Balkonkraftwerk: Was muss/darf/sollte man machen?

bart1983

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Guten Tag,

hatte die Chance gestern - eher kurzfristig - zu einem sehr guten Preis ein Balkonkraftwerk (2x440W Module, Hoymiles 800W-2T & Anschlusskabel) zu bekommen. Die Preise der Einzelteile überschlagen, gesehen das der Preis sehr fair ist und zugeschlagen.
War die ganze Zeit nicht in der PV-Bubble und habe nur am Rande mitbekommen, das die Politik seit 1,5 Jahren von einer Vereinfachung und 800W redet. hat mich aber nicht interessiert.

Heute habe ich die Gerätschaften aufgebaut & die Funktion überprüft: Technisch läuft alles 1a.

Soooo, nun zum Grund des Threads.

Habe Heute dann auch das Anmeldeformulars des lokalen Energieversorgers besorgt.

Und da gab es diesen Satz:
"Achtung: Ein Anschluss über normale Schutzkontakt-Steckdosen („Schukostecker“) ist unzulässig! Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen"

Dh, laut dieser Vorgabe müsste ich nun extra einen Elektroinstallateur beauftragen der dann eine Wieland-Dose setzt.

Finde ich eine dreist, denn im gleichen Formular wird auch noch dies verlangt:
"Der Betreiber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat bzw. eine Herstellererklärung zur Konformität vorliegt"

Es wird also ein WR mit zertifizierter Abschaltung sowieso vorausgesetzt, dennoch soll man sich für einiges an Geld eine unnötige Dose setzen lassen. Anmeldeformular muss ein Elektroinstallateur ebenso unterschrieben.

habe ehrlich gesagt jetzt schon kein Bock mehr auf diesen typisch deutschen unnötigen bürokratischen Unsinn samt erhblichen Zusatzkosten.

Möchte wissen, wie es bei euch und vor allem bei eurem Versorger ist.
Betreibt ihr eine BKW-Anlage und musstet eine Wielanddose setzen lassen?

Weiß Jemand was aus der Vereinfachung für BKW geworden ist?
 
bart1983 schrieb:
Weiß Jemand was aus der Vereinfachung für BKW geworden ist?
Der Bundestag hat im Dezember 2023 nur einen kleinen Teil der Solarpaket I Regeln verabschiedet.
Alle weiteren Inhalte sollen erst am 22. März 2024 zur Abstimmung kommen.

Dann wird sich auf die Schuko Sache erledigt haben.
Bereite einfach alles vor, bau es einfach schonmal auf und warte noch ein paar Tage mit dem Einstecken.
 
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Balkonkraftwerk. Wenn man Mieter ist, muss man das mit Vermieter absprechen.
Ich hatte mir schon lange überlegt, die Sonne zu nutzen. Ich bin Mieter in ein 3-Familien-Haus.
Das Problem ist, dass ich den Strom, der gerade produziert wird, nie nutzen kann, da wir alle auf der Arbeit.
Neuer Zähler ist Pflicht. Ich müsste was finden, was mir die Energie speichert.
 
@zeXez Neuer Zähler und Erlaubnis des Mieters sind bei den Punkten die am 22.03. geändert werden sollen, wenn ich mich recht erinnere. Mieter braucht dann einen triftigen Grund zum Ablehnen. Neuer Zähler soll Sache des Anbieters werden, du kannst dann vorm Tausch rückwärts laufen lassen, wenn der Anbieter nicht in die Pötte kommt.

Empfehle die Youtube-Videos von Youtuber Andreas Schmitz zu dem Thema, der saß mit in der Beratung zur aktuellen Gesetzesänderung im Ausschuss.
 
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