Dienstwagenprivileg

foofoobar schrieb:
Paketfritzen, Taxen, Speditionen, etc. gang und gäbe ist?
Weil da keine Privatnutzung ausspioniert wird.
Ergänzung ()

Dragonball schrieb:
Gerade die Kfz-Kosten werden in der Regel bei jeder Betriebsprüfung unter die Lupe genommen.
Anhand von Terminkalendern, Reisekostenabrechnungen, Einsatzplänen ist es dann auch recht einfach, eine überwiegend private Nutzung zu erkennen.

Der Nachweis der 50% betrieblich liegt beim Steuerpflichtigen. Nicht beim Finanzamt.
Da Pendelfahrten von Zuhause in die Firma keine Dienstfahrten sind, kommt vermutlich ur einziges unserer Firmenfahrzeuge kommt auf 50% betriebliche Nutzung.
Das ist ein full remote Kollege, der aber jeden Monat 1x im HQ ist und dabei 1200km macht.

Der Rest macht vermutlich nichtmal 20% dienstlich. Wir haben auch Leute die monatelang 0% dienstlich machen und vielleicht 1* pro Jahr auf ne Messe fahren.
Spätestens seit Corona ist der Außendienst nahezu komplett zum erliegen gekommen, war aber auch vorher schon sehr wenig. Und keiner der Kollegen, zu denen der Kontakt eng genug ist um über sowas zu sprechen, führt ein Fahrtenbuch.

Die meisten Firmenfahrzeuge bei uns sind quasi ein bezahltes Pendelauto, mit dem an Home Office Tagen der Partner zur Arbeit fährt. Eine dienstliche Nutzung ist hier überhaupt keine Bedingung, ich habe auch keine dienstliche Notwendigkeit und habe trotzdem eine grundlegende Bewilligung bekommen um ein Firmenfahrzeug gemäß Car Policy zu bestellen.
Die Konditionen sind hier nur zu schlecht, da ich alternativ auch eine Gehaltserhöhung bekommen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, an der Stelle spart sich der Staat wirklich mal aus Sinnhaftigkeit die Überwachung der Dienstfahrten. Warum?
-> unterschiedliche Fahrten bei Pflegepersonal
-> unterschiedliche Fahrten bei Handwerker (ja - auch diese bekommen teilweise den großen Kastenwagen als Dienstwagen gestellt)
-> unterschiedliche Fahrten bei Handelsvertreter & Co.
-> definiere Arbeitszeit bei Schichtarbeiter ... bspw. bei Pflege hat man unterschiedliche Dienste

Da könnte man tausende Beamte beschäftigen um dann eine Handvoll von Betrugsfällen zu identifizieren. Steht an der Stelle somit in keinem Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.

Wenn der Staat gegen Steuerbetrug vorgehen möchte - dann gern beim Vorsteuerbetrug - da entstehen dem Milliarden an Schäden und bisher passiert an der Stelle nichts.
 
Der Staat selbst überwacht ja nicht die Dienstfahrten, da ist der AG in der Pflicht und wie schon aufgeführt, ist hier bis zu einer bestimmten Betriebsgröße die pauschale Versteuerung der Privatnutzung schlicht viel Kosteneffizienter. Es ist natürlich auch kein Geheimnis das bei einer Betriebsprüfung dieser Teil wesentlich glatter abläuft, als wenn andere Konstrukte genutzt werden und wenn der Betriebsprüfer entspannter durch die Checkliste abhaken kann, soll das auch nicht zum eigenen Schaden sein. Hab ich gehört.
 
_killy_ schrieb:
-> unterschiedliche Fahrten bei Handwerker (ja - auch diese bekommen teilweise den großen Kastenwagen als Dienstwagen gestellt)
Dass sind reine firmenwägen,
Da gibt es zumindest in der Regel keine steuerliche relevante private Nutzung.
Voraussetzung 2 Sitze und Fensterloser Laderaum dass ist gerichtlich entschieden worden siehe:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/firmenwagen-keine-1-regelung-fuer-transporter_78_366144.html


Wegen dieser Regelung kann ich den transporter meines Arbeitgebers unbürokratisch kostenfrei auch für Umzüge oder bspw. Möbeleinkauf bei ikea nutzen...


Aber selbst wenn ich einen normalen Kombi aus dem Firmen Pool nutze, damit nach Hause fahre um am nächsten Tag zu einem Kunden zu fahren, ist das keine private Nutzung und fällt nicht unter den geldwerten vorteil
 
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BOBderBAGGER schrieb:
In diesem Kontext sind das auch betriebliche Fahrten.
Das ist eigentlich der viel relevantere Teil:
Liegt die Nutzung unter 10 %, gehört er zum Privatvermögen. Bei einer Nutzung zwischen 10 und 50 % haben Sie die Wahl, ob Sie das Fahrzeug dem Betriebs- oder dem Privatvermögen zuordnen wollen (sog. "gewillkürtes Betriebsvermögen").
 
Mein AG hat für die überwiegend im Außendienst arbeitenden Handwerken eingeführt, dass sie die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit nun mit dem Dienstwagen erledigen können. Für die betroffenen AN ist das ne Zeitersparnis aufgrund der fehlenden Anfahrt zur Zentrale, aber auch eine Kostenersparnis. Ohne mich mit damit sonderlich gut auszukennen, war ich aber überrascht, als es hieß, dass es auch für den AG wohl ne "ordentliche" Kostenersparnis ist, sogar auch dann, wenn extra für das neue Modell hunderte neue Fahrzeuge neu angeschafft werden müssen.

Find ich eigentlich ne gute Sache wenn ich das nur auf die jeweilige Blase beschränke. Aber irgendein Gefühl sagt mir auch, dass es Potential hat einen Shitstorm auszulösen.

Sofern das Thema hier richtig platziert ist; was denkt ihr darüber?
 
h00bi schrieb:
Das ist eigentlich der viel relevantere Teil:
Und da liegt das Problem drin.

Machst du dir den aufriss und führst ein Fahrtenbuch mit jedem Meter Aufzeichnung, wird genau geschaut ob du nicht doch fehler gemacht hast. Egal wie hoch deine betriebliche / privat Quote ist.
Das ist Methode #1

Die Außnahme, die Pauschale, unterstellt von Begin an das ein überwiegender Teil der fahrten betrieblich ist ohne es jemals zu prüfen. Der Grund ist einfach wie banal: Mehr Steuereinnahmen. Die pauschale ist einfacher zu berechnen bringt mehr Steuereinnahmen und ist einfacher zu prüfen.
Das ist aber eigentlich die Außnahme sein sollte hinterfragt da niemand.
JA das Thema hatte wir schon.

Fun Fact, selbst mit einer Nutzung von unter 10% kann man betriebliche Fahrten als Kosten erfassen.

Ich bin gespannt wie sich die Dynamik hier (also das Grundthema ) entwickelt wenn man bedenkt, dass jetzt 75% AfA gezogen werden können.

T&E Studie LOL
Tagesschau Dienstwagen

Wenn da was ins rollen kommt, wird die private Tankflat für Strom auf einen Mini - Geldbetrag zusammen schrumpfen bei dem ich gespannt bin, wie man da von "PRrivileg" sprechen möchte
 
10.000 km im Jahr
arbeitest im Home Office, wirst aber nicht in die Firma jede Woche bestellt und Kundenkontakte regelst du auf Telefon, Online und evtl. andere Möglichkeiten.

Da sind selbst 9000km Privat recht wenig. Also ich kenne diese Konstrukte kommen doch nicht selten vor. Meiner Auffassung nach genau so selten wie die Tankflats., aber das ist nur meine Sicht.
 
Ich fahre mit meinem Wagen so 35000km beruflich und 13000km privat. Dass liegt auch in etwa dem Schnitt der anderen Kollegen die ein festes Fahrzeug haben, die anderen nutzen einen bei Bedarf aus dem Pool.
 
P4ge schrieb:
Wenn da was ins rollen kommt, wird die private Tankflat für Strom auf einen Mini - Geldbetrag zusammen schrumpfen bei dem ich gespannt bin, wie man da von "PRrivileg" sprechen möchte
Ob es ein Privileg ist, oder nicht, das hängt doch nicht daran, wie groß der private/betriebliche Vorteil dadurch ausfällt.

Hast du dadurch Anderen in vergleichbarer beruflicher Situation gegenüber einen Vorteil, dann IST es ein Privileg.

Auch Bürgergeld ist ein Privileg ... obwohl man dafür hin und wieder mal aktiv werden muss.
Ergänzung ()

h00bi schrieb:
Weil da keine Privatnutzung ausspioniert wird.
Ach nein?
Nicht selten werden dabei sogar die Zeiten dokumentiert, die der Liefersklave auf der Toilette verbringt.

Der Scanner, den jeder dieser Leute dabei hat, wird 24/7 getrackt und mit diesen Daten ist auch ganz genau nachzuvollziehen, wo der Scanner um 14:27 am 13.07.2024 gewesen ist, wie lange er dort war, und ob das mit den vertraglich vereinbarten Arbeits- und Pausenzeiten zusammenpasst.
Gerade bei den Paketfritzen gibt es durch das Tracking des Scanners eine lückenlose Dokumentation der Aktivitäten während der Arbeitszeit ... auf diese Weise üben die Logistikfirmen ihre Kontrollfunktion aus.

Jeder Pager im Pflegebereich hat im Grunde auch so eine Funktion (da bin ich mir nur unsicher, ob die AG das zur Überwachung nutzen).
Bei Reinigungsdiensten gehe ich auch davon aus, dass die irgendein elektronisches Gerät dabei haben werden, welches ihnen bei der Dokumentation ihrer Arbeit hilft ... und ganz nebenbei auch der Überwachung dienen kann.

Ich werde bei der Arbeit ebenfalls komplett überwacht ... nur im Lager gibts keine Kameras.
Falls es also Verdachtsmomente gibt, kann Videomaterial eingesehen werden, auf dem dann ganz genau zu sehen ist, ob ich die Zeit zwischen zwei Kunden mit meinen Schichtaufgaben verbringe, oder ob ich am Handy rumfummele.
Aber natürlich gehts dabei nicht um die Überwachung der Mitarbeiter, sondern um die nachträgliche Aufklärung von Tankbetrug und Ladendiebstahl.
Dass man damit auch seine Mitarbeiter überwachen kann, ist nur ein Nebeneffekt.

Warum sollte es Menschen anders gehen, deren primärer Arbeitsplatz ein Dienstwagen ist?

Natürlich werde ich nur während der Arbeitszeit überwacht ... ich werde in meinen Freizeitaktivitäten aber auch nicht von meinem AG unterstützt (kein Dienstwagen oder -rad, kein Jobticket ... ich bekomme nichtmal Mitarbeiterrabatte, wenn ich an der Kasse stehe).

Wahrscheinlich verdiene ich einfach nicht genug, dass man mir noch zusätzlich den Arsch pudern müsste.
 
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DerOlf schrieb:
Nicht selten werden dabei sogar die Zeiten dokumentiert, die der Liefersklave auf der Toilette verbringt.

Der Scanner, den jeder dieser Leute dabei hat, wird 24/7 getrackt und mit diesen Daten ist auch ganz genau nachzuvollziehen, wo der Scanner um 14:27 am 13.07.2024 gewesen ist, wie lange er dort war, und ob das mit den vertraglich vereinbarten Arbeits- und Pausenzeiten zusammenpasst.
Diese Tracker sind in reinen Dienstfahrzeugen.
Selbstverständlich ist eine Überwachung der Pausenzeiten zulässig.
Eine Überwachung der Toilettenpausen natürlich nicht, aber wenn du an einer Hotline arbeitest und dich aus der Schleife abmeldest beim Toilettengang, dann ist das auch trackbar.

Dass dich die Kamera in der Tanke dauerhaft filmt scheint dich ja auch nicht nennenswert zu stören, du arbeitest da (bzw. generell an Tankstellen) soweit ich mich erinnere schon recht lange.
 
DerOlf schrieb:
Auch Bürgergeld ist ein Privileg ...
XD Ok , die Aussage ist ja mal ganz wild.
DerOlf schrieb:
Ob es ein Privileg ist, oder nicht, das hängt doch nicht daran, wie groß der private/betriebliche Vorteil dadurch ausfällt.
Das Ausmaß über wie viel Geld wir reden, hängt davon ab ob ein Gesetz als gerecht oder ungerecht empfunden wird. Lufthansa Mitarbeiter sind angehalten nach 2 Jahren neue Trollis zu kaufen und im Urlaub die LH Pins zu tragen. Sie sollen auch immer 10% Trinkgeld geben. Das kann man aber alles anteilig als Werbungskosten gelten machen.
Das betrifft nur eine kleine Gruppe Menschen, ergo ist der Aufschrei minimal.

Hier haben wir eine verhältnismäßig große Gruppe in derer sich Leute noch mies verhalten. Senken wir jetzt aber die Auswirkungen dieser sich mies verhaltenden Menschen, senken wir auch den Aufschrei. Was ein indiz dafür ist, dass es um den Neid Faktor geht und nicht um das Gesetz als solches.
 
h00bi schrieb:
Dass dich die Kamera in der Tanke dauerhaft filmt scheint dich ja auch nicht nennenswert zu stören
Warum sollte mich etwas stören, was ich als Kunde schon fast mein ganzes Leben lang für normal halte?
Im Laden läuft halt mindestens eine Überwachungskamera.
Wenn mich das iregendwie stören würde, hätte ich mir keinen Job im Einzelhandel gesucht.

Die Kameras stören mich weniger, als die meist übelgelaunten Kunden und die immer unsinnigeren "Arbeitserleichterungen", die sich im laufendem Betrieb bestenfalls als "Behinderungen" erweisen.
Ich glaube, dass bei vielen dieser Verschlimmbesserungen nicht eine Sekunde darüber nachgedacht wurde, was das im Tagesgeschäft bedeutet ... ausgedacht werden die ja auch von Menschen, die dieses Tagesgeschäft nur theoretisch kennen.

Als Beispiel mal eine Arbeitsanweisung aus 2021.
"Das Kunden-WC ist nach jeder Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren und die Kassenkraft hat sich nach jedem Kassenvorgang mindestens 30 Sekunden lang die Hände zu waschen und zu desinfizieren".
Hätten wir das damals wirklich gemacht, hätte ich mehr Zeit beim Toiletteputzen und Händewaschen verbracht, als an der Kasse oder mit den sonstigen Aufgaben.
Und wer hätte überwachen sollen, dass nicht mehr als 3 Kunden gleichzeitig im Laden sind (10m²-Regel), dass die Masken- und Abstandspflicht eingehalten wird, während die Kassenkraft mit ihren überzogenen Hygienepflichten beschäftigt ist?
Das alles war denen, die diese Anweisung formuliert haben, ganz offensichltlich total egal.
 
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h00bi schrieb:
Diese Tracker sind in reinen Dienstfahrzeugen.
Dann sollte doch klar sein, dass die private Nutzung ganz allgemein das Problem ist.
 
Naja, es gibt aber auch Dienstwagen, die man privat nutzen darf.

Ich müsste mal meinen besten Freund fragen, ob er einen Tracker im Wagen hat.

Sein Kollege und er (beides stellvertretende Betriebsleiter in einem größeren Busunternehmen) dürfen die Wagen nämlich auch privat nutzen.
 
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