SaxnPaule
Fleet Admiral
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Siehe Hinweis im MaStR.R.Kante schrieb:Solange der WR auf 800 W gedrosselt ist, dürfte er die gesetzliche Anforderung auch erfüllen.
Eine Drosselung auf 800VA ist erlaubt, wenn diese durch den Nutzer nicht entfernbar ist.
Ich musste mein BKW damals separat vom Akku registrieren. Für die Akku Meldung hat der Netzbetreiber dann das Datenblatt sehen wollen. Ein paar Wochen später war dann alles grün im MaStR.
Mittlerweile sieht der Registrierungsworkflow im MaStR auch die gleichzeitige Anmeldung eines Akkus mit vor, wenn man eine Steckersolaranlage registriert.
Auch gibt es derzeit noch keine Frage nach der Anschlussart und eine Solarleistung von 2kWp geht durch.