Beamtenbeleidigung Kosten?

Krasss

Ensign
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Dez. 2007
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Hallo Leute,
habe heute eine Strafanzeige wegen Beamtenbeleidigung bekommen, hab vor 4 Wochen mit einem Ordungsbeamten Diskutiert der mich wegen Falschparkens Fotografiert hatte, er war in Zivile unterwegs wollte sich auch nicht ausweisen.

So beim Wegfahren soll ich ihn mit den Worten viel Spaß noch du Arschloch angeschrien haben aus dem Auto aus, aber meine Worte wahren viel Spaß noch man sieht sich noch. Daraufhin hab ich Später die Polizei selber angerufen und ihnen erzählt dass da einer Fotos von den Fahrzeugen macht usw.

So Polizei war da und ich hab die Aussage verweigert , war noch nie Strafmündig, Polizei meinte es wird wohl nur eine Geldbusse geben mit wie viel kann ich den Rechnen, hab jetzt auch kein Bock auf Anwalt und Gericht usw., hab eh keine Zeit dafür. Das blöde ist nur ich hab den schon blöd angemacht, was ich zu dem alles gesagt hab daran kann ich mich jetzt auch nicht erinnern, der hätte sich nur Ausweisen sollen und ich wäre dann weiter gegangen, dumm gelaufen für mich.:(
 
Ein bisschen Eigeninitiaive ist wohl nicht zuviel verlangt oder?... Nach 2 Sekunden Googlen wärst du auf dieser Seite gelandet -> http://www.talkteria.de/forum/topic-5603.html

Wenn dir noch einfällt was du gesagt hast kannst du das ja einfach zusammenrechnen :evillol:




cya
cr@zy
 
.. keine ahnung was da auf dich zu kommt.
aber beleidung kann je nach wortwahl teuer sein.

wie auch immer ..
soweit ich weiß muss ein beamte im dienst sich immer ausweisen können.
bei beamten in zivil kann man den dienstausweis oder ggf. dienstnummer erfragen.
sofern die situation diese den beamten nicht gefährdet muss der beamte dann auch auskunft geben.
aber genauer weißt du es, wenn du im polizeigesetzt deines bundeslandes nachliest.
das kann sich nach bundesland unterscheiden.

ob du nun zu recht eine geldbuse bekommst oder nicht .. will ich nicht beurteilen.

ob du einspruch einlegen willst .. weil du dich ungerecht behandelt fühlst .. bleibt ebenfalls dir überlassen.
jedoch würde ich bedenken .. dass die aussage eines beamten i.d.r. mehr gewicht hat als die eines bürgers.

auch bin ich mir nicht sicher, ob es schon ausreicht das eine person ohne zeugen einfach mal so eine anzeige wegen beleidigung durchsetzen kann.

ich denke .. am besten bist du beraten wenn du einen anwalt (oder anwaltshotline) dazu befragst.
 
Ach Leute es geht um das Wort Arschloch ganz einfach, ich sehe gerade ca.1600,-€ also muss ich wohl doch zum Anwalt am Ende, mal sehen was der Staatsanwalt sagt, das komische ist nur wo ich die Rechnung bekommen habe wegen Falschparkens stand das die Person Privat sei die mich Angezeigt hat, heute sagt die Polizei das es ein Ordnungsbeamter sei? komisch? Normal steht doch auf der Rechnung Ordnungsbeamter Max Muster man.
 
Eine Anzeige wegen Beleidigung kann doch jeder stellen. Ich kann etwa jetzt sofort alle hier in diesem Thread wegen Beleidigung anzeigen. Dass diese Anzeige vor Gericht nicht haltbar ist, bzw. wahrscheinlich nicht mal bis vors Gericht geht ist eine andere Sache.

hab jetzt auch kein Bock auf Anwalt und Gericht usw., hab eh keine Zeit dafür.
Du solltest dir aber schon die Zeit dafür nehmen. Übergib die Sache dann eben einem Anwalt, wenn du dich nicht selber darum kümmern möchtest.

[Edit]
Völlig egal ob das ein Beamter war oder nicht, es gibt keine Beamtenbeleidigung "nur" eine Beleidigung.
 
Hast du denn Zeugen dabei gehabt ?
 
Ne keine Zeugen aber die Polizei glaubt auch dem Beamten, hab gerade nochmal beim Ordnungsamt angerufen die Person war ein Beamter toll, der wollte es nur drauf ankommen lassen.
 
Willst du uns ernsthaft erzählen, du hast "viel Spaß noch" gerufen?

Such dir auf jeden Fall nen Anwalt und frag ihn wie die Sache aussieht und wie deine Chancen stehen. Bevor hier zuviel halbgarer Hickhack kommt.
Anscheinend ist man auch schon nen echter Jurist, wenn man weiß, dass es keine Beamtenbeleidigung gibt. o_O
 
Auch wenn es schon geschrieben wurde aber: Den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht. Ein willkürlich gewählter und beleidigter Passant auf der Strasse hat da die gleichen Möglichkeiten einer Anzeige wie ein Beamter, ob nun in Zivil oder in Dienstkleidung.
 
Es ist wohl alles Ermessenssache.
 
So gesehen ist es Aussage gegen Aussage und eigentlich heißt es "Im Zweifel für den Angeklagten". Dafür stehen die Chancen sogar recht gut, weil keinerlei Zeugen anscheinend vorhanden sind.
Das ein Beamter weigert sich auszuweisen entspricht eben nicht gerade den Dienstvorschriften würde ich mal behaupten, ebenso das ein Beamter in Zivil als Privatanzeige durchgeht.
Da ist was nicht ganz koscher und da sollte (d)ein Anwalt genauer nachbohren denn das kann man schon als Urkundenfälschung ansehen.

Das die Polizei dem Ordnungsbeamten "mehr glaubt" ist vollkommen irrelevant. Die Beamten waren selber nicht vor Ort und können sich daher gar kein Urteil erlauben - das hat ein Richter zu entscheiden und nicht irgendwelche Polizisten die dafür da sind den Sachverhalt zu ermitteln. Da Polizisten die zT täglich mit ihren "Kollegen" vom Ordnungsamt zu tun haben diesem natürlich nicht in den Rücken fallen sollte klar sein.

@Jace
Ich habe auch schon Polizeibeamten, die mich nachts zur Kontrolle angehalten haben, noch viel Spaß gewünscht.
Du musst nicht gleich Leute vorverurteilen die du nicht kennst. Du kennst weder wirkliche Sachlage noch Situation. Natürlich wäre es nicht das erste mal das ein Beschuldigter sich herausreden will, genausowenig wäre es nicht das erste mal das ein Beamter seinen Status missbraucht.
 
@Turbostaat Ich weiß nicht was du willst. Du warst doch auch nicht dabei. Also musst du auch nicht für dne TE sprechen.
Übrigens geht es nicht um das "viel Spaß noch".. (ja. ich hab das da stehen, aber war auch ein Fehler meinerseits) sondern um das "man sieht sich noch"..
Und ich wünsche Türstehern in Clubs auch immer einen schönen Abend oder viel Spaß noch.. aber niemals sage ich "man sieht sich noch".
 
Ich ergreife hier weder für die eine, noch die andere Seite Partei - oder wo siehst du das genau? Ich erkläre lediglich wie der Sachverhalt ist.

Polizisten können zwar ihre eigene Meinung dazu haben, doch der Hinweis das sie dem Ordnungsbeamten mehr glauben schenken ist vollkommen irrelevant.
Es steht nunmal Aussage gegen Aussage. Die Beamten sind in diesem Fall lediglich dazu da um die Aussagen aufzunehmen - mehr nicht. Alles andere ist die private Meinung des / der Polizeibeamten.

Der Angezeigte stand ja wohl auch nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluß, daher kann man den Ordnungsbeamten auch nicht als glaubwürdiger einstufen als wenn z.B. der TE betrunken gewesen wäre o.ä.

Was an einem "viel Spaß man sieht sich noch" jetzt "schlimmer" ist als an "vel Spaß noch" o.ä. kann ich nicht erkennen, ein "man sieht sich noch" kann genauso gut bedeuten das man sich im Leben immer 2x trifft, was aber keineswegs als Drohung angesehen oder ausgelegt werden kann.
 
Turbostaat schrieb:
ein "man sieht sich noch" kann genauso gut bedeuten das man sich im Leben immer 2x trifft, was aber keineswegs als Drohung angesehen oder ausgelegt werden kann.

Doch, genau darauf läuft es hinaus. Quasi durch die Blume gesagt, "pass auf da sich nicht später vor deiner Tür stehe." Vor allem weil im Grunde klar ist, dass man sich sicher nicht wieder sieht, wenn man es nicht darauf anlegt.
 
Selbst wenn man es so auslegt ist dies noch keine Beleidigung oder gar Straftat o.ä.
Ebenso könnte gemeint sein "man sieht sich noch (vor Gericht wieder)".
Ebenso wird der TE eben sauer gewesen sein, und nach Unterlassung sich auszuweisen wer der OB überhaupt ist, sogar recht verständlich. Der OB wird auch seine Teilschuld an der "Eskalation" der Situation haben. Da ist es ein leichtes im Zorn etwas auszusprechen ohne darüber nachzudenken.

Für die eigentliche Anzeige aber hier nebensächlich. Es geht um das von dem Ordnungsbeamten vernommene "Arschloch".

Ordnungsbeamter hört "Arschloch".
TE sagt "man sieht sich noch."gesagt zu haben.

Aussage gegen Aussage, keine Zeugen, Indizien gibt es sowieso nicht. Da in Deutschland noch immer der Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt sollte es eigentlich zu nichts führen, doch leider gibt es den ein oder anderen Richter der dies anders sieht und einfach mal Staatsdienern eine Art "Heiligenschein" ausstellt.
 
Ich bezweifle einfach dass jemand "man sieht sich noch" (in einem freundlichen Kontext) zu einem Polizisten sagt.
Mehr hab ich nicht gemeint. Da musst du nicht kommen und mir erzählen, dass ich "weder Sachlage noch Situation" kenne. Das ist nämlich auch nur die freundliche Version von "wenn man keine Ahnung hat.. einfach mal die Fresse halten". Auch wenn du das wahrscheinlich wieder abstreiten wirst.
 
Mir ist mal was ähnliches passiert:

Ich habe mein Auto am Ende einer Parkbucht abgestellt. Weil mein Wagen nicht gerade kurz ist, stand ich etwa 10° quer in der Lücke, so dass das ein Rad etwa 5cm auf der Straße stand.
Als ich zurückkam war gerade ein Ordnungsmensch dabei, mir eine Quittung auszustellen. Ich betätigte den Funkschlüssel meines Wagens, worauf er des Geräusches wegen leicht zurückschreckte. Er schaute sich um, sah mich auf ihn zulaufen, lief ebenfalls auf mich zu und fing an mich in einem lautstarken und für meinen Geschmack auch recht derben Ton zurecht zu weisen. Ich lächelte freundlich, bejate, dass ich wirklich nicht gerade toll geparkt habe und sah auch ein, dass ich den Verkehr damit behindert habe und so weiter und so fort. Nachdem ich nach gefühlten 10 Minuten Berieselung durch den sehr von sich überzeugten Ordnungshüter zum zweiten mal (alle guten Dinge sind übrigens zwei bei mir)darum bat, mir das Ticket auszuhändigen, damit ich weiterfahren darf und er mich immer noch auf derbe Weise zuquasselte, rutschte mir bei dezentem lächeln und besonnen-trockenem Ton folgender Satz über die Lippen:

"Darf ich fragen, ob Sie ein sexuelles Problem haben?"

Den Satz versuchte man mir als "Beleidigung" zu verkaufen, was aber im Endeffekt aufgrund der Tatsache fehlschlug, dass ich nicht gesagt habe, dass er ein sexuelles Problem hat und es gleichsam - wie von Turbostaat gepostet - an Zeugen fehlte bzw. Aussage gegen Aussage stand. Man wollte den Fall weiter "prüfen". Inzwischen ist die Angelegenheit verjährt.
 
wieso sprecht ihr eigentlich mit solchen leuten ???
fuer mich sind beamten generell unpersonen, bei denen man die kommunikation auf das notwendigste beschraenkt, d.h. auf eventuelle ausweis- oder mitwirkungspflichten.
darueber hinaus findet keinerlei konversation statt.
 
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