Betrug?

SoulEater

Ensign
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März 2018
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Hallo,
ist jetzt schon etwas länger her, aber mein PC von Shinobee, ist vor ungefähr 2 Jahren plötzlich nicht mehr richtig hochgefahren. Habe dann weil ich noch Garantie hatte, den PC reparieren lassen. Mir ist nachdem ich den Computer bekommen habe, direkt aufgefallen, dass der Boot anders aussah. Also lag der Fehler am Mainboard und es wurde umgetauscht. Nachdem ich aber jetzt weiß, dass das neue Mainboard viel billiger ist, frage ich mich dürfen die das? Eigentlich müsste ich doch das gleiche Mainboard wie davor wieder bekommen? Wenn das Betrug ist, habe ich irgendwie noch die Möglichkeit, das Mainboard was ich davor hatte von denen zu bekommen und umzutauschen, nach so einen langen Zeitraum?
 
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Garantie ist eine freiwillige Leistung, daher kann sich der Garantiegeber einige Freiheiten herausnehmen, die bei der gesetzlichen Gewährleistung so nicht möglich sind.
 
Vor 2 Jahren wurde bei dir das Mainboard getauscht und du frägst dich erst jetzt ob das so okay war? :confused_alt:

Mit deinen Angaben kann dir sowieso nicht geholfen werden.
 
Schwierig. Hat der Gesamtrechner jetzt irgendwie weniger Features, als im Komplettangebot angegeben? Also z.B. kein USB 3 mehr oder ähnlich?
Sonst, sind das die hier? https://de.trustpilot.com/review/www.shinobee.de

PS: Wenn die Reparatur schon zwei Jahre her ist, verschwende da weiter keine Gedanken dran und lass es laufen, wie es ist. Schont die Nerven.
 
diamdomi Ich will es einfach nur wissen, weil vor 2 Jahren, hatte ich keine Ahnung von Mainboards und da wusste ich auch nicht, dass das neue Mainboard viel billiger ist und auch deutlich schlechter
 
Stand im Kaufvertrag das Modell des Mainboards explizit drin? Konntest du den Rechner hinterher nicht mehr so nutzten wie vorher?
 
Dann nenne doch einfach das alte und das neue Bord. Was soll man Dir denn hier sagen ohne die Dinge zu benennen. Außer, Dein Rechner läuft wieder, Dir wurde nach fast 2 Jahren geholfen. Mehr als viele andere bekommen.
 
Ich finde das geht grade mal so durch. Man möchte sich mal überlegen den Zeitwert gut geschrieben zu bekommen und KEIN PC zu haben. Nur so, muß ja keiner machen , wenn Ersatz vorhanden ist. ^^
 
Features vergleichen. Passen die einigermassen überein ist das schon in Ordnung, manche Produkte sind halt nicht ewig verfügbar. Alternativ hättest du vielleicht noch länger auf die Reparatur/Austausch warten müssen.
Letzten Endes muss man bei sowas immer schnell handeln. Wenn du der Meinung bist, dass die dir da was viel billigeres eingebaut haben, geht das so ohne weiteres natürlich nicht, aber 2 Jahre später ist das Thema eh schon durch.
 
BlubbsDE Habe schon versucht das Alte Mainboard herauszufinden, deshalb habe ich hier noch einen Link, von dem Computer früher http://www.domainx.at/shop/UltraDeluxeGaming-_p_84135_427954031_1626220031.html
Leider steht da aber nur Informationen über das Mainboard und nicht allgemein den Namen vom Mainboard. Den Computer gibt es auch nicht mehr bei Amazon, deshalb musste ich den ganz umständlich suchen. Das neue Mainboard ist ein Asus M5A78L-M LE/USB3
 
und dann als Thread-Titel "Betrug" ...!
Sorry aber der Bus für dein Problem ist unterwegs...

Beachte das je nach Fall und Artikel die EOL sind, du mit Pech damals auch nur einen Restwert bekommen hättest, die damals aber wohl noch ein kompatibles Teil bekommen oder auf Vorrat hatten.
 
Polishdynamite schrieb:
Mal ehrlich, du hast es zwei Jahre lang nicht mal gemerkt und jetzt eine Welle machen?
Ich habe es direkt gemerkt, aber hab nichts schlimmes gedacht, und wusste da auch nicht dass es viel billiger ist, und auch durch den billigen Spannungswandler Framedrops in Spielen auslöst. Hab es erst vor einen Jahr rausgefunden, wo ich erst die Ursache von den Framedrops gefunden habe.
Ergänzung ()

blueGod schrieb:
Features vergleichen. Passen die einigermassen überein ist das schon in Ordnung, manche Produkte sind halt nicht ewig verfügbar. Alternativ hättest du vielleicht noch länger auf die Reparatur/Austausch warten müssen.
Letzten Endes muss man bei sowas immer schnell handeln. Wenn du der Meinung bist, dass die dir da was viel billigeres eingebaut haben, geht das so ohne weiteres natürlich nicht, aber 2 Jahre später ist das Thema eh schon durch.
Scheinen relativ gleich zu sein, war aber klar, dass ich nach 2 Jahren ehh nichts mehr machen kann. Ich wollte die Frage einfach mal beantwortet haben.
 
Und warum meinst Du, Dein jetziges Bord sei schlechter? In der Beschreibung steht nicht ein Wort vom Bord. Auch damals wird ein (das) günstigste dort verbaut worden sein.
 
biostar 6+ Experience A68N-3800
war wohl verbaut! billig bleibt billig!
 
BlubbsDE weil ich davor keine Framedrops hatte. Ich hatte davor keine Ahnung von PCs, deshalb dachte ich bestimmt nicht, dass ein Mainboard mit Framedrops zu tun haben kann. Wie schon gesagt, stehen bei der Seite, nur Informationen, was das Mainboard hat, aber das ist der einzige Link, den ich noch über genau den gleichen PC finden konnte.
 
Pandurus schrieb:
Ich habe es direkt gemerkt, aber hab nichts schlimmes gedacht, und wusste da auch nicht dass es viel billiger ist, und auch durch den billigen Spannungswandler Framedrops in Spielen auslöst. Hab es erst vor einen Jahr rausgefunden, wo ich erst die Ursache von den Framedrops gefunden habe.
Man nehme einen Lüfter für die Spawas
 
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Wenn du dadurch nicht beeinträchtigt wurdest, kannst du fast nichts mehr machen.
Aber grundsätzlich hast du innerhalb der Gewährleistungsfrist das Recht das zu bekommen, wofür du gezahlt hast! Bist du damit nicht einverstanden, kannst du dein Recht auf Nacherfüllung geltend machen.
Ist es für den Händler/Hersteller unzumutbar das selbe Mainboard zu verbauen, weil es das nicht mehr gibt oder die Kosten zur Beschaffung des altes Models unverhältnismäßig hoch sind, kannst du in diesem Punkt nichts mehr machen.
Du kannst dann nur noch eine Preisminderung verlangen, wenn das Mainboard minderwertiger ist und wenn du bestimmte Dinge nicht mehr machen kannst, die du mit dem vorherigen Mainboard konntest, könntest du auch Schadenersatz verlangen. Beispielsweise weil du nun ein anderes Mainboard kaufen musstest, welches deine benötigte Funktion erfüllt.

Siehe auch §§ 433, 434, 437, 438, 439, 440 und 280 BGB und §§ 443 und 479 BGB
Diese Paragraphen solltet du dir in einer ruhigen viertel bis halben Stunde durchlesen, da sie grundsätzlich immer im Leben gebraucht werden können und zu den Basics beim Kaufvertrag gehören.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Polishdynamite Habe ich noch nicht ausprobiert, weil ich nicht weiß wie man die an der Stelle befestigen soll, aber 6 Lüfter + 1 CPU Kühler müssten doch so viel Wind im PC erzeugen, dass der Spannungswandler auch betroffen wird.
Ergänzung ()

@Highspeed Opi Ich habe jetzt ehh nicht mehr vor, da groß Stress zu machen, weil laut Trustpilot, sind die schon bei Defekten mit Garantie sehr streng, und wollen einen nichts ersetzen. Da werden die bei einem falschen Mainboard bestimmt nichts mehr machen. Vielleicht kriege ich aber mein Mainboard gegen ein Gigabyte GA-970A-DS3P Mainboard getauscht + 20 Euro. Das Mainboard hat laut Internet sehr gute Spannungswandler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe auch ehrlich gesagt keine Chancen mehr da irgend etwas zu machen, weil es schlicht zu spät ist.
Für die Zukunft solltest du trotzdem die genannten Paragraphen durchlesen.

Es ist auch absolut egal, wie ein Händler sich verhält. Der Händler wird immer versuchen den Ahnungslosen auszunutzen, aber wenn bei einem Widerspruch die genannten Paragraphen und entsprechend deine Rechte kennst, knicken die meisten Händler sofort ein.
Du musst nur zeigen, dass du dich wenigstens ein bisschen mit Gesetzen beschäftigt hast. Halbwissen reicht oft sogar auch aus, weil du es meistens nur mit Sachbearbeitern zu tun hast, die ebenfalls auf Halbwissen aufbauen. Und die genannten Paragraphen haben viele Kaufleute mal gehört und werden automatisch von keiner totalen Laie ausgehen.

P.S:
AGBs kannst du getrost vergessen, weil viele AGBs vor Gericht nicht standhalten und Gesetze über den AGBs stehen. AGBs gelten hauptsächlich für Kaufleute und als normaler Privatkunde bzw. "Verbraucher" gilt für dich das BGB. Natürlich wird dir das kein Händler sagen. ;)
 
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