Dienstwagenprivileg

Weil diese ausgewertet werden müssen.
Vom Datenschutz und dsgvo problemen mal ganz abgesehn.

Aber du kannst ja gerne damit anfangen sämtliche bahn und rad Fahrten die du unternimmt in ein elektronisches Buch einzutragen. Denn auch jobrad und jobticket sind vom Arbeitgeber finanzierten Transportmittel mit geldwerten Vorteil.

Folgendes muss enthalten sein:
Datum, entfernung [beim auto ist es derzeit km stand (Anfang/Ende)], Reiseziel (mit Straße/Hausnummer) und Reisezweck
Unterbrichst du die Fahrt z.b. für nen brötchen beim bäcker zu holen, bzw
fährst mehere Ziele hintereinander an ist jedesmal ein neuer Eintrag nötig.


Übrigens selbst beim pkw mit obd dongle erfasste Fahrten, beinhalten nicht alle nötigen daten, eine manuelle Nachbearbeitung ist auch mit diesem Hilfsmittel zwingend nötig.

Am Ende eines jahres muss dass ganze dann eine Behörde auswerten. Dass wären irgendwas zwischen 2 und 3 Millionen fahrtenbücher (schätzung der anzahl via agora-verkerhswende). Denn so viele dienstwagen werden genutzt

Wie viele Behörden Mitarbeiter möchtest du hierfür zusätzlich einstellen?
Das übersteigt sämtliche möglichen Einnahmen aus dieser Sache.


Es ist schlicht eine teure bürokratische Katastrophe, sowohl privat wirtschaftlich als auch behördlich.


Fazit das Fahrten buch ist keine lösung sondern eine derr dümmste ideen zur lösung, weswegen sie in der praxsis auch nahezu nicht genutzt wird.

An deiner nanachfrage merkt man überdeutlich dass du dich mit den problemen die ein fahrtenbuch in keinster Weise auch nur ansatzweise beschäftigt hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kyouko schrieb:
Vom Datenschutz und dsgvo problemen mal ganz abgesehn.
Da gibt es keinen. Es gibt eine Öffnungsklausel dazu. Vll erstmal mit der Materie beschäftigen an dem Punkt.
Und hier ging es um privat genutze Dienstwagen. Und du kommst mit Jobrad und Jobticket. Wo auch heute kein Fahrtenbuch nötig ist, beim Dienstwagen hingegen kann das durchaus nötig sein.
Kyouko schrieb:
beinhalten nicht alle nötigen daten, eine manuelle Nachbearbeitung ist auch mit diesem Hilfsmittel zwingend nötig.
Das ist schlicht nicht wahr. Es gibt mehr als ein elektronisches Fahrtenbuch, dass ohne manuelle Eingriffe vollständig finanzamtkonform ist.
Kyouko schrieb:
Denn so viele dienstwagen werden genutzt
Und? einige davon müssen bereits heute gemacht werden.

Du skizzierst einen Mehraufwand, der so nicht gegeben ist. Eine gewisse Anzahl Fahrzeuge fällt auch raus, weil sie schlicht nicht privat als privater PKW genutzt werden können. Und darüber hinaus gibt es mehr als genug Beamte dafür, denn wieivel millionen Steuererklärungen müssen im Jahr so kontrolliert werden?
Kyouko schrieb:
Es ist schlicht eine teure bürokratische Katastrophe, sowohl privat wirtschaftlich als auch behördlich.
Nope, du fabrizierst hier einfach nur aus unwissenheit und aus ideologie heraus.

Kyouko schrieb:
lol, du stellst behauptungen auf, die du nicht im Ansatz belegen kannst und auf deren Basis ziehst du ein "Fazit" und tust so, als hättest du hier irgendwas faktisch bewiesen. Das ist mitnichten der Fall.

Kyouko schrieb:
An deiner nanachfrage merkt man überdeutlich dass du dich mit den problemen die ein fahrtenbuch in keinster Weise auch nur ansatzweise beschäftigt hast.
Das geb ich gern zurück. Deine Aussagen sind faktisch falsch. Mit der DSGVO gibt es keinerlei Probleme. Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO regelt das problemlos. Finanzamtkonforme Fahrtenbücher gibts es ebenso. Vimcar, PAJ GPS, Fleetize und Lexware umd ein paar zu nennen.

Fazit: Deine Aussagen sind größtenteils belegbar falsch, die behördliche "Katastrophe" der Durchführung existiert auch nur, wenn man sie herbei redet.
 
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Erkekjetter schrieb:
Das ist schlicht nicht wahr. Es gibt mehr als ein elektronisches Fahrtenbuch, dass ohne manuelle Eingriffe vollständig finanzamtkonform ist.
Dan sag mal an
Wie kommt der zweck der Fahrt ins Buch?
Bei Vimcar, PAJ GPS, Fleetize und Lexware jedenfalls nicht automatisch, wäre mir neu, bitte Anbieter nennen die das vollständig automatisiert können. Ohne Eintragung des fahrt zwecks ist es nicht regelkonfom nutzbar für Fahrzeuge die privat genutzt werden.

Ergänzung ()

Erkekjetter schrieb:
Nope, du fabrizierst hier einfach nur aus unwissenheit und aus ideologie heraus.
Tja ist bei dir doch auvh unwissenheit gepaart mit Bequemlichkeit
Ergänzung ()

Erkekjetter schrieb:
Und hier ging es um privat genutze Dienstwagen. Und du kommst mit Jobrad und Jobticket. Wo auch heute kein Fahrtenbuch nötig ist, beim Dienstwagen hingegen kann das durchaus nötig sein.
Ahja ?!
Warum sollte rür ein private genutztes jobticket und ein pruvat genutztes jobrad andere Regeln gelten?
Dass sind auch prevelgierte Dinge! Dqher gleiche regeln für alle!
Also vbitte Fahrtenbuch führen! Gehe mit gutem beuspieo selber vorran! Und fettige ein dealirtes protokoll all deiner fagrten an!
Schließlich verlangst du das auch! Wer etwas von anderen verlangt muss auch selbst bereit sein das selbigen zu tun.




Ergänzung ()

Erkekjetter schrieb:
Da gibt es keinen. Es gibt eine Öffnungsklausel dazu. Vll erstmal mit der Materie beschäftigen an dem Punkt.
Das Führen eines Fahrtenbuchs berührt das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, insbesondere wenn es sich um einen Dienstwagen handelt, der auch privat genutzt wird

Punkt aus Ende.

Bitte informieren dich! Gefällst mal selber.

Deine Unwissenheit in diesem Themen komplex ist überdeutlich merkbar!
Ergänzung ()

Erkekjetter schrieb:
Und darüber hinaus gibt es mehr als genug Beamte dafür, denn wieivel millionen Steuererklärungen müssen im Jahr so kontrolliert werden?
Tja was glaubst du passiert mit der anzahl Beamter für diesne zweck wenn diese noch seitenweise fahrtenbücher bekommen?
Lass es 1 000 000 zisätzlichr fahrten Bücher sein.

Ich hab mal die nötigen eintragungen allein von letzter woche zusammen gezählt. Das fahrzeug wurde 46 mal bewegt. 8 mal davon privat.
Das wären alleine für mein genutztes fahrzeug wenn man es hochrechnet aufs jahr rund 2400 Einträge in einer Tabelle. Viel Spaß beim bearbeiten.
Ich glaube Beamte haben besseres zu tun als sowas auszuwerten. Mit einer pauschale wie bisher geht das jedenfalls wesentlich schneller und unbürokratischer.
Nämlich mit exakt 0 Einträgen, ledeglich mit der Übermittlung des Listenpreises und mit welchem treibstoff es betrieben wird. Kein erhöhter prüfaufwand mit tausenden zusätzlichen einträgen nötig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kyouko schrieb:
Bitte informieren dich! Gefällst mal selber.
Habe ich. Ich habe dir konkret den Artikel und Absatz aus der DSGVO Verordnung benannt, der regelt, dass Daten, die für die Durchführung von hoheitliche Aufgaben nötig sind, worunter steuerdaten und Fahrtenbücher fallen, jederzeit erlaubt sind Ich bin zertifizierter Datenschutz-Beauftragter. Ich habe im Betrieb auch mehrere Fahrtenbuch Führer, die das freiwillig tun wegen der 1% Regelung.

Dass du uns weismachen willst, dass die per Sprachassistenten einzugebenden Zieldaten „manuelle Eingriffe“ wären, die die Führung zu einer unzumutbaren Katastrophe machen würde, ist dann auch nur noch billigstes framing. Dieser logik folgend wäre jede Nav Nutzung unzumutbar. Jeder Telefonnanruf. Und kein beamter wertet jedes Fahrtenbuch Fahrt für Fahrt aus. So ein Unsinn. Grade hier vereinfachen manipulationssichere elektronische Fahrtenbücher die Auswertung massiv. Im Prinzip auf Knopfdruck. Was nicht heisst, dass Lückenlosigkeit etc nicht erkennbar wären.

Aber für mich ist hier Schluss. Du kommst nur mit Behauptungen und auf konkrete Fakten reagierst du mit ad hominem aka „du hast ja keinerlei Ahnung!“.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkekjetter schrieb:
Dass du uns weismachen willst, dass die per Sprachassistenten einzugebenden Zieldaten
Es geht nicht um start ziel, sondern um den Zweck der Reise.

Das Navi weis diesen jedenfalls nicht.
Zumal die gennaten systeme von dir kein Navigations System sind.

Habe ich. Ich habe dir konkret den Artikel und Absatz aus der DSGVO Verordnung benannt, der regelt, dass Daten, die für die Durchführung von hoheitliche Aufgaben nötig sin
Es ist ein Eingriff der wie beschrieben funktioniert, dass dies mit einer entpsrechenden vereinvarung möglich ist habe ich nicht bestritten. Du hast meinen eineinwand nicht vwetansen weol du in deiner deinem Bequemlichkeit so zurecht legst wie du wullst du hast es nichtmal vewsuxht.



Alles in allem laberst du unbewisene Behauptungen über Software raus die diese nicht leistet.
Und gehst auf Fakten nicht ein, weil du dich weder damit tatsächlich beschäftigt hast noch dies in irgendeiner Weise vorhast.

Ein Fahrtenbuch muss manuell geprüft werden, es werden hierzu auch Werkstatt Rechnungen sowie tanktechnungen herangezogen, bei Unklarheit bzw. Einer Abweichung greift automatisch die pauschale.
Anstatt nun unnötig viele daten zu erheben & in die informelle Selbstbestimmung einzugreifen, die geg. Hinterher beanstandet werden, ist es für alle einfacher, unbürokratischer direkt mit der pauschalen zu rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kyouko Bei Privat Fahrten ist der Zweck doch einfach nur "Privat". Das stell ich mir jetzt nicht sonderlich aufwendig vor. Bei dienstlichen Fahrten sollte der Zweck ebenfalls klar sein (häufig einfach Kundenbesuch) und bei Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte auch. Ist das wirklich so ein Aufwand? (Kenn nur Handgeschriebene Fahrtenbücher und da ist es kein zusätzlicher Aufwand, da man den Rest sowieso eintragen muss)
 
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hallo7 schrieb:
Ist das wirklich so ein Aufwand?
Ja du musst es für jede unternomme fahrt eintragen.
Letzte Woche wären das bei mir 48 Fahrten gewesen. Und damit 48 einträge die man manuell zuweisen muss. Ja man kann mehere Zeilen in der Software gleichzeitig zuweisen, es ist aber dennoch ein Aufwand
Die daten erhält sowohl der Arbeitgeber, der platform Betreiber, als auch fas Finanzamt.
Man hat also effektiv eine wunderbare elektronische Überwachung...

Aktuell bei meiner derzeitgen arbeit (das war früher anders) muss ich überhaupt gar kein Buch führen. Und es werden somit auch gar keine daten erhoben, wann wie oft, wohin und zu welchem Zweck die Fahrt stattfindet.
Und dadurch entsteht in der Verwaltung dann auch kein weiterer prüfaufwand.

Fahrtenbücher werden oft verworfen aufgrund von formfehlern, Lücken oder fehelnden Details (z.b. konkreten Geschäftszwecke oder Zwischenziele)
Eintragungen müssen binnen 7 Tagen vollsändig erfolgen.
Das Finanzamt prüft auch ob routen plausibel mit den km ständen übereinstimmen.

Als zweck reicht übrigens "kundebesuch" tatsächlich nicht aus. Es muss auch den Namen des Kunden enthalten. Auch dass kann eine wie auch immer gestaltete Software nicht automatisch. Der korrekte Eintrag muss also sowas wie "Besuch Herr Müller, Firma XY" sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kyouko Naja gut, jetzt musst du schon zwischen beruflich und privat unterscheiden. Wenn du beruflich viele Details eintragen musst, dann ist das eben so.
Für private Fahrten, reicht "Privat" als Zweck - oder nicht?

Wie viele von deinen 48 Fahrten waren denn privater Natur und damit zusätzlicher privater Aufwand? Ich denke das hält sich in Grenzen.

Natürlich ist die derzeitige Regelung sowohl für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer von Vorteil weil es nicht prüfbar sein muss was mit dem Fahrzeug eigentlich passiert. Genau darum ist es aber auch ein Steuervorteil für Arbeitgeber und je nach Nutzung auch für den Arbeitnehmer (man müsste schon sehr wenig fahren damit es sich nicht auszahlt). Aber das ist ja auch die Kritik der letzten 100 Seiten.
 
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hallo7 schrieb:
Ist das wirklich so ein Aufwand?
Überhaupt nicht. Lässt sich heute alles per Sprache steuern. Hier wird versucht ein Argument zu konstruieren in Ermangelung echter Argumente, in dem man maximal übertreibt. Natürlich verbleibt ein gewisser "Aufwand". So wie ich in einem Navi auch sagen muss, was ich suche bzw. wo ich hin will und ggf. eine Route aussuche. Oder dem Handy mitteilen muss, wen ich genau auf welcher Nummer anrufen möchte. Hellsehende oder per Gedanken gesteuerte Apps und Software existieren natürlich nicht. "Manuelle Eingriffe" verstehe ich als notwendige Eingriffe der Überprüfung und Korrektur, weil das System fehleranfällig ist, nicht richtig funktioniert, whatever. Nicht grundlegende Eingaben, die ein System wissen muss, um überhaupt eine Tätigkeit umsetzen zu können.

Wie konstruiert das hier wider ist, wird auch wieder an der Korinthenkackerei deutlich. Da wird aus "Zieldaten eingeben" dann gemacht, dass da viel mehr dazu gehört anstatt zu erfassen, dass die notwendige Dateneingabe mit gemeint ist. Aber ein exakt benannter Artikel, der literally "Rechtmässigkeit der Verarbeitung" sich nennt, aus der DSGVO, mit dem exakten Absatz, wird abgecancelt mit Fachbegriffen, die mit der DSGVO so gar nichts zu tun haben (das Persönlichkeitsrecht ist etwas komplett anderes und hat so mit der DSGVO überhaupt nichts zu tun. Es ist ein Grundrecht und leitet sich aus dem Grundgesetz ab) und man solle sich doch bitte dahingehend bilden.

Aber überraschend, dass jemand, der offensichtlich ein Dienstwagen fährt und davon profitiert, sich dagegen ausspricht und alles andere mit Behauptungen abcanceln will. :rolleyes:

PS: Generell halte ich das Argument des "Aufwandes" für ein Schwaches. Vieles auf Gesetzesebene ist mit Aufwand verbunden. Teilweise sehr viel. Nötig ist es für eine funktionierende Gesellschaft trotzdem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kyouko schrieb:
Ein Fahrtenbuch muss manuell geprüft werden,
Die Vorgabe ein Fahrtenbuch zu führen führt nicht automatisch zu dem Schluss, dass dieses auch geprüft werden muss. Oder glaubst du, dass alle Steuererklärungen wirklich von einem Menschen geprüft werden?

Da wird zuerst eine automatisierte Kontrolle drüberlaufen und bei Unstimmigkeiten wir dann manuell nachüberprüft. Zusätzlich gibt es dann noch Stichproben die detailliert geprüft werden.

Es wird ja auch bei einer Wirtschaftsprüfung nicht jede Rechnung durchgeprüft
 
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Vom Dienstwagen wird profitiert ... da kann man doch erwarten, dass die Profiteure ein wenig Aufwand auf sich nehmen.

Aber stattdessen möchte man es hier so darstellen, dass der Dienstwagen eine Art "Belohnung" sei ... schließlich zahlt man ja Steuern (zumindest auf das Geld, was man nicht wegrechnen konnte).

Falls es jemand noch nicht kapiert hat. Im unteren Lohnsegment ist steuertechnisch kaum was zu holen, weil die Löhne dort ohnehin kaum zum Leben in Deutschland ausreichen.
Es ist also ein gewaltiger Unterschied, ob da ein Pfleger einen Dienstwagen gestellt bekommt, weil er ohne diesen seinen Job nicht machen könnte, oder ob ein Gutverdiener den Wagen für die Fahrt ins Büro nutzt ... und ansonsten damit nur Privat durch die Gegend düst.

Mir geht es hier nicht um für den Beruf genutzte Dienstwagen, sondern einzig um übermotorisierte Spaßvehikel, die man seinen "Leistungsträgern" für ihre Freizeit zur Verfügung stellt.
Dass Handwerker für ihre Arbeit ein Fahrzeug benötigen, und das auch kein VW Up sein sollte, ist keine Frage. Um diese Art des Dienstwagens geht es hier nicht.
Bei der Dokumentation geht es auch nicht um Fahrten für die Firma, sondern um jede andere Fahrt, die mit dem Dienstwagen gemacht wird. Es gibt nämlich eigentlich keinen logischen Grund dafür, warum DIESE Fahrten steuerlich begünstigt sein sollten.

Wer sich über bürokratischen Aufwand aufregt, der sollte sich mal anschauen, zu welchem bürokratischen Aufwand er durch seine Versicherungen verdonnert ist ... da kann der Staat sich ganz easy hinter verstecken.
 
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hallo7 schrieb:
Naja gut, jetzt musst du schon zwischen beruflich und privat unterscheiden
Ich habe nicht geschrieben das "privat" nicht ausreicht für Privat Fahrten.
hallo7 schrieb:
je nach Nutzung auch für den Arbeitnehmer
Wenn es keinen Nutzen bringen täte, würden sich die Arbeitnehmer nicht für dieses Modell entscheiden. Und sich wie ganz viele andere für ein zusätzliches privates auto entscheiden.

DerOlf schrieb:
Bei der Dokumentation geht es auch nicht um Fahrten für die Firma, sondern um jede andere Fahrt, die mit dem Dienstwagen gemacht wird.
Wer anfängt mit einem Fahrtenbuch muss alles eintragen, privat wie firmlich.
 
DerOlf schrieb:
Mir geht es hier nicht um für den Beruf genutzte Dienstwagen, sondern einzig um übermotorisierte Spaßvehikel, die man seinen "Leistungsträgern" für ihre Freizeit zur Verfügung stellt.
Dass Handwerker für ihre Arbeit ein Fahrzeug benötigen, und das auch kein VW Up sein sollte, ist keine Frage. Um diese Art des Dienstwagens geht es hier nicht.

Aber ist dies nicht genau der "Neid" auf die Dienstwagenfahrer? Dass Gutverdiener - die den Hauptteil der Steuerlast tragen - jetzt auch noch auf die Finger geklopft werden, weil sie ein größeres Fahrzeug bewegen? (sei es Verbrenner oder E-Auto)

Was wären den die Folgen? Deutlich höhere Belastung der "Gutverdiener Dienstwagenfahrer" - und damit würde dann der ein oder andere auf den Dienstwagen verzichten oder die kleinere Option wählen. Am Ende hat der Staat damit aber dann auch weniger Steuereinnahmen - weniger Mehrwertsteuer - weil die dicken Karren auch dickes Geld kosten - und weniger Unternehmenssteuereinnahmen - weil die dicken Karren auch deutlich höhere Margen abwerfen als ein VW Up.

Eine höhere Besteuerung der Dienstwagenfahrer kann somit durchaus dazu führen, dass der Staat dann in Summe weniger Steuern einnimmt.

Wir sehen diese Vermeidungsstrategie ja bei dem Beispiel der Krankenkassen. Da rechnet der Staat selbst, dass durch die Heraufsetzung der Beitragsbemessungsgrenze für die KV - knapp 100.000 bisher gesetzlich KV Versicherte in die private KV wechseln.

Am Ende muss sich der Staat/die Gesellschaft schon noch die Frage stellen, was bezweckt werden soll - und ob man dann auch am Ende mit dem Ergebnis leben kann.

Wer also dicke Dienstwagen aus dem Straßenverkehr haben möchte, der muss auch mit weniger Steuereinnahmen leben können.

PS es ist recht ähnlich wie bei der Kindererziehung, hier hab ich meinen Kids auch gerne mal erklären dürfen, dass ihr Handeln dann auch entsprechende Folgen hat - positiv wie negativ. ;)
Dieses Ziel und die Konsequenz fehlt mir hier teilweise im Thread.
 
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Wieso weniger Steuereinnahmen? Das Ding bei Subventionen, direkt oder indirekt wie hier im Falle des Dienstwagens ist doch, dass die Bevorzugung dadurch entsteht, dass man weniger Steuern zahlt als ohne Dienstwagen...

Im Falle des Dienstwagens werden Ausgaben, die normal privat gezahlt würden wie BEnzin über die Firma laufen und dort als Ausgaben den Gewinn schmälern und somit auch die Steuerlast.... Also fallen auf Seiten des AG schon weniger für den Staat ab. Von den Ersparnissen bei Sozialbeiträgen und anderen Kosten, die bei einer Zahlung als Lohn anfallen würden, ganz zu schweigen. Ebenso auf der Seite des AN. Dort spart man auch, auch steuern, die man nicht mehr für BEnzin und DIenstleistungen ausgeben muss. Deswegen ists ja trotzdem allem so attraktiv einen solchen Firmenwagen zu haben und wird genau deshalb auch bei gut und sehr gut Verdienern auch als "Gratifikation" genutzt, die rein vom Berufsbild er keinen Dienstwagen benötigen.

Das AN privat kleinere Fahrzeuge nutzen würden wiegt das nicht im Ansatz auf. Vor allem nicht, wenn man sieht, welche Rabatte die großen Dienstwagenflottenmarken Unternehmenskunden bieten. Da sind die Unterschiede in den MwSt dann auch nicht mehr so wirklich vorhanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Avatoma schrieb:
Kurz gesagt: Das Dienstwagenprivileg unterstützt, dass es in Dingolfing einen Bäcker gibt oder in Neckarsulm einen großen Kinokomplex.
Das gilt aber nur, wenn die Fahrer auch nur in DE hergestellte Fabrikate fahren. Oder zumindest, wenn wesentliche Teile der Wertschöpfung des Fahrzeugs in DE stattfindet. Da hilft es dem Bäcker in Dingolfing nix, wenn Heinz-Dieter einen in Tschechien gebauten Skoda oder in China gebauten BYD fährt und dafür auch sonst kaum Teile dafür aus der Gegend kommen.
Also was wäre die Konsequenz? Nur noch Steuersubventionierung für Fahrzeuge aus DE?
Kyouko schrieb:
Ich habe nicht geschrieben das "privat" nicht ausreicht für Privat Fahrten.
Du hast es nicht explizit geschrieben, aber:
Kyouko schrieb:
Es geht nicht um start ziel, sondern um den Zweck der Reise.
auch nie ausgeschlossen, dass du damit nicht auch private Reisen meinst.

Kyouko schrieb:
Wenn es keinen Nutzen bringen täte, würden sich die Arbeitnehmer nicht für dieses Modell entscheiden. Und sich wie ganz viele andere für ein zusätzliches privates auto entscheiden.
Hat @hallo7 doch auch klar benannt, dass man schon extrem wenig privat fahren müsste, dass es sich nicht lohnt. Aber im Grunde jeder, der sich für einen Dienstwagen entscheidet, wird wohl kaum nur <5000km privat fahren (Zahl geschätzt).
 
Erkekjetter schrieb:
Wieso weniger Steuereinnahmen? Das Ding bei Subventionen, direkt oder indirekt wie hier im Falle des Dienstwagens ist doch, dass die Bevorzugung dadurch entsteht, dass man weniger Steuern zahlt als ohne Dienstwagen...
Das ist doch genauso ein Ablenkungsmanöver wie das ausgelutschte Neid-Argument.
Wenn die Diskussion etwas Fahrt aufnimmt und nachgebohrt wird, kommen von den Profiteuren die wildesten Ausflüchte und auch absurde Rechnungen, die zeigen sollen, dass der Vorteil ja gar nicht so groß wäre.
Natürlich würden die Steuereinnahmen nicht sinken. Der AN zahlt durch mehr Brutto mehr Steuern, AN und AG können ohne subventioniertes Fahrzeug weniger absetzen.

Es geht den allermeisten dabei auch nie darum, dass man dem Handwerker oder Pflegedienst das gewerbliche Fahrzeug nehmen will, sondern in erster Linie um von der Allgemeinheit subventionierte Fahrzeuge der Ober- und Luxusklasse, die ein privilegierter Preis dann am besten mit dem All-Inclusive-Paket (Kraftstoff, Versicherung, Wartung, Steuern) noch überwiegend privat nutzt.

Die Diskussion dreht sich eigentlich immer wieder im Kreis mit den gleichen Argumentationsketten. Die Diskussion um das Fahrtenbuch kenne ich auch schon.
Es ist leider relativ wenig politischer Wille vorhanden, an das ganze Konstrukt Hand anzulegen. Würde ja schon reichen, wenn man einfach stärker reglementiert, was für privat nutzbare Fahrzeuge anerkannt werden. Ganz am Anfang des Threads gab es ja bereits Vorschläge, dass man beim Listenpreis oder der Motorleistung ansetzen kann.

Aber die ganze Nummer wird ja wohl auch als Konjunkturpaket für unsere Automobilkonzerne gesehen, damit die ihre überteuerten Autos ab der oberen Mittelklasse absetzen können und ihre völlig abgehobenen Listenpreise rechtfertigen können.
 
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Zumal die ursprünglöiche weitgehende Förderung der heimischen Automobil Industrie ja auch nicht mehr ganz so ist, wie sie mal war und damit das Argument, es gehe um heimische Arbeitsplätze und Wohlstand auch in Wanken gerät. Wieviele Tesla sind als BEiospiel inzwischen Dienstwagen? UNd nur weil ein Werk in DE steht, bleiben die GEwinne daraus nicht wirklich in DE.

verschiebt sich das weiter von deutschen Marken weg zu internationalen, bzw. wenn die deutschen MArken mehr und mehr im Ausland fertigen, dann fördern wie den Wohlstand im Ausland mit dieser Dienstwagen Politik, nicht den heimischen, wie immer wieder behauptet wird. Dann wird aktiv Geld aus DE ins Ausland transferiert.
 
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@Thane

Der Thread ist doch schon in seiner Eröffnung mittels linken Kampfbegriff einseitig gestartet "Dienstwagenprivileg". Auch wird ja weiterhin fleißig betont, dass damit weder die Dienstwagen der Pflegedienste noch Handwerker gemeint sind - sondern nur die Oberklasse. Der Thread ist also nur für "Neid" eröffnet wurden.

Weiterhin finanziert nicht die Allgemeinheit die Dienstwagen - sondern genau die oberen 10% die die Dienstwagen fahren - finanzieren diese auch. Diese oberen 10% tragen 60% des Einkommenssteueraufkommens. Wir haben eine progressives Einkommenssteuersystem - je mehr man verdient - umso höher der Steuersatz und damit auch umso höher die absolut zu zahlende Steuer.

Und ja - wir drehen uns hier im Kreis bei der Diskussion. Wir können entweder die Dienstwagenregelung behalten und damit auch in den Auto-Absatzmarkt steuernd eingreifen (bspw. reduzierte Steuersatz für die E-Autos). Oder, wir streichen die Dienstwagenregelung komplett - müssen dann aber mit weniger Steuereinnahmen leben - also entsprechend Ausgaben kürzen.

Die Konsequenzen werden leider hier zu wenig betrachten. M.E. können wir gerne die Dienstwagenregelung streichen und Sozialleistungen kürzen - ich hab weder ein Dienstwagen noch bin ich von Sozialleistungen betroffen!
 
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Wenns keinen unbürokratischen einfach zu nutzenden Dienstwagen zur privat Nutzung gibt dann kauf ich mir halt ein 2. Privates auto.
Dan fahre ich den BMW i5 eben nur dienstlich.
Und kaufe mir dann halt nen Kia ev 5 oder 6 oder vergleichbares für die nicht geschäftlichen wege...

Auf mehr stehzeug welches weniger oft genutzt wird, haben die dienstwagen Gegner doch gesetzt.

Der nächste Dienstwagen würde dann zwar von der Größe sich auch nicht ändern, da ich den dann aber nicht mehr auch privat nutze wird es wahrscheinlich irgendwas günstigeres abseits der Premium marke werden.
 
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