Beamtenbeleidigung Kosten?

Krasss schrieb:
Polizei meinte es wird wohl nur eine Geldbusse geben mit wie viel kann ich den Rechnen, hab jetzt auch kein Bock auf Anwalt und Gericht usw., hab eh keine Zeit dafür. Das blöde ist nur ich hab den schon blöd angemacht, was ich zu dem alles gesagt hab daran kann ich mich jetzt auch nicht erinnern,


Grundsätzlich:
Den Begriff 'Beamtenbeleidigung' gibt es nicht.

Es gibt aber den 'Straftatbestand' ! der Beleidigung.

Wenn das tatsächlich zur Anzeige kommt, kann es teuer werden und Du solltest Dir zum einen schon überlegen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, besonders, wenn Du es mit Deinen Aussagen vor Gericht ggf. nicht so genau nimmst.

Zusätzlich würde ich mir an Deiner Stelle für die Zukunft eventuell überlegen, den Umgangston gegenüber Mitmenschen generell zu überdenken, denn - wie gesagt - sowas wie 'Beamtenbeleidigung' gibt es nicht, sehr wohl aber eben den Straftatbestand der Beleidigung und das gilt JEDEM gegenüber !
 
Also hab heute mein Anwalt Angerufen er meinte keine Sorge hier steht es Aussage gegen Aussage, er war in Zivil und hätte sich ausweisen müssen, es hätte ja genauso ein Spi*** sein können der Kinder Fotografiert und als Vorwand angibt Falschparker zu fotografieren, das hab ich ja zum Glück am selben Tag am Telefon auch der Polizei gesagt. Der Anwalt meinte da wird nichts kommen da gibt es so viele Anzeigen die haben so viel Arbeit, das lassen Sie meistens fallen, und wenn was kommt dann Regelt es hoffentlich der Anwalt.:rolleyes:
 
Wobei es eben bei Beleidigung grundsätzlich vollkommen egal ist, ob zivil oder nicht bzw. welcher Umstand gerade vorlag.

Das mit der Masse der Verfahren ist ein Argument.
Das bedeutet aber lediglich, dass es relativ unwahrscheinlich ist, dass Du tatsächlich was kassierst.

Mir selber ist sowas mal passiert, als ich einem von zwei Polizisten, die auf einer Party in Sachen Lärmbelästigung auftauchten, von hinten 'Hasenohren' gezeigt hab. :)
 
Selbst wenn es der Staatsanwaltschaft wichtig erscheint diese Anzeige "zu bearbeiten" steht immer noch Aussage gegen Aussage, das nicht ausweisen des OB etc.
Da keine anderen Zeugen vorhanden sind wird er nichts zu befürchten haben. Für alles andere wird der Anwalt einschreiten, sofern ein Richter mal wieder einem Beamten den Heiligenschein ausspricht.
 
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