News Dash Button: Verbraucherschützer klagen gegen Amazon

iSight2TheBlind schrieb:
Du stehst morgens in der Dusche und bemerkst, dass das Shampoo zur Neige geht.

Dann kauf ich mir eines, so lange es noch nicht leer ist.
Ganz einfach.

Normalerweise kauft man sich ja solche Sachen nicht erst, wenn es zu spät ist, oder?
 
Diejenigen, die gegen ein Verbot des Dashbuttons in seiner JETZIGEN, GEPLANTEN Form sind, mögen bitte konstruktive Vorschläge machen, mit welchem Argument man Anbieter A (Amazon) erlauben kann, im Fernabsatzgeschäft auf Verbraucherschutzgesetze zu pfeifen (Widerrufsbelehrung, Preisanzeige, ... ), Anbieter B (jeder anderen Website ohne Dashbutton) aber nicht.

Und man möge bitte sagen, für den Fall, dass man es Amazon erlaubt, wie man dann Klagen wegen Ungleichbehandlung der Konkurrenten verhindern kann, die dann dazu führen würden, dass wir sämtliche hart erkämpften und wichtigen Gesetze gegen Nepp, Täuschung und Abofallen im Internethandel verlieren.

Es ist nämlich leicht, aus einer fortschrittsgewandten Position heraus scheinbar innovationsfeindliche Regelungen als "Stock im Arsch" zu titulieren, aber ungleich schwerer, konstruktive und durchdachte Gegenvorschläge zu unterbreiten.
 
Ich sehs als Gimmick. Wers braucht, der holt es sich und ist dann halt auch mit den Folgen im Reinen.

Alle anderen faulen Leute benutzen weiterhin ein Smartphone..
 
iSight2TheBlind schrieb:
@MetalForLive
Du stehst morgens in der Dusche und bemerkst, dass das Shampoo zur Neige geht. Während du dich abtrocknest drückst du einmal kurz auf den Dash-Button und Shampoo ist unterwegs - und da man Amazon Prime hat kommt das nicht irgendwann sondern noch am gleichen Abend, um 18:10 Uhr.
Wenn man frisch aus der Dusche kommt hat man in der Regel kein Smartphone in der Tasche und ich hab morgens auch wichtigere Dinge im Kopf als daran zu denken gleich unbedingt noch via Smartphone Shampoo zu bestellen.

Naja das ist ja schon ziemlich weit her geholt aber jeder wie er lustig ist.

Ich bestell mir einmal im Jahr nen Jahresvorrat an Shampoo, Zahnpasta und co., der andere rennt jeden Monat in den Supermarkt und kauft das Shampoo was im Angebot ist und der nächste hat halt nen Dashbutton.
 
@mr hyde
Und wo ist der Kunde jetzt benachteiligt? Wir reden immer noch von Fernabsatz. D.h. ganz egal was Amazon demjenigen zuschickt und zu welchem Preis, sie müssen es sowieso 14 Tage lang anstandslos zurücknehmen.

Mal ganz abgesehen davon, dass wir hier von Produkten reden die bis auf den Rasierklingenbutton praktisch alle unter der 10€ Grenze liegen dürften.

Außerdem ist nach wie vor zu klären ob Amazon mit den Regelungen überhaupt gegen geltendes Recht verstößt. Man könnte sich genauso auf den Standpunkt stellen, dass mit dem Kauf oder spätestens der Aktivierung des Dash-Buttons diesen Bedingungen durch den Kunden zugestimmt wurde und dementsprechend ein Servicevertrag geschlossen wurde und es sich bei den Dash Button Betätigungen eben nicht um jeweils einen separaten Kaufvertrag handelt, sondern damit nur nach den vereinbarten Bedingungen der "Perwoll-Lieferservice" in Anspruch genommen wird.

Die Anwälte von Amazon sind schließlich auch keine Idioten. Wenn der Dash Button derart offensichtlich gegen geltendes deutsches Verbraucherrecht verstoßen würde, wie es die wichtigtuerische Verbraucherzentrale jetzt wieder behauptet weil sie auf die "die machen was gegen das böse böse Amazon" -Publicity aus ist, dann hätten die die Einführung im Vorfeld verhindert oder den Ablauf entsprechend modifiziert. So ein Riesenkonzern geht schließlich nicht mal eben so das Risiko ein, dass ein Gericht Massen von Bestellungen für ungültig erklärt und diese dann entsprechend rückabgewickelt werden müssen. Vom Imageverlust durch sowas mal ganz zu schweigen.
 
Verbraucherschutz hin oder her, aber hier schießt die Verbraucherzentrale eindeutig über das Ziel hinaus. Und damit müssen sich dann wieder Richter beschäftigen, die wahrlich besseres zu un haben, als sich mit dem Dash Button auseinander zu setzen.
 
Absolut richtig! Nur weil es Amazon heißt, kann es nicht einfach gesetzliche Bestimmungen außer Kraft setzen. Die Mitwerber halten sich dran. Die Regelungen wurden eingeführt, um Verbraucher vor solchen Trickgeschäften und Abofallen im Internet zu schützen.
Amazon könnte einfach beim Drücken des Buttons eine Bestellnachfrage in der Amazon App auslösen, wo es dann bestätigt werden muss. Einfach und unkompliziert.
 
Irgendwie merkt man das Generation Ritalin da ist :-) Warum kein Dashbottom für ein kleinen bunten Strauss Blumen oder für eine neue Grafikkarte oder Brötchen oder für eine neue Freundin oder ein neues Leben.

Sollte das kommen das die Verbraucherschutzgesetze gelockert werden, seh ich glänzende Zeiten auf den Handel zu kommen :-)

komm meine kleine kälbchen, der Onkel latexdoll will nur das beste für Euch :)
 
Den gleichen Button mit Monochrom-Display und zusätzlichen +/- - Tasten für die Menge. Dann wäre er perfekt.
Ggf. den eigentlichen Bestell-Button mit TouchID ausstattet, dass auch nur der Eigentümer bestellen kann.
 
*lach* hätte man sich fast denken können, dass in Deutschland irgendeine Richtline oder ein Gesetz damit ein Problem hat.
Willkommen in der Bürokratie :)
Aber Spaß beiseite, es ist natürlich gut, dass bestimmte Sachen reguliert sind.

Ich finde den Button - wenn auch nicht in seiner jetzigen Form - eine gute Sache.
Wer will kann Ihn nutzen, wer nicht der lässts halt bleiben.
Ich kenne selbst und verstehe Leute, bei denen der Preis eine untergeordnete Rolle spielt. Warum also sollte man diese Menschen mit so einer Erfindung nicht glücklich machen.
 
Absoluter hirnloser fauler gottloser Quatsch mal wieder, einfach nicht zuende gedacht!

Man braucht keinen Button zum Drücken wenn das Shampoo leer ist, sondern einen Shampoo-Spender mit Sensor, der selbsttätig bestellt wenn der Inhalt alle ist.
 
dgschrei schrieb:
Und wo ist der Kunde jetzt benachteiligt? Wir reden immer noch von Fernabsatz. D.h. ganz egal was Amazon demjenigen zuschickt und zu welchem Preis, sie müssen es sowieso 14 Tage lang anstandslos zurücknehmen.
Nö, müssen sie nicht. Lebenmittel mit (sehr) begrenztem MHD zum Beispiel.

dgschrei schrieb:
Mal ganz abgesehen davon, dass wir hier von Produkten reden die bis auf den Rasierklingenbutton praktisch alle unter der 10€ Grenze liegen dürften.
Was wiederum bedeutet, der Kunde bleibt im Zweifel auf den doppelten Versandkosten (für Hin- und für Rückweg!) sitzen.

dgschrei schrieb:
Man könnte sich genauso auf den Standpunkt stellen, dass mit dem Kauf oder spätestens der Aktivierung des Dash-Buttons diesen Bedingungen durch den Kunden zugestimmt wurde und dementsprechend ein Servicevertrag geschlossen wurde und es sich bei den Dash Button Betätigungen eben nicht um jeweils einen separaten Kaufvertrag handelt
Das zum Beispiel ist ein konstruktiver Vorschlag. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Konstrukt "Service Vertrag" den gesetzlichen Ansprüchen genügen würde. Das müsste aber schriftlich dem Kunden schon bei Kauf des Dashbuttons so mitgeteilt und von diesem gegengezeichnet werden, und zwar auf einem Blatt mit max. 10 Sätzen und nicht versteckt unter §33 in 20 Seiten Kleingedrucktem.
IMHO geht das aber WEIT über die derzeitigen Planungen von Amazon hinaus.

Die Notwendigkeit einer Bestätigung, die per Push über die Amazon App aufs Smartphone kommt, wäre übrigens auch eine sehr komfortable und wohl gesetzeskonforme Möglichkeit. Könnte man gleich mit Widerrufsbelehrung und Preisanzeige verbinden.

BTW: Das Ding mit der Speicherung des WLAN-PWs auf nem Amazon Server kommt direkt aus der Hölle. Lässt sich aber leider nicht gesetzlich verbieten. Wer so dumm ist und sowas macht, sollte IMHO aber trotzdem gleich entmündigt werden :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist eine nette Idee, aber mit der Speicherung des WLAN-Passwortes auf deren Server, ist das Thema für mich gestorben.
 
Hab mir auch überlegt einen (oder mehrere) Dash Buttons zuzulegen. Momentan sind die aber ja nicht lieferbar.
Primär für Waschmittel und vielleicht Spülmaschninen Tabs.

Warum?

ich wohne in einer Stadt und habe kein Auto. Immer wenn ich größere Sachen einkaufen muss bin ich genervt das nach Hause zu schleppen. Es ist mir durchaus auch schon passiert, dass ich es dann vergessen habe zu kaufen.

Da wäre der DashButton schon praktisch. Ich wohne alleine zu Hause, Kinder können da also auch nicht drauf drücken, selbst wenn, wird ja nur eine Bestellung ausgelöst.

Das man den Preis nicht sehen kann, ist nur wenig problematisch. Im Supermarkt kenne ich auch nicht den Preis den es kostet (bevor ich da bin), dort wird dann einfach das gekauft, das ich immer kaufe. Wenn es plötzlich 2-3 Euro teurer wäre, würde es mir wohl trotzdem kaufen, kaufe ich ja eh nur selten. Kleinere Preisschwankungen bekomme ich gar nicht mit.

Vor dem ersten einrichten würde ich aber natürlich prüfen ob Amazon den doppelten Preis zum Supermarkt verlangt, wenn aber nicht ist das eine gute Alternative. Bekomme ja eh eine E-Mail auf mein Telefon und sehe dann den Preis.

Problematisch ist nur dass ich wohl nicht zu Hause wäre, wenn es geliefert wird und ich es doch schleppen müsste. Amazon müsste also anbieten es immer zwischen 18 und 21 Uhr zu liefern und ich wäre zufrieden.

EDIT: Soweit ich weiß kann man die Speicherung des Passwortes auf Amazon Server ausschalten!

EDIT2: Besser wäre es natürlich trotzdem den Preis vorher zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder Knopf ist fest für nur ein Markenprodukt programmiert – will ein Nutzer die Marke wechseln, muss er sich einen neuen "Dash"-Button bestellen.

Ebenfalls für unzulässig halten die Verbraucherschützer, dass sich Amazon herausnehme, Ersatzartikel zu senden, wenn das eigentlich gewünschte Produkt nicht vorrätig sei. Das könne dann etwa ein ähnliches Produkt des Herstellers mit anderer Füllmenge sein.

In den "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen" erlaube sich Amazon zudem, Preis und Versandkosten für das jeweilige Produkt zu ändern.

Bereits nach der Einführung des Dashs in den Vereinigten Staaten gab es einige Beschwerden, dass die Preise der Produkte nach der ersten Bestellung signifikant angestiegen waren, ohne, dass der Kunde dies merkte.

Weniger Produkte für mehr Geld - und das auch noch viel später

Außerdem besteht durch das limitierte Angebot - zum jetzigen Zeitpunkt gibt es die Dash Buttons von 32 verschiedenen Marken - eine stärkere Bindung an Amazon und an die Marke selbst. So finden Sie im Dash-Angebot eine Liste von fünf bis 32 Produkten pro Button. Gehen Sie dagegen auf die Angebote bei Amazon selbst, finden Sie nicht nur eine bessere Auswahl mit Artikeln der Marke, die sind zum Teil auch noch günstiger, beziehungsweise haben ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.
Beispielsweise bekommen Sie über den Dash Button nur drei Oral-B Zahnbürstenköpfe für 20 Euro, während Sie auf Amazon selbst für drei Euro mehr als zehn der Oral-B Aufsteckbürsten bestellen können. (Stand: 7.9.2016)

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Dies dummen Verbraucherschutzgesetze. Jetzt können wir nur hoffen, dass TTIP bald kommt.
 
mr hyde schrieb:
Und man möge bitte sagen, für den Fall, dass man es Amazon erlaubt, wie man dann Klagen wegen Ungleichbehandlung der Konkurrenten verhindern kann, die dann dazu führen würden, dass wir sämtliche hart erkämpften und wichtigen Gesetze gegen Nepp, Täuschung und Abofallen im Internethandel verlieren.

Lemiiker schrieb:
Die Regelungen wurden eingeführt, um Verbraucher vor solchen Trickgeschäften und Abofallen im Internet zu schützen.
Äpfel und Birnen.

Erklärt mir mal bitte, wie ein MECHANISCHER(!) Knopf, der pro Knopf EINE Bestellung durchführt über einen Gegenstand, den ich jederzeit widerrufen kann, mich in eine Abofalle locken soll oder ein Trickgeschäft darstellt?
Ergänzung ()

mr hyde schrieb:
Was wiederum bedeutet, der Kunde bleibt im Zweifel auf den doppelten Versandkosten (für Hin- und für Rückweg!) sitzen.

Der hinsendekosten vom Händler müssen beim Widerruf nicht vom Vebraucher gezahlt werden.
 
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