Erkekjetter
Vice Admiral
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elektronische Fahrtenbücher sind eine bürokratische Katastrophe? Inwiefern?
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Da gibt es keinen. Es gibt eine Öffnungsklausel dazu. Vll erstmal mit der Materie beschäftigen an dem Punkt.Kyouko schrieb:Vom Datenschutz und dsgvo problemen mal ganz abgesehn.
Das ist schlicht nicht wahr. Es gibt mehr als ein elektronisches Fahrtenbuch, dass ohne manuelle Eingriffe vollständig finanzamtkonform ist.Kyouko schrieb:beinhalten nicht alle nötigen daten, eine manuelle Nachbearbeitung ist auch mit diesem Hilfsmittel zwingend nötig.
Und? einige davon müssen bereits heute gemacht werden.Kyouko schrieb:Denn so viele dienstwagen werden genutzt
Nope, du fabrizierst hier einfach nur aus unwissenheit und aus ideologie heraus.Kyouko schrieb:Es ist schlicht eine teure bürokratische Katastrophe, sowohl privat wirtschaftlich als auch behördlich.
lol, du stellst behauptungen auf, die du nicht im Ansatz belegen kannst und auf deren Basis ziehst du ein "Fazit" und tust so, als hättest du hier irgendwas faktisch bewiesen. Das ist mitnichten der Fall.Kyouko schrieb:
Das geb ich gern zurück. Deine Aussagen sind faktisch falsch. Mit der DSGVO gibt es keinerlei Probleme. Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO regelt das problemlos. Finanzamtkonforme Fahrtenbücher gibts es ebenso. Vimcar, PAJ GPS, Fleetize und Lexware umd ein paar zu nennen.Kyouko schrieb:An deiner nanachfrage merkt man überdeutlich dass du dich mit den problemen die ein fahrtenbuch in keinster Weise auch nur ansatzweise beschäftigt hast.
Dan sag mal anErkekjetter schrieb:Das ist schlicht nicht wahr. Es gibt mehr als ein elektronisches Fahrtenbuch, dass ohne manuelle Eingriffe vollständig finanzamtkonform ist.
Tja ist bei dir doch auvh unwissenheit gepaart mit BequemlichkeitErkekjetter schrieb:Nope, du fabrizierst hier einfach nur aus unwissenheit und aus ideologie heraus.
Ahja ?!Erkekjetter schrieb:Und hier ging es um privat genutze Dienstwagen. Und du kommst mit Jobrad und Jobticket. Wo auch heute kein Fahrtenbuch nötig ist, beim Dienstwagen hingegen kann das durchaus nötig sein.
Das Führen eines Fahrtenbuchs berührt das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, insbesondere wenn es sich um einen Dienstwagen handelt, der auch privat genutzt wirdErkekjetter schrieb:Da gibt es keinen. Es gibt eine Öffnungsklausel dazu. Vll erstmal mit der Materie beschäftigen an dem Punkt.
Tja was glaubst du passiert mit der anzahl Beamter für diesne zweck wenn diese noch seitenweise fahrtenbücher bekommen?Erkekjetter schrieb:Und darüber hinaus gibt es mehr als genug Beamte dafür, denn wieivel millionen Steuererklärungen müssen im Jahr so kontrolliert werden?
Habe ich. Ich habe dir konkret den Artikel und Absatz aus der DSGVO Verordnung benannt, der regelt, dass Daten, die für die Durchführung von hoheitliche Aufgaben nötig sind, worunter steuerdaten und Fahrtenbücher fallen, jederzeit erlaubt sind Ich bin zertifizierter Datenschutz-Beauftragter. Ich habe im Betrieb auch mehrere Fahrtenbuch Führer, die das freiwillig tun wegen der 1% Regelung.Kyouko schrieb:Bitte informieren dich! Gefällst mal selber.
Es geht nicht um start ziel, sondern um den Zweck der Reise.Erkekjetter schrieb:Dass du uns weismachen willst, dass die per Sprachassistenten einzugebenden Zieldaten
Es ist ein Eingriff der wie beschrieben funktioniert, dass dies mit einer entpsrechenden vereinvarung möglich ist habe ich nicht bestritten. Du hast meinen eineinwand nicht vwetansen weol du in deiner deinem Bequemlichkeit so zurecht legst wie du wullst du hast es nichtmal vewsuxht.Habe ich. Ich habe dir konkret den Artikel und Absatz aus der DSGVO Verordnung benannt, der regelt, dass Daten, die für die Durchführung von hoheitliche Aufgaben nötig sin
Ja du musst es für jede unternomme fahrt eintragen.hallo7 schrieb:Ist das wirklich so ein Aufwand?
Überhaupt nicht. Lässt sich heute alles per Sprache steuern. Hier wird versucht ein Argument zu konstruieren in Ermangelung echter Argumente, in dem man maximal übertreibt. Natürlich verbleibt ein gewisser "Aufwand". So wie ich in einem Navi auch sagen muss, was ich suche bzw. wo ich hin will und ggf. eine Route aussuche. Oder dem Handy mitteilen muss, wen ich genau auf welcher Nummer anrufen möchte. Hellsehende oder per Gedanken gesteuerte Apps und Software existieren natürlich nicht. "Manuelle Eingriffe" verstehe ich als notwendige Eingriffe der Überprüfung und Korrektur, weil das System fehleranfällig ist, nicht richtig funktioniert, whatever. Nicht grundlegende Eingaben, die ein System wissen muss, um überhaupt eine Tätigkeit umsetzen zu können.hallo7 schrieb:Ist das wirklich so ein Aufwand?
Die Vorgabe ein Fahrtenbuch zu führen führt nicht automatisch zu dem Schluss, dass dieses auch geprüft werden muss. Oder glaubst du, dass alle Steuererklärungen wirklich von einem Menschen geprüft werden?Kyouko schrieb:Ein Fahrtenbuch muss manuell geprüft werden,
Ich habe nicht geschrieben das "privat" nicht ausreicht für Privat Fahrten.hallo7 schrieb:Naja gut, jetzt musst du schon zwischen beruflich und privat unterscheiden
Wenn es keinen Nutzen bringen täte, würden sich die Arbeitnehmer nicht für dieses Modell entscheiden. Und sich wie ganz viele andere für ein zusätzliches privates auto entscheiden.hallo7 schrieb:je nach Nutzung auch für den Arbeitnehmer
Wer anfängt mit einem Fahrtenbuch muss alles eintragen, privat wie firmlich.DerOlf schrieb:Bei der Dokumentation geht es auch nicht um Fahrten für die Firma, sondern um jede andere Fahrt, die mit dem Dienstwagen gemacht wird.
DerOlf schrieb:Mir geht es hier nicht um für den Beruf genutzte Dienstwagen, sondern einzig um übermotorisierte Spaßvehikel, die man seinen "Leistungsträgern" für ihre Freizeit zur Verfügung stellt.
Dass Handwerker für ihre Arbeit ein Fahrzeug benötigen, und das auch kein VW Up sein sollte, ist keine Frage. Um diese Art des Dienstwagens geht es hier nicht.
Das gilt aber nur, wenn die Fahrer auch nur in DE hergestellte Fabrikate fahren. Oder zumindest, wenn wesentliche Teile der Wertschöpfung des Fahrzeugs in DE stattfindet. Da hilft es dem Bäcker in Dingolfing nix, wenn Heinz-Dieter einen in Tschechien gebauten Skoda oder in China gebauten BYD fährt und dafür auch sonst kaum Teile dafür aus der Gegend kommen.Avatoma schrieb:Kurz gesagt: Das Dienstwagenprivileg unterstützt, dass es in Dingolfing einen Bäcker gibt oder in Neckarsulm einen großen Kinokomplex.
Du hast es nicht explizit geschrieben, aber:Kyouko schrieb:Ich habe nicht geschrieben das "privat" nicht ausreicht für Privat Fahrten.
auch nie ausgeschlossen, dass du damit nicht auch private Reisen meinst.Kyouko schrieb:Es geht nicht um start ziel, sondern um den Zweck der Reise.
Hat @hallo7 doch auch klar benannt, dass man schon extrem wenig privat fahren müsste, dass es sich nicht lohnt. Aber im Grunde jeder, der sich für einen Dienstwagen entscheidet, wird wohl kaum nur <5000km privat fahren (Zahl geschätzt).Kyouko schrieb:Wenn es keinen Nutzen bringen täte, würden sich die Arbeitnehmer nicht für dieses Modell entscheiden. Und sich wie ganz viele andere für ein zusätzliches privates auto entscheiden.
Das ist doch genauso ein Ablenkungsmanöver wie das ausgelutschte Neid-Argument.Erkekjetter schrieb:Wieso weniger Steuereinnahmen? Das Ding bei Subventionen, direkt oder indirekt wie hier im Falle des Dienstwagens ist doch, dass die Bevorzugung dadurch entsteht, dass man weniger Steuern zahlt als ohne Dienstwagen...