DHL klaut Grafikkarte!

stabil11

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Hallo zusammen,

habe bei Kleinanzeigen eine 1080ti gekauft, der Verkäufer hat das Paket verschickt, mir per Screenshot den Sendungsnachweis geschickt mit angabe des Gewichts: 2,2 Kilo. Das Paket kommt am nächsten Tag an, es war schon sehr leicht und beim Öffnen war nur die Verpackung ohne Grafikkarte (1,1 Kg). Sofort bei ihm angerufen und er bestätigte, sowie seine Frau, dass sie das Paket samt Grafikkarte verschickt haben (Beweis: foto mit den 2,2 kg). Habe natürlich sofort bei DHL in der Filiale einen Verlust gemeldet. Gleichzeitig noch eine Anzeige bei der Polizei.

Dazu kommt, dass am Paket unten ein braunes Klebeband benutzt wurde, der verkäufer meinte, er habe nur durchsichtiges benutzt.
Das Paket war versichert, aber draußen auf dem Paket stand ASUS (aber keine bilder von der Grafikkarte).
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps, was ich noch machen könnte?

Danke euch

Mfg
 
Was willst du jetzt noch hören?
Erster Schritt wäre die Verlustmeldung beim Versanddienstleister. Das hast du ja schon getan. Gleich die Polozei einzuschalten halte ich erstmal nicht für nötig, aber was solls. Also einfach Füße flach halten und abwarten was die DHL dazu sagen wird.
Übrigens sind die Pakete dort immer nur bis 500€ versichert. Falls der Wert also höher war, habt ihr hoffentlich eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Ansonsten wirst du egal wie es ausgeht nicht mehr als 500€ sehen.
 
Ja das wurde für 12,99 versichert, ist also bis glaub ich 2500 Euro versichert
 
Die Anzeige ist schon recht. Kann man direkt machen. Den unabhängig ob die DHL zahlt oder nicht, es ist eine Straftat geschehen, was anhand der Schilderung durchaus denkbar ist. Die Anzeige wird ja wohl gegen Unbekannt laufen und nicht gegen die DHL direkt.
 
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Mhm... Spekulatius:
Grafikkarte unter Zeugen verpackt, dann unten geöffnet, Grafikkarte rausgenommen und anderes Klebeband verwendet.
DHL wird ja das ungefähre Gewicht was im Versandzentrum angezeigt wird haben, wenn da schon nur 1 kg im Paket waren...
 
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SpookyFBI schrieb:
Mhm... Spekulatius:
Grafikkarte unter Zeugen verpackt, dann unten geöffnet, Grafikkarte rausgenommen und anderes Klebeband verwendet.
DHL wird ja das ungefähre Gewicht was im Versandzentrum angezeigt wird haben, wenn da schon nur 1 kg im Paket waren...
nur DHL kann das bestätigen, der Verkäufer kann viel behaupten. Ist natürlich echt übel wenn er dich beschissen hat. Steht das Gewicht vielleicht auf dem DHL Aufkleber?

Wäre ein Anwalt in diesem Fall sinnvoll?

Noch was zum Thema Transportversicherung. Da hatte ich schon einmal sehr schlechte Erfahrungen sammeln müssen und würde mich kein zweites Mal drauf verlassen. Am Ende heißt es nur dass das Paket nicht ordentlich verschnürt war und beim Transport raus gefallen ist. In diesem Fall wäre dann natürlich der Verkäufer dran.
 
Der Verkäufer hat das Paket versandt und mir dann den Screenshot von der Rechnung geschickt. Da stand dann die Sendungsnr und das Gewicht, 2,2 Kilo.
 
Im welchen DHL Shop wird das Gewicht noch drauf gedruckt?
 
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SpookyFBI schrieb:
Im welchen DHL Shop wird das Gewicht noch drauf gedruckt?

Wenn du die versandmarke im Shop kaufst, dann wiegt sie das, gibt dir den Beleg wo die Sendungsnr. und das Gewicht auch draufstand. Zum Glück, weil hätte der Verkäufer über Internet die Versandmarke erstellt, gäbe es keine Gewichtangabe
 
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Ehrlich gesagt halte ich es für wahrscheinlicher, dass der Verkäufer dich abgezogen hat
als dass DHL deine Grafikkarte geklaut hat.

Statt dich auf Beweis-Screenshots und Zeugenaussagen zu verlassen, solltest du prüfen,
ob DHL anhand dieser Sendungs-Nr. auch tatsächlich das Gewicht in ihrem System ermitteln kann.

Grüße
 
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und warum sollte der TE "Ermittlungen" anstellen?
Dafür haben wir Behörden...

Anzeige ist raus, DHL ist Informiert.
D.h. es ist erstmal warten angesagt.
Wenn DHL sich mit der Versicherung querstellt, dann muss man überlegen wie man weiter macht.
 
An DHL muss sich aber der Versender wenden. Als Empfänger hat man mit dem Versender keinen Vertrag. Und der Schaden wird dem Versender erstattet, nicht dem Empfänger.
 
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und was kam bei raus?

bei DHL gibt es durchaus Langfinger, nicht umsonst wird ein Paket bei jedem Zwischenschritt nicht nur gescannt sondern auch wiederholt gewogen

wenn es mit 2,2kg eingeliefert wurde lässt sich also leicht nachvollziehen wo es erleichtert wurde, in welchem (Zwischen)Paketzentrum

denke aber nur dass das über eine Strafanzeige geht, eine reine Schadensmeldung des Absenders verläuft im DHL eigenen Interesse evtl. ohne Ergebnis....
 
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NutzenderNutzer schrieb:
und was kam bei raus?

bei DHL gibt es durchaus Langfinger, nicht umsonst wird ein Paket bei jedem Zwischenschritt nicht nur gescannt sondern auch wiederholt gewogen

wenn es mit 2,2kg eingeliefert wurde lässt sich also leicht nachvollziehen wo es erleichtert wurde, in welchem (Zwischen)Paketzentrum

denke aber nur dass das über eine Strafanzeige geht, eine reine Schadensmeldung des Absenders verläuft im DHL eigenen Interesse evtl. ohne Ergebnis....

Hi,

ja mittlerweile haben sie das Paket mir wieder geschickt und sie wollen sich beim Absender melden. Anzeige hab ich ja gemacht gehabt. Jetzt mal abwarten, bei Rumgezicke schalt ich sofort meinen Anwalt an.
 
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Ich drücke Dir beide Daumen @stabil11, aber ich befürchte, dass das eine lange Nummer wird...
Würde mich freuen, wenn Du uns hier auf dem laufenden hältst...
 
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Ich habe das so gelesen, dass er sein leeres Paket nach Begutachtung durch DHL wiederbekommen hat. Ist ja schließlich seins ;)
 
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Es ist nix neues, daß bei der Post / DHL und anderen Versandunternehmen Brief- und Paketinhalte "verschwinden".

Da wurde mal ein Test zu Weihnachten mitunter mit Geldkuverts gemacht & geprüft wieviele noch komplett ankommen ^-^

Kann von Mitarbeitern sein oder wenn bei ungesicherten Versandzentren mal schnell über Zaun gesprungen wird. Denkbar ist auch, daß der Verkäufer da murkst..
Wie gesagt, nix neues..

auf jeden Fall anzeigen bzw. mit dem DHL-Support kurzschließen. Wird länger dauern.

Noch etwas rechtliches : Bei Versendung, geht der Gefahrenübergang auf den Käufer über (§477 BGB). Da hast Du dann wie bereits richtig gemacht (Anzeige, DHL informieren usw), tätig zu werden.
 
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