Defekten RAM zum Händler oder direkt zum Hersteller?

svenie25

Ensign
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Dez. 2006
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254
Hallo zusammen.

Ich habe mir am Montag einen neuen Rechner zusammengestellt und bis vorhin lief auch alles tipitopi. Nach dem Mittag begann der Rechner auf einmal am laufendem Band mit BOSD abzustürzen, bis er dann gar nimmer startete. Da die Fehlermeldungen schon in Richtung RAM deuteten, hab ich die Riegel mal auf verschiedenen Bänken ausprobiert, was aber auch keine Lösung brachte. Dann habe ich die Riegel einzeln durchgetestet und siehe da, einer scheint defekt zu sein. Sprich, einer funktioniert tadellos und mit dem anderem tut sich gar nicht. Der Ram ist dieser Crucial Ballistix. Bezogen habe ich das ganze von Mindfactory.

Nun ist die Frage, schicke ich die Riegel an Mindfactory zurück oder direkt an Crucial? Hat wer Erfahrung, wo es schneller bzw. reibungsloser funktioniert?

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Hilfe und wünsche noch ein schönes Wochenende.

P.S.: Ich hoffe, ich habe mein Anliegen im richtigen Subforum untergebracht.
 
Innerhalb der 14 Tage würde ich mir keinen Stress mit RMA machen. Zurückschicken und neuen kaufen. Kannst evtl. dazuschreiben, dass du glaubst er ist defekt. Aber defenitiv auf das Fernabsatzgesetz berufen und zurückschicken. Würde sogar jetzt schon den neuen bestellen. Schneller kommst du nicht zu funktionierenden RAM bzw. Geld.
 
Am Mindfactory.... sie sind der Händler der innerhalb der ersten 6 Monate zuständig ist.
 
Für Gewährleistungsabwicklungen ist grunsätzlich der Händler zuständig - außer er verweist dich dezidiert an seinerstatt an den Hersteller weiter.
 
Hi,

@Pelto

Aber defenitiv auf das Fernabsatzgesetz berufen

sorry, aber wenn schon mit Halbwissen um sich werfen, dann wenigstens richtig: das Fernabsatzgesetz gibt es nämlich nicht mehr! Sich darauf zu berufen zeugt nicht gerade von Rechtskenntnis.

@Topic

hier geht es ganz klar um einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Mindfactory kontaktieren und fertig. In aller Regel sollte da einfach getauscht / nachgebessert werden. Keine große Sache.

VG,
Mad
 
Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurden mit Wirkung zum 01.01.2002 alle Verbrauchergesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überführt. Damit lebt das Fernabsatzgesetz im BGB weiter und gilt natürlich nach wie vor.
 
Hi,

ein "Fernabsatzgesetz" gibt es bei uns nicht mehr. Punkt. Die Inhalte ja, die Bezeichnung nein. Andernfalls verlinke bitte besagtes und als "Fernabsatzgesetz" bezeichnetes Gesetz.

Ich habe nie gesagt "es gibt kein Gesetz mehr, dass Fernabsatzverträge regelt", sondern "es gibt kein Gesetz, dass Fernabsatzgesetz heißt". Das ist ein Unterschied.

VG,
Mad
 
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