News Bundesarbeitsgericht: Hetze in WhatsApp-Gruppen kann Kündigungsgrund sein

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Beleidigungen hin oder her, Denunziantentum geht gar nicht und dass der BR da mitgemacht ist umso schlimmer. Solange keine echte Straftat angekündigt ist geht das niemanden etwas an.
 
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Da wird sich jemand über die Jahre so ziemlich radikalisiert haben und selbst Freunde habe da ihre Grenzen, Arbeitskollegen erst recht.
Verdientes Urteil würde ich sagen.
 
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bttn schrieb:
Alles eine Sache des Blickwinkels! Ihr kennt den Chef nicht.
Das spielt absolut keine Rolle.

Immer brav nicken, den Kopf zwischen die Beine klemmen, den Mund halten, keine Meinung haben und nie laut denken können? Der perfekte Steuerzahler oder? Traurige Zukunft!
Warum denkst du, ist das so? Für mich ist das ein glasklares Strohmannargument. Im Artikel stehen die Arten der Äußerungen. Das hat nichts mit Meinung zu tun.
Und zudem: Du kannst doch problemlos zu deinem Chef oder deiner Chefin gehen, sie oder ihn derb beleidigen, sexistisch und/oder rassistisch angehen und ihr oder ihm Schläge androhen. Wer hindert dich denn daran?

Du könntest natürlich auch sachlich argumentieren, was nicht gut läuft und was deiner Meinung nach anders/besser gemacht werden müsste/könnte. Und wenn dir die Geschäftsführung so stark stinkt, dann kannst du auch einfach kündigen.


Es macht mich immer wieder fassungslos, wie stark die Leute hier und anderswo auf Meinungsäußerung plädieren, rassistische Äußerungen schönreden (ich habe vor Kurzem rassistische Äußerungen auch im Unternehmen gemeldet), von Zensur sprechen, usw., usf.. Und diese Klientel bringt immer wieder gleiche Phrasen wie "Denunziantentum" oder "Diffamierung". Als ob das Codewörter in gewissen Kreisen wären.
 
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Martinipi schrieb:
... oder auch nicht.

Gesetze sind eben da gebrochen zu werden ...
Wenn ich jemandem einen Brief schreibe in dem steht das ich meinem Chef den tot wünsche und dem einen oder anderen Kollegen die Kauleiste verbiegen mag, der Empfänger des Briefes den dann zuhause offen liegen lässt und besuch von wem anderen bekommt der das dann liest und dem BR erzählt, hat das nix mit fernmeldegesetz zutun.
Denn im Prinzip ist genau das hier passiert.

Niemand hat den Chat überwacht.

Und ganz davon abgesehen.
Der Mensch hätte auch einfach zum Kollegen fahren können und sich bei ihm auskotzen können. Aber das wäre dann schon zu unbequem.
Ist eben so bequem einfach irgend einen mist in einen Chat zu tippen.

Es ist dann für den Verfasser einfach nur blöd gelaufen.
 
Dr. MaRV schrieb:
Auf Arbeit gibt es keine Freunde. Man fängt dort keine Freundschaften an und lädt Kollegen auch nicht nach Hause ein, oder geht nach dem Feierabend mit diesen noch irgendwo gemeinsam hin.

Fehlt hier irgendwie der Ironie-Tag? Seid ihr in den falschen Firmen mit den falschen Leuten?

Hab hier Freundschaften seit der Ausbildung, also seit über 16 Jahren. Man trifft sich ständig privat.

Und das gleiche höre ich von meinen Kollegen im Norden, Westen und Süden. Kann also kein Ost-Phänomen sein.
 
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Martinipi schrieb:
Gesetze sind eben da gebrochen zu werden ...

Eben nicht. Das Fernmeldegeheimnis wird aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet und schützt damit unmittelbar den Bürger vor dem Staat. Denn Grundrechte werden gewahrt, nicht gewährt. Ob sich eine Drittwirkung zwischen Privaten, hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ergibt, ist im Einzelfall zu prüfen und Sache von Gerichten.

Das pauschale Abqualifizieren von Urteilen aufgrund eigenem Halbwissen finde ich in diesem Fall doch sehr ärgerlich.
 
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Hi,
Djura schrieb:
Keine Ahnung, warum du da unbedingt eine gesetzliche Regelung brauchst. Für meinen Teil ist mir klar, dass ich mich definitiv nicht in
äußern sollte. Vor allem dann nicht, wenn es noch Kollegen sind, mit denen ich arbeite.
weil das Problem hier ist, dass die Äußerungen per se nicht der Grund waren, warum das Ganze zum Problem wurde - z.B. weil eine Strafverfolgungsbehörde durch Ermittlungen die "Straftaten" aufgedeckt hat - sondern offenkundig hier eine bedenklich undefinierte Situation vorherrscht, was als "vertraulich" gelten darf und was nicht.

Und das muss selbstverständlich klar definiert werden! Sonst hast du im Umkehrschluss keine objektiv beurteilbare Vertraulichkeit mehr zwischen bestimmten Personenkreisen - das soll ja wohl nicht der erstrebenswerte Zustand sein, oder?

VG,
Mad
 
ich verstehe die leute nicht die permanent über den job und den chef abkotzen und dann im unternehmen bleiben. sie können doch gehen. ändere was du ändern kannst.

wer so dämlich ist und äußerungen solchen kalibers auch noch digital dokumentiert gehört zurecht entlassen.
 
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Die spärlichen Details die man zu den Chatverläufen öffentlich kommunizieren durfte sind schon eindeutig genug.
Hier ging es nicht um Kleinigkeiten, sondern um teils strafrechtlich relevante Äußerungen.

Warum die Meldung richtig und wichtig, sowie das Urteil nachvollziehbar sind, lässt sich hier u.a. vor dem Hintergrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 schnell nachlesen und verstehen:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...gen-hass-und-hetze-tritt-am-03-april-in-kraft
 
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Jetzt müssen einige Leute erstmal ihren Chatverlauf kontrollieren...😉
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

das ist ein - in meinen Augen - bedenkliches Urteil. Die Grenze, ab wann ich davon ausgehen darf, dass Inhalte nicht verwendet werden können, müsste dann bitte schon ganz klipp und klar definiert werden. Sonst schafft man lediglich Misstrauen und möglicherweise Denunziantentum und sorgt dafür, dass zwischen Kollegen künftig (noch) weniger Austausch stattfindet, aus Angst, man könnte irgendwann dafür belangt werden. Sowas schwächt in meinen Augen die Arbeitnehmerposition noch weiter. Das gefällt mir ganz und gar nicht.

VG,
Mad

Das Bundesarbeitsgericht hat hiermit quasi einen Präzedenzfall geschaffen.

War es dumm von jenem Arbeitnehmer? Sicherlich. Aber es handelt sich nunmal um eine private Konversation wo schlicht jemand petzen gegangen ist. Sowas hatten wir vor allem in Ostdeutschland schonmal. Und das BAG öffnet diesem Ansatz Tür und Tor.
 
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chr1zZo schrieb:
Thats why: Im privaten niemals über die Arbeit reden, und auf Arbeit niemals über privates reden :)
In so einem Umfeld möchte ich nicht arbeiten. ^^

Arbeitskollegen beleidigen und bedrohen in einer Gruppe wo Arbeitskollegen mit drin sind ist nicht unbedingt die schlauste Aktion.
 
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Madman1209 schrieb:
Und das muss selbstverständlich klar definiert werden! Sonst hast du im Umkehrschluss keine objektiv beurteilbare Vertraulichkeit mehr zwischen bestimmten Personenkreisen - das soll ja wohl nicht der erstrebenswerte Zustand sein, oder?
...und was genau nützt dir das, wenn es gesetzlich festgelegt ist? Denn, selbst wenn du es am Stammtisch in der Kneipe sowas von dir gibst, und einer deiner vertrauten Kollegen geht damit zum Betriebsrat und Vorgesetzten. Klar, kann man da auch direkt eine Kündigung aussprechen. Steht dann halt Aussage gegen Aussage vorm Arbeitsgericht. Aber selbst wenn es nicht vor's Arbeitsgericht geht, ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem pöbelnden Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber massiv gestört und der Pöbler wird seines Lebens nicht mehr froh sein, da weiterhin tätig zu sein.

Da juckt es auch niemanden mehr, ob ein undefinierter Umstand gesetzlich geregelt ist oder nicht.
 
Niemand wird gekündigt weil man seinen Chef unter Freunden in der Freizeit Wix.... genannt hat. Man vermischt hier schon wieder verschiedene dinge.
Ich finde es aber generell Fragwürdig Virtuelle Beleidigungen oder Hetze erst zu nehmen, 99% sind Anonym im Internet unterwegs. Ich nehme Virtuelle Beleidigungen überhaupt nicht erst, das ist ein Fass ohne Boden und man kann sowas überhaupt nicht nachgehen, 99,9% der Anzeigen werden eingestellt, selbst 99% aller Internet Betrügereien werden eingestellt weil der schaden einfach zu gering ist. Laptop oder Smartphone ausmachen und fertig.
 
SimSon schrieb:
Außerdem sehe ich hier die Kollegen in der Pflicht, solche Inhalte (Rassistisch, Sexistisch, Beleidigungen, usw.) gegenüber dem Chef zu melden. Es handelt sich dabei nicht um einen Scherz, sondern eine Straftat.
Nein, der Kollege ist nicht ins der Pflicht das beim Chef zu verpetzen. Er hätte Anzeige erstatten können und dann hätte ein Gericht festgestellt ob der Inhalt strafbar ist oder nicht.
Mit diesem Urteil hätte der MA dann immer noch gekündigt werden können.
 
Madman1209 schrieb:
Und das muss selbstverständlich klar definiert werden! Sonst hast du im Umkehrschluss keine objektiv beurteilbare Vertraulichkeit mehr zwischen bestimmten Personenkreisen - das soll ja wohl nicht der erstrebenswerte Zustand sein, oder?

Das hat doch das Gericht klargestellt:

"Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen."

Weiter heißt es in der Begründung:

"Eine Vertraulichkeitserwartung ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können. Das wiederum ist abhängig von dem Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chatgruppe. Sind Gegenstand der Nachrichten – wie vorliegend – beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Betriebsangehörige, bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten konnte, deren Inhalt werde von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben."

Heißt: Wenn der Chat in Hass und Hetze abgeleitet ist die Vertraulichkeitserwartung futsch.
Und jetzt komm bitte nicht mit: Was ist Hass und wer definiert das...
 
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ALLES was man in die digitale Welt hinausfurzt - kann man einem genauso wieder auf die Füsse fallen. Nichts neues und nichts besonderes.

Man wird zur Verantwortung gezogen, wenn man sich (halb-)öffentlich äußert. Das war schon immer so.

Wenn man nicht gehört werden will, kann man daheim mit seiner Frau/seinem Mann diskutieren - auch mit Freunden. Dann weiß man aber wieder nicht, ob ein Freund nicht etwas aufzeichnet?! OMG!

Wenn man ein schlechter Mensch ist - hier im Fall per Gesetzt definiert - dann ist man ein schlechter Mensch.

Ein Freund, der Co-Trainer einer Jugendmannschaft ist - hat letztens einen neuen Trainer bekommen. Polizist im Hauptberuf, hat direkt mal gegen Juden gehetzt in deren WA Gruppe, als es hiess es gebe ein Freundschaftsspiel gegen einen jüdischen Club. (inkl. Gewaltandrohungen).

Da weiß man echt nicht mehr, wie das mit der Dummheit und so weitergehen soll.

"Zwei Dinge sind unendlich - die menschliche Dummheit und das Universum. Beim letzteren bin ich mir nicht mehr so sicher."
 
drago-museweni schrieb:
Das ist doch nichts ungewöhnliches, ich habe in 27Jahren Arbeitsleben schon ganz anderes gehört (Werkstatt nicht Büro da geht das nicht)und auch selbst gesagt, wenn man die Kollegen kennt weiß man was man davon halten soll, und das es immer Blödsinn ist, erlebt habe ich davon nichts, die letzten 15Jahre.
...
Früher bei "großer Fresse" gabs mal einen Frosch oder klassiker Reißnadel in den Rücken, und wenn jemand richtig gebettelt hatt gabs die 3,5 Elektrode am Arsch bis die krumm war das war ganz normal und auch nie ein Problem, es wusste jeder, einem wurden mal die Füße auf der Treppe weggezogen weil er massiv danach gebettelt hatte, ist aber lange her gibts jetzt nicht mehr,

Bin etwas fassungslos, da würde ich nicht arbeiten wollen. Zum Einen, dass Du das als normales Miteinander empfindest und zum Anderen dass das Ganze in der Firma anscheinend zum guten Umgangston gehört.

Mir ist klar dass es in einer Autowerkstatt oder Metallbaubetrieb (als Beispiel) sicher anders zugeht als bei mir im Büro bei der Softwareentwicklung. Wo arbeitest Du? Werkstatt im Strafvollzug? ;)
 
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Hi,

Djura schrieb:
Da juckt es auch niemanden mehr, ob ein undefinierter Umstand gesetzlich geregelt ist oder nicht.

dann sind wir da eben anderer Ansicht. Ich sähe es einfach gerne, wenn man sich nicht auf die persönliche Meinung von Arbeitsrechtlern verlassen muss, die je nach Windrichtung auch völlig anders ausfallen könnte. Sondern wenn ganz klar definiert wird - und das gesetzlich bindend - wo ein Vertrauensbereich anfängt und aufhört.

VG,
Mad
 
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