DHL klaut Grafikkarte!

Zwei wichtige Dinge dazu:

  1. DHL wird behaupten, dass Paket sei nicht richtig verpackt gewesen, und daher treffe sie keine Schuld wenn auf dem Versandweg sich das Paket aufgrund der ungenügenden Verpackung öffnet und der Inhalt herausfällt.
  2. Die Transportversicherung vom DHL greift nur, wenn der Inhalt ordnungsgemäß verpackt war. Da der Inhalt verlorgen ging, kann keine ordnungsgemäße Verpackunf vorgelegen haben, ergo auch keine Transportversicherung die für den Schaden aufkommen muss.
 
Wilde Verschwörungstheorien und Unterstellungen basierend auf eigenen schlechten Erfahrungen helfen niemandem weiter....
 
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Acrylium schrieb:
Zwei wichtige Dinge dazu:

  1. DHL wird behaupten, dass Paket sei nicht richtig verpackt gewesen, und daher treffe sie keine Schuld wenn auf dem Versandweg sich das Paket aufgrund der ungenügenden Verpackung öffnet und der Inhalt herausfällt.
  2. Die Transportversicherung vom DHL greift nur, wenn der Inhalt ordnungsgemäß verpackt war. Da der Inhalt verlorgen ging, kann keine ordnungsgemäße Verpackunf vorgelegen haben, ergo auch keine Transportversicherung die für den Schaden aufkommen muss.

Ja dann stellt sich grundlegend die Frage, soll man sein Paket dann verschweißen und versiegeln, kann ja auch nicht sein. Paket war ja richtig verpackt und ne Grafikkarte fliegt ja uach nicht einfach aus dem Paket, dann aus der eigentlichen Originalverpackung, packt sich selbst aus und verschließt dann das Paket wieder :)

Vielleicht werden sie sagen, wir haben das dem Nachbar gegeben und wir haben damit nichts mehr zu tun.
 
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DHL erzählt meiner Erfahrung nach auch einfach viel Unsinn wenn irgendetwas nicht gut lief.

Das kann man dann akzeptieren, muss man aber nicht.
 
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Smartin schrieb:
Haben Sie das denn? Sprich war die Zustellung beim Nachbarn oder bei Dir?

Bei der Nachbarin, die wir seit 10 Jahren kennen. Wenn was für sie kommt nehmne wir das und geben es ihr und umgekehrt auch, wohnen im gleichen Haus.
 
Zuletzt bearbeitet:
schon verrückt, was man alles so bedenken muss. Man stelle sich vor, man nimmt aus nachbarschaftlicher Verbundenheit ein Paket entgegen und dann sowas. :( Da wird man vielleicht sogar noch ein Verdächtiger.

Ich denke auch, momentan kann man nur abwarten. Wenn erstmal ein (hoffentlich ungefälschter) Nachweis vorhanden ist, welches Gewicht das Paket bei Einlieferung hatte, und wenn dieses augenscheinlich bei Auslieferung nicht mehr stimmt, dann ist der Bereich der Tat erstmal eingegrenzt. Die Strafanzeige ist m.E. auch voll richtig. Mitunter bedarf es dieser schon für die Versicherung. Außerdem gibt es dafür die Polizei und gerade solche Fälle müssen m.E. auch dringend verfolgt werden.
Bin gespannt, was rauskommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein aus juristischen Gründen kann man wohl niemandem dazu raten, Pakete für Dritte anzunehmen. In der Praxis sieht das natürlich, auch bei mir, anders aus. Manchmal muss eben auch ein Risiko eingegangen werden, damit das gesellschaftliche Leben funktioniert. ;)
 
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stabil11 schrieb:
Bei der Nachbarin, die wir seit 10 Jahren kennen. Wenn was für sie kommt nehmne wir das und geben es ihr und umgekehrt auch, wohnen im gleichen Haus.
dann ist hier Schluss

sie werden es auf die Nachbarin schieben

da kommst Du nur raus wenn du an der Strafanzeige dran bleibst und den Behörden mitteilst dass in Eurer beider Interesse (Nachbarin und du) im Rahmen der Ermittlungen die Gewichtsangaben im DHL System ab/anzufragen sind, Start/Zielpaketzentrum sowie morgens beim Einladen ins Zustellfahrzeug,,,,
 
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NutzenderNutzer schrieb:
dann ist hier Schluss

sie werden es auf die Nachbarin schieben
Das befürchte ich auch. Erfahrungsgemäß ist DHL nicht zimperlich was das Abwälzen auf andere und Abstreiten von Ansprüchen angeht.
 
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ryan_blackdrago schrieb:
Noch etwas rechtliches : Bei Versendung, geht der Gefahrenübergang auf den Käufer über (§477 BGB). Da hast Du dann wie bereits richtig gemacht (Anzeige, DHL informieren usw), tätig zu werden.

Wo liest du das :confused_alt: --->

§ 477
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Wilde Verschwörungstheorien und Unterstellungen basierend auf eigenen schlechten Erfahrungen helfen niemandem weiter....

Um die deiner Meinung nach unterstellten Verschwörungstheorien zu untermauern würde ein diesbezügliches
Zitat hilfreich sein :cool_alt:
Ergänzung ()

Acrylium schrieb:
Das befürchte ich auch. Erfahrungsgemäß ist DHL nicht zimperlich was das Abwälzen auf andere und Abstreiten von Ansprüchen angeht.

Die Nachbarin müsste dann einen Eid ablegen usw. - ist viel Aufhebens. Aber wie hier schon so oft gesagt wurde, mal abwarten.

Auch bin ich der Meinung, dass der Verkäufer die Verlustmeldung anzeigen muss und nicht der Käufer. Es ist nicht nur wegen dem Vertragsverhältnis so, sondern auch weil der Verkäufer den Service anbietet. Das müsste auch dann die Folgerung haben - wenn es die Nachbarin nicht gäbe ;-) - das er für den Verlust aufkommen müsste, falls DHL da quer schießt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Acrylium schrieb:
Das befürchte ich auch. Erfahrungsgemäß ist DHL nicht zimperlich was das Abwälzen auf andere und Abstreiten von Ansprüchen angeht.

Warum sollte mit einer substanzlosen Behauptung Schluss ein? Wie oft hat die Nachbarin in den letzten 10 Jahren Krams aus Paketen geklaut und wie oft gingen Sachen in den letzten 10 Jahren bei DHL unter?

Mal ganz davon abgesehen, dass ich gerne sehen würde, wie eine (vermutlich ältere) Frau, regelmäßig seriös, des Grafikkartendiebstahls bezichtigt wird - nachdem sie ein Paket für ihren Nachbarn unter ihrem Namen angenommen hat.

Das ist wohl kaum Teil der Lebenserfahrung, die gerade bei Amtsgerichten immer wieder gerne bemüht wird, um Begriffe wie "total dumme Behauptung" zu vermeiden.
 
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Sehe ich genauso wie Idon. Zumal gerade 10 Jahre Bekanntschaft und (ich nehme an) bis dato nie irgendwelcher Vorkommnisse solcher Art auch klar dagegen sprechen. Versuchen kann DHL das. Sie sollte aber sehr vorsichtig sein, weil sie mitunter selbst ein Problem bekommen würden (mit der Unterstellung). Denn wenn ich die Nachbarin wäre, würde ich postwendend zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen.
In der Sache käme DHL damit auch nicht durch, denn sie müssten ja beweisen, dass sie ein 2,2 Kg Paket bei der Nachbarin abgeliefert haben. Der Beweis dürfte nicht gelingen, da der Postbote kaum eine Waage bei der Übergabe dabei hat.
Mich würde interessieren, wie das intern bei der DHL läuft, d.h. ob das Gewicht ggf. nochmal überprüft wird:
-bei Eingang in das Verteilungszentrum (falls ja, kann der Diebstahl im DHL Shop oder durch den Paketabholer erfolgt sein oder halt nicht, wenn es da 2,2kg hatte)
-Zwischendrin
-Auslieferung/Bepacken des Transporters? So ließe sich der Täterkreis stark eingrenzen bzw. ein potentieller Täter auch leicht ausschließen.
Was natürlich auch sein kann (ohne dass ich etwas unterstellen möchte), ist dass der Beleg gefälscht wurde (d.h. der Verkäufer den Beleg gefälscht hat). Ich würde aber denken, dass DHL die Angaben des Beleges im Datenverarbeitungssystem auch speichert und überprüfen kann.
Sind jedenfalls durchaus einige Varianten denkbar. Bin gespannt, wie es ausgeht.
 
Wenn Du mir das Foto des Belegs schickst, kann ich Dir zumindest mit ziemlicher sicherheit sagen, ob daran gephotoshopt wurde oder nicht. Einfach PN an mich.
 
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Acrylium schrieb:
Wenn Du mir das Foto des Belegs schickst, kann ich Dir zumindest mit ziemlicher sicherheit sagen, ob daran gephotoshopt wurde oder nicht. Einfach PN an mich.

Dann ist es aber schlecht gefälscht, denn ich kann dir auch so ein beleg fälschen ohne das du es erkennst ;)
 
Gajel schrieb:
Dann ist es aber schlecht gefälscht, denn ich kann dir auch so ein beleg fälschen ohne das du es erkennst ;)
Mir ist jetzt nicht ganz klar, woher Du wissen kannst, was ich erkenne und was nicht, aber ok. Ich bin ja nicht hier um Photoshoppern Anleitungen dazu zu geben, worauf sie achten müssen bzw. woran man Manipulationen erkennen kann. Natürlich zweifle ich nicht ab, dass eine nicht erkennbare Fälschung möglich ist, aber die geht eben nicht mal eben so mit ein paar Klicks in Photoshop. Dafür benötigt man richtig Zeit und Fachwissen. Wer dieses hat, hat jedoch normalerweise auch einen Job und keine Zeit für so 'nen Mist. ;)
 
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Ich bin gelernter mediengestalter und arbeite seit ca. 15 jahren mit photoshop ;)
Um ein paar zahlen unerkennbar zu verändern brauche ich ca. 15 minuten, je nachdem wieviel verändert werden soll :)

Müsste ich das jemanden erklären der etwas pc-verständniss hat, würde derjenige das auch nach paar versuchen innerhalb von 30 min hinbekommen. Wie gesagt, vorausgesetzt er stellt nicht nicht blöd an und es geht nur um zahlen oder buchstaben ...

Acrylium schrieb:
aber die geht eben nicht mal eben so mit ein paar Klicks in Photoshop. )

Leider geht eben genau sowas mit paar "wenigen" klicks ;)
 
Das ist aber in der Regel maschinell erkennbar. Du kannst es zwar nicht sehen, aber eine echte Kopie hat ein gewisses "Rauschen" auf den Pixeln - das du diesen Wert exakt nachmachst ist unwahrscheinlich. Es gibt somit eine Stelle die ein abweichendes "Rauschen" hat und das kann man durchaus einfach herausfinden.
 
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Bei aller ehre zu deinem wiki wissen ... tut mir leid das ich dich da enttäuschen muss aber genau an diesem bereits vorhandenen rauschen bediene ich mich ... oder glaubst du etwa das ein guter fälscher neue pixel in das bild reinbringt?! Da bist du leider schwer aufm holzdampfer. Nicht ein einziger neuer pixel wird in das bild eingefügt!
 
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