den Verfechtern würden mich durchaus interessieren.
 
Ich bin gegen die Ansichten der Moslems in betracht dieser Rituale.

Man sollte beim Schlachten nicht das Tier qualen sondern vorher schnell töten.
Zumal wirr auch extra Tierschutzrechte haben: http://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutzgesetz_(Deutschland)

Ich finde es sehr gut Ihr alle Adressen / Telefonnummer anzugeben über Leute die solche Urteile fällen.

Edit:
@ HappyMutant Du kannst Dir sicher sein. Ich hab noch guten Menschenverstand, denk ich mal ;)
 
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Dann äußer dich auch nicht. Denn Ahnung hast du davon keine. http://de.wikipedia.org/wiki/Schächten

"Unter Schächten oder Shechita (hebr. šahat = schlachten) versteht man das rituelle Schlachten von Tieren, insbesondere im Judentum und im Islam. [...] Die Tötung erfolgt im Judentum unbetäubt; im Islam ist eine elektrische Betäubung nach bestimmten Rechtsschulen zulässig." Ja sowas gehört auch in einen ersten Beitrag, damit man gleich mal dem Stumpsinn etwas den Wind aus dem Segeln nimmt. Aber ich glaube die Richtung ist eh schon so erwünscht...

Edit: @GaBBa-Gandalf: Die kontroversen Anschuldigungen hab ich jetzt rausgenommen, auch wenn ich mir da nicht so ganz sicher bin, aber es gehört eh nicht hier hin.
 
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Relict schrieb:
Allein der Schnitt durch die Kehle ansich bedeutet Schmerz. .

Nicht mehr als ein Schnitt in den Finger.
Und den Rest kannst du mit dem Einschlafprozess vergleichen, das Tier wird muede, schlaeft ein aber wacht nicht mehr auf.
 
Ich finde, diese Art von "Religionsfreiheit" geht zuweit. Wenn der Tierschutz im GG verankert ist, dann gilt er als deutsches Recht und das sollte über allem stehen.

Von mir aus dürfen sie in ihre Moscheen gehen, Kopftücher außerhalb des Arbeitsplatzes tragen und sich in ihrer Sprache untereinander unterhalten. Aber das nun der Tierschutz (der nach nach westlich-christlicher Sicht gestaltet wurde?) unterwandert wird, geht zuweit. Ich hätte endgültig dagegen entschieden, damit sich unser GG nicht intern beißt. Ob Ritual oder nicht, solange unsere nationalen Rechtsgrundlagen (die über allem stehen sollten!) dagegen sind, sollte es verboten bleiben. Vielleicht ist mein Horizont zu klein, aber an einer Art der Schlachtung sehe ich nix religiöses.

Die Richter haben damit den Begriff Religionsfreiheit IMHO zuweit gedehnt, so das uns evtl. noch einige Überraschungen bevorstehen könnten.
 
Auch wenn ich auf Grund der Erfahrungen aus anderen Threads nicht der Meinung bin, daß hier eine wirkliche Diskussion mit differenzierten Sichtweisen zustande kommt, will ich doch einmal versuchen, auf die eigentlichen Fragenkomplexe hinzuweisen.

Worum soll es gehen in dieser Diskussion, um
1. Welche Tötungsart unter Tierschutzaspekten eher vertretbar ist? oder
2. Die verfassungsrechtlichen Aspekte der Religionsfreiheit im Verhältnis zum Staatsziel "Tierschutz"?
um nur einmal zwei unterschiedliche Fragestellungen aufzuzeigen. Es gibt sicher noch mehrere.
 
Achja nur mal so: Diese Ausnahmeregelung bestand schon vor dem Urteil, es steht so im Tierschutzgesetz drin. Der Richter hatte also nur zu entscheiden ob der besagte Metzger dies tatsächlich aus religiösen Gründen tut. Da er Kunden hat die ihre Religion nach den alten Texten sehr streng auslegen und deswegen nur auf diese Art geschlachtetes Fleisch essen, war es nunmal das einzig mögliche Urteil. Wenn diese Paragraph aus dem Tierschutzgesetz verschwindet, dann sieht es vielleicht anders aus.

Edit: Link dazu http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__4a.html Wenn man nicht gewillt ist solche Genehmigungen zu erteilen, soll man es nicht ins Gesetz schreiben.
 
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