- Maßgeblicher Zeitpunkt: Für ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist nicht der Zustand der Partei bei Antragsstellung entscheidend, sondern ihr Zustand zum Zeitpunkt des Urteils [11:17]. Ein solches Verfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Jahre.
- Glaubhafte Selbstreinigung: Die AfD könnte in dieser Zeit die Verbotsanträge (bzw. das GFF-Gutachten) als eine Art "Anleitung" nutzen, um sich der Verfassung anzupassen [12:48].
- Strenge Anforderungen: Reine Lippenbekenntnisse würden dem BVerfG rechtlich nicht ausreichen. Die Partei müsste sich glaubhaft und nach außen sichtbar von allen verfassungswidrigen Positionen und Führungspersonen trennen (z. B. durch harte Parteiausschlussverfahren) [14:32].
Die politische Bewertung (Warum es laut dem Video kein Grund zur Furcht ist):Während einige Politiker dieses Szenario (die AfD entgeht dem Verbot durch Anpassung) fürchten, bewertet Rechtsanwalt Jun dies im Video als
Win-Win-Situation für die Demokratie [
17:12]:
- Szenario A: Die AfD weigert sich oder schafft es nicht, ihre radikalen Kräfte aus der Partei zu werfen -> Die Partei wird verboten.
- Szenario B: Die AfD schafft die juristisch extrem hürdenreiche Selbstreinigung bis zum Urteil -> Die Demokratie hat eine radikale Partei weniger und dafür eine grundgesetztreue Partei gewonnen.
Juristisch bedeutet das: Ein gescheitertes Verbotsverfahren aus diesem speziellen Grund wäre kein Sieg des Extremismus, sondern der Beweis, dass der juristische Druck die Partei erfolgreich zur Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) gezwungen hat.