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Vorschrift ist Vorschrift
Vollziehungsbeamter kam für drei Pfennig Steuerschulden
Das hätte sich Ursula Koch auch nicht träumen lassen, als sie die Haustür öffnete. Vor der 75-Jährigen stand ein Vollstreckungsbeamter. Seine Forderung: Drei Pfennig Steuerschulden - plus 15,10 Mahngebühren, 6 Mark Säumniszuschlag und 30 Mark Vollstreckungsgebühr. Macht alles in allem 51,13 Mark. Vorschrift ist nun mal Vorschrift.
Warum so viel Gebühren für so wenig Geld? Normalerweise rücken doch die Beamten für Beträge unter 20 Mark nicht aus. Stimmt - aber nicht in diesem Fall. Denn schon vier Wochen zuvor hatte Ursula Koch den Vollstreckungsbeamten vor der Tür, damals wegen nicht gezahlter Grundbesitzabgaben in Höhe von 545,72 Mark. "Die Rechnung und die Mahnung zu dieser Forderung waren versehentlich im Altpapier gelandet", erinnert sie sich. Ursula Koch gab dem Beamten das Geld und die anfallenden 30 Mark Vollstreckungsgebühr und dachte, der Fall sei erledigt. Das war er auch, bis das städtische Steueramt entdeckte: Die Seniorin hatte drei Pfennig zu wenig an Steuern gezahlt. Man hätte die Lapalie auf sich beruhen lassen können; 3 Pfennig sind weniger als 20 Mark. Aber der städtische Vollzieher setzte noch eine Nebenforderung auf die Rechnung: Mahngebühren und einen Säumniszuschlag, die er offenbar beim seinem ersten Besuch bei Ursula Koch vergessen hatte zu kassieren. Das machte dann insgesamt 21,13 Mark, plus ein zweites Mal Vollstreckungsgebühren von 30 Mark.
Seniorin zahlte um Ärger zu vermeiden
Ursula Koch ärgerte sich und fand die ganze Angelegenheit abstrus. Aber sie zahlte dennoch, um Ärger mit den Behörden zu vermeiden. "Außerdem war ich so perplex, als der Beamte vor mir stand. Sonst hätte ich gesagt, er könnte einen Kuckuck auf den Küchenstuhl kleben."
Im Steueramt kann man den Ärger der Frau nicht nachvollziehen. Vorschrift sei eben Vorschrift.
Ja das ist Es, das macht das Beamtentum aus, Korrekt bis zum Abwinken,keine Gnade, knallhart, da frage ich mich mal, was das ganze den Steuerzahler gekostet hat, denn die Zeit des Vorschriftsmaessigen Beamten ist ja auch nicht umsonst, ode doch ?
MfG Fairy
Vollziehungsbeamter kam für drei Pfennig Steuerschulden
Das hätte sich Ursula Koch auch nicht träumen lassen, als sie die Haustür öffnete. Vor der 75-Jährigen stand ein Vollstreckungsbeamter. Seine Forderung: Drei Pfennig Steuerschulden - plus 15,10 Mahngebühren, 6 Mark Säumniszuschlag und 30 Mark Vollstreckungsgebühr. Macht alles in allem 51,13 Mark. Vorschrift ist nun mal Vorschrift.
Warum so viel Gebühren für so wenig Geld? Normalerweise rücken doch die Beamten für Beträge unter 20 Mark nicht aus. Stimmt - aber nicht in diesem Fall. Denn schon vier Wochen zuvor hatte Ursula Koch den Vollstreckungsbeamten vor der Tür, damals wegen nicht gezahlter Grundbesitzabgaben in Höhe von 545,72 Mark. "Die Rechnung und die Mahnung zu dieser Forderung waren versehentlich im Altpapier gelandet", erinnert sie sich. Ursula Koch gab dem Beamten das Geld und die anfallenden 30 Mark Vollstreckungsgebühr und dachte, der Fall sei erledigt. Das war er auch, bis das städtische Steueramt entdeckte: Die Seniorin hatte drei Pfennig zu wenig an Steuern gezahlt. Man hätte die Lapalie auf sich beruhen lassen können; 3 Pfennig sind weniger als 20 Mark. Aber der städtische Vollzieher setzte noch eine Nebenforderung auf die Rechnung: Mahngebühren und einen Säumniszuschlag, die er offenbar beim seinem ersten Besuch bei Ursula Koch vergessen hatte zu kassieren. Das machte dann insgesamt 21,13 Mark, plus ein zweites Mal Vollstreckungsgebühren von 30 Mark.
Seniorin zahlte um Ärger zu vermeiden
Ursula Koch ärgerte sich und fand die ganze Angelegenheit abstrus. Aber sie zahlte dennoch, um Ärger mit den Behörden zu vermeiden. "Außerdem war ich so perplex, als der Beamte vor mir stand. Sonst hätte ich gesagt, er könnte einen Kuckuck auf den Küchenstuhl kleben."
Im Steueramt kann man den Ärger der Frau nicht nachvollziehen. Vorschrift sei eben Vorschrift.
Ja das ist Es, das macht das Beamtentum aus, Korrekt bis zum Abwinken,keine Gnade, knallhart, da frage ich mich mal, was das ganze den Steuerzahler gekostet hat, denn die Zeit des Vorschriftsmaessigen Beamten ist ja auch nicht umsonst, ode doch ?
MfG Fairy
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