Dienstwagenprivileg

hallo7 schrieb:
Lohnkürzung gegen (höheren) Sachbezug stand dort
Wo ist dort eine Steuerhinterziehung? Hinterziehung setzt voraus das zu bezahlende Steuer NICHTbezahlt werden.
Steuervermeidung ist kein Straftatbestandsmerkmal im Steuerrecht.
Ich setze bei die die gleichen Ansätze an. Ich gehe davon aus das ihr einfach nicht gewillt seit wirklich die Hintergründe dieses Gesetzes zu verstehen.
hallo7 schrieb:
Auf den Rest geh ich nicht mehr ein, denn ich weiß du bist in der Lage den möglichen Vorteil für AG und AN bei der 1% Methode herauszufinden. Den Sweetspot gibt es und er ist bei höheren Gehältern einfacher zu erreichen.
Warum ist denn der "sweetspot" bei höheren Bruttolöhnen, vielleicht weil sie einen höheren Durchschnitts-Steuersatz zahlen?
Da aber nach eurer Aussage das PKW für den AG im schlimmsten Fall +/- Null und im besten Fall nur Vorteile hat, warum sollte es dann nicht im Niedriglohnsektor angewandt werden? Es kann ja nicht in der 1% Methode begründet sein. Da warte ich noch immer auf eine Antwort.
Die Aussage es wird nur höheren Gehältergruppen angeboten ist kein Argument, die Möglichkeit steht gesetzlich allen zu.
simpsonsfan schrieb:
ein sehr lohnenswertes Instrument sein kann, da nur pauschal mit 15% versteuert und sozalversicherungsfrei. Oft daher günstiger für beide Seiten, als eine Bruttolohnerhöhung im gleichen Umfang.
Das stimmt, nur hat man hier das "Problem" das nur die einfacher Strecke genommen werden und dafür auch die Werbungskosten um diesen Betrag gekürzt werden. Ist halt ein Instrument im unteren Lohnbereich. Da hier die Progressionskurve steiler ist.
simpsonsfan schrieb:
Und ich entlaste die Steuerlast ebenfalls nur darum. Ich sehe wirklich nicht, warum das nun falsch sein sollte.

Einkommen xxxxx
+ Vorteil durch kostenloses Fahren zum Arbeitsort
- Werbungskosten für Fahrten zum Arbeitsort
= Einkommen xxxxx
Er stört sich han der Tatsache, das die Vorteile bereits alle Kosten abdecken. Die KM-Pauschale dürfte ihm nach , dir nicht zustehen, da dir faktisch keine Kosten entstanden sind (Ann. 100% Kostenübernahme)
h00bi vergisst an diesem Punkt das dieser "Ausschluss der WKP" nicht unter der 1% Methode zu erklären wäre, sondern Teil der werbungskosten werden müsste.
Denn jeder Sonderfall müsste erklärt werden. Was ist mit Zuzahlungen zum PKW (teilweise WKP?), was ist wenn ich einen PKW habe aber zusätzlich noch Reisekosten zum AG habe etc. pp. . Das sind aber keine Probleme der 1% Methode sondern andere Fälle.
Was mich insgesamt nur darin Bestätigt das es hier rein um Neid geht.
"Warum bekommen die da oben mehr als ich?". Also weg mit der Methode
Wie wäre es mit der Frage warum bekommen die die es benötigen keinen PKW gestellt?
 
So wie du hier versuchst, den Dienstwagen zu verteidigen und so oft wie hier mit den typischen Neid-Argument um sich geworfen wird, ist das ja offenbar ein Volltreffer und du profitierst offenbar selbst ordentlich von einem Dienstwagen und hast Angst, dass man dir das vielleicht irgendwann wegnimmt.
Du widersprichst ja auch etlichen Analyse zu dem Thema.

Es hat auch längst nicht jeder Arbeitnehmer zu Möglichkeit auf einen Dienstwagen. Weiß nicht, wie du darauf kommst.
Und wenn es wie du so gerne behauptet, entweder ein Nullsummenspiel oder gar ein schlechtes Geschäft (lol) wäre mit dem Dienstwagen, wäre es ja auch kein Problem, wenn man das Dienstwagenprivileg streicht und du dir das entsprechende Auto (samt höherem Brutto statt des Autos vom AG) selbst organisierst. Wäre dann ja gehüpft wie gesprungen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bemymonkey
Ohne Wertung:
Ist @P4ge nicht deutscher Steuerberater oder arbeitet zumindest in dem Bereich und die meisten anderen hier sind's nicht bzw. arbeiten was auch immer?


Für mich ein Vorteil eines Dienstwagens:
Ich kann mit den Kosten exakt planen. Bei einem PKW, welchen ich privat verwalte, können die Bremsen oder Reifen eben doch mal früher als erwartet ausgetauscht werden müssen, Fluktuationen im Spritpreis und den gefahrenen Kilometern variieren meine Planungen etc.
 
P4ge schrieb:
Da aber nach eurer Aussage das PKW für den AG im schlimmsten Fall +/- Null und im besten Fall nur Vorteile hat, warum sollte es dann nicht im Niedriglohnsektor angewandt werden?
weil ein Angestellter mit 2000€ brutto üblicherweise keine Gehaltserhöhungen in dieser Größenordnung bekommt.
P4ge schrieb:
Du sprichst hier das Thema Gehaltsumwandlung an. JA da wird aus deinem 3000,-€ brutto dann ein 2500,-€ brutto Lohn + 500,-€ PKW Bezug.
Eine Gehaltsumwandlung für PKW oder Fahrrad ist möglich.
Dabei werden die Zahlen im oberen Bereich der Gehaltsabrechnung ja größer.

Was ich meine ist, dass du einem Mitarbeiter einen PKW zuschieben kannst, aber keinen Fahrtkostenzuschuss.
Das brutto um 200€ zu senken und 200€ Fahrkostenzuschuss zu zahlen geht nicht.
Obwohl diesem Mitarbeiter tatsächlich jeden Tag Fahrtkosten entstehen.
 
Die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs wird ohnehin nicht kommen, wer sich mal anschauen möchte wieviele Neuzulassungen allein durch Dienstwagen zustande kommen und wie das die Autoindustrie und den Gebrauchtwagenmarkt beeinflussen, wird schnell realisieren das soetwas politisch gar nicht umsetzbar ist.

Viel kleverer wäre es das Dienstwagenprivileg in eine Richtung umzugestalten, das es attraktiver wird Klein und Kompaktwagen zu wählen und das riesige Schiff dem AG und AN derart unverhältnismäßig viel kostet das es sich nur noch in die Gehaltssphären von Vorständen oder Rundfunkchefs :p sinnvoll unterbringen lässt. Dadurch würde auch erheblich weniger SUV-Blech die Innenstädte verstopfen, denn so kurios es klingt: Viele SUVs sind als Hybrid ausgelegt und kosten als Dienstwagen dann sogar weniger als ein Ford Focus oder ein VW Golf.

Eine weitere Steuerungsmöglichkeit wäre dann das Verhältnis von Verbrenner zu Elektro immer weiter zu verschieben, so das irgendwann nur noch der kompakte E-Autos als Dienstwagen den Groß ausmachen. So kann man die gewaltigen Industriekräfte ausnutzen anstatt dagegen zu kämpfen, politisch deutlich einfacher zu realisieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bolder
Thane schrieb:
o wie du hier versuchst, den Dienstwagen zu verteidigen
Ich verteidige den Dienstwagen in keinster weise.
Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass mir das Konstrukt vollkommen egal ist. Es gibt diese Möglichkeit und damit hat es sich. Ich sehe viel eher ein Problem darin, dass es nicht die Anreize setzt für das es bestimmt ist. Das ist aber weniger ein Problem des Gesetzes sondern eher ein Gesellschaftliches.
Thane schrieb:
Es hat auch längst nicht jeder Arbeitnehmer zu Möglichkeit auf einen Dienstwagen. Weiß nicht, wie du darauf kommst.
Das ist doch der Stein des Anstosse für mich. Die Option steht jedem zu, warum wird sie nicht genutzt?
Ich denke weil in den Betrieben nicht die entsprechende Würdigung vorliegt.

@Idon Annahme richtig. Mehr brauch ich dazu auch nicht sagen. Denn es sollte irrelevant sein wo man Arbeitet solange die Argumente die richtigen sind.
Das der Dienstwagen viele Vorteile hat bestreite ich auch nicht, nur hat h00bi extrem viele falsche Tatsachen schon im Eröffnungsbeitrag eingebracht, die das Bild natürlich falsch auf das Thema lenken.
Bestes Vergleichsbeispiel (was ebenfalls die beiden Parteien abschaffen wollen) ist der Minijob.

Vom Grundprinzip geniales Gesetz:
Du bekommst 450,- Brutto und das gleiche Netto. Aber für 16,-€ kannst du das in die Rente einzahlen. Man stelle sich einmal vor man würde im Betrieb fragen "Ich möchte 450,- brutto mehr", kann sich jeder ausmalen wie schwer das wird. 450,- netto mehr ist das fast unmöglich.
Problem, viele Unternehmen nutzen den Minijob extrem aus. DAS ist ein Problem, aber dafür kann das Gesetz nichts.
h00bi schrieb:
weil ein Angestellter mit 2000€ brutto üblicherweise keine Gehaltserhöhungen in dieser Größenordnung bekommt.
Da widersprichst du aber deinen eigenen Argumenten. Wenn du sagst für den AN hat es vorteile weil die Steuerlast (Progession ?!?) niedriger ist und für den AG es egal ist, wäre es hier doch anwendbar.
Es gibt doch auch Autos um 10.000,-€ Das wären 100,-€ auf der Abrechnung.
Also WAS hindert "uns" daran. Mmn ist es die Wertschätzung der Mitarbeiter. Was , wenn wir es von außen betrachten, im NEID endet.
h00bi schrieb:
Eine Gehaltsumwandlung für PKW oder Fahrrad ist möglich.
Dabei werden die Zahlen im oberen Bereich der Gehaltsabrechnung ja größer.
h00bi wirklich bevor du sowas schreibst, wirklich denk noch mal nach.
UMWANDLUNG, wie soll da was größer werden.
Das andere Kaudawelsch belasse ich mal, das macht ja überhaupt keinen Sinn..
Btw. ich habe mich gestern hingesetzt und den Süddeutsche Artikel gelesen und da eine Passage gefunden die nicht zu euren Argumenten passt:

In einem der Beispiele der Forschungsinstitute bekommt der unverheiratete, kinderlose Herr Mustermann 71 000 Euro Bruttogehalt - und steht vor der Frage: Dienstwagen organisieren oder Privat-Pkw anschaffen (in der Rechnung ein Diesel-Audi Modell Q5) und die Arbeitsfahrten (4000 km pro Jahr) per Kilometergeld abrechnen? Das private Auto wäre für ihn klar von Nachteil. Denn egal ob er den privaten Anteil (16 000 km pro Jahr) per Fahrtenbuch abrechnet oder per Listenpreismethode

und dieser Satz

Auch eine Klima-Lenkungswirkung durch die Extravorteile für E-Autos sei nicht zu erkennen: Privatmenschen melden im Vergleich zu gewerblichen Nutzern doppelt so viele Batterieautos an.


Das Beispiel zeigt die Vorteile für den AN. Streite ich nicht ab. Aber warum besteht kein Anreiz wohl für die 0,25% für das E-Auto? Weil der Vorteil allein beim AN sich abspielt. "Der AG bekommt davon nichts mit". Deshalb muss man die Felder einzeln betrachten. Sie gehören in der Summer natürlich zusammen, verhalten sich aber unterschiedlich.

The_waron schrieb:
Viel kleverer wäre es das Dienstwagenprivileg in eine Richtung umzugestalten
Um den Schleier Privileg zu heben, wäre ich dafür, dass jedem zunächst ein Dienstpkw zusteht. Damit hätten alle die gleichen Startbedingungen. Statt diesen PKW kann man sich auch andere Mobilitätsvergünstigungen (ÖPNV Ticket) auszahlen lassen, nur wer alles nich möchte nimmer das Geld.
Wie bei dir wäre damit nur ein "Norm" Auto ala 300km E-Auto drin. Wer mehr will muss halt selber zahlen. Dieses Modell würde dann auch schnell aufzeigen wo unser Mobilitätsproblem wirklich liegt.
 
P4ge schrieb:
Um den Schleier Privileg zu heben, wäre ich dafür, dass jedem zunächst ein Dienstpkw zusteht. Damit hätten alle die gleichen Startbedingungen. Statt diesen PKW kann man sich auch andere Mobilitätsvergünstigungen (ÖPNV Ticket) auszahlen lassen, nur wer alles nich möchte nimmer das Geld.
Was angesichts einer unendlichen Anzahl an betrieblichen Bedingungen, Vertragskonstellationen und Verdienstebenen vollkommen unmöglich ist. Funktionieren tut das bei Porsche oder Daimler aber bestimmt, in der Theorie,
 
Wir könnten auch sagen diese Option steht nur Einkommen bis 3500,-€ brutto zur Verfügung. Klar das würde wieder andere Problemfelder öffnen, es wird aber an all diesem deutlich das nicht das Gesetz das Problem ist.
 
P4ge schrieb:
Btw. ich habe mich gestern hingesetzt und den Süddeutsche Artikel gelesen und da eine Passage gefunden die nicht zu euren Argumenten passt:
Du willst mir ständig unterstellen ich wäre nicht informiert und bringst dann so ein Beispiel.
P4ge schrieb:
Privat-Pkw anschaffen (in der Rechnung ein Diesel-Audi Modell Q5) und die Arbeitsfahrten (4000 km pro Jahr) per Kilometergeld abrechnen?
Hier geht es nicht um die private Pendlerstrecke sondern um Dienstfahrten mit dem Privat-PKW.
Aber das ist bei den aktuellen Spritpreisen oftmals auch schon nicht mehr lukrativ.
Mit meinem alten Privatdiesel, Restwert 300€ habe ich gerne Dienstfahren gemacht. 300km in die nächste Niederlassung waren mal flugs 180€ Cash gegen 60€ Sprit + 5-10€ Reifenabrieb. Wertverlust hatte die Karre eh keinen mehr.

Mit dem neuen privaten Benziner mach ich das sicher nicht mehr, da lasse ich mir für die Reise einen Dienstwagen geben.

Mein Nachbar fährt seit etlichen Jahren jeden seiner 20.000 Dienstkilometer mit dem Privatwagen und rechnet 30 Cent pro Kilometer ab. Bei 8 Liter Super E5 ist es aber bei den aktuellen Spritpreisen nicht mehr lukrativ, obwohl er seinen Privat-PKW komplett selbst wartet und repariert.
Dürfte er sich einen Dienstwagen selbst aussuchen und konfigurieren, würde er auch wechseln und den Dienstwagen privat nutzen. Aber dort läuft es so, dass der Chef die Dienstwägen aussucht, je nachdem welches Autohaus grade umworben werden muss.

Auch meine Freundin fährt mit ihrem 8 Jahre alten Diesel ständig für Ihre Firma. Ihre Firma erstattet sogar 40 Cent pro Kilometer, was es an sich lukrativ macht. Aber sie muss die Differenz aus 30 und 40 Cent noch versteuern, macht dann am Ende nur noch 35,5 Cent. Mit dem Auto aber immer noch ein akzeptabler Deal.

Zudem bergen Dienstfahrten mit dem Privat-PKW ein erhebliches Versicherungsrisiko, insbesondere wenn die Reise auch mit den Öffentlichen möglich gewesen wäre. Die Rechnung da mit plus rauszugehen geht nur dann auf, wenn nichts passiert.
 
P4ge schrieb:
Aber warum besteht kein Anreiz wohl für die 0,25% für das E-Auto?
Der Artikel ist aus Oktober 2021, aktuell Zahlen siehe unten.
Weil 0,25% erst seit 2020 gilt und ein 2019 geleaster Dienstwagen jetzt dann erst ausgetauscht wird.
Weil erst 12/2020 das Wohnungseigentumsgesetz reformiert wurde, dass eine Ladestation nicht mehr verhindert werden kann.
Weil Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin versuchen sogar das Einstellen von E-Autos in Tiefgaragen zu verbieten.
Weil die Ladeinfrastruktur 2020 noch sehr bescheiden war.
Weil die Auswahl an E-Autos 2020 und 2021 bisher eher mau war, zumindest bei den Premium Marken. Diese haben ja massiv von der 0,5% Regelung für Plug-in Hybride profitiert.
Die 0,5% Regel ist bereits so lukrativ, insbesondere wenn man den Hybrid auf die Flatrate als reinen Verbrenner fährt und sich um den E-Teil nicht schert, dass sich die 0,25% Regel nur dann wirklich lohnt, wenn es zuhause und in der Firma ausreichend viele kostenlose Lademöglichkeiten gibt.

In vielen Firmen gab es 2020 auch noch Beschränkungen auf Dieselfahrzeuge. Beim Kumpel aus Beispiel A ist diese Limitierung aktuell noch immer nicht offiziell aufgehoben. E-Autos werden dort aktuell über einen langwierigen Prozess sondergenehmigt.


https://www.electrive.net/2022/07/28/ueber-300-000-neue-e-fahrzeuge-im-1-halbjahr-2022/

Großteil der PHEV-Neuzulassungen sind gewerblich​

Von den insgesamt 167.263 Elektroautos gingen 83.310 Exemplare auf das Konto von privaten Haltern. Bei den restlichen 83.833 Neuzulassungen handelt es sich um gewerbliche Zulassungen, wovon 19.844 dem Kfz-Handel, 6.258 den Kfz-Herstellern und 5.273 der Kfz-Vermietung zuzuordnen sind. Hier wird deutlich, dass bei den BEV in den ersten sechs Monaten dieses Jahres die privaten als auch gewerblichen Halter fast gleichauf lagen.

Ein anderes Bild ergibt sich bei den Plug-in-Hybriden: Von den 138.880 Neuzulassungen gingen lediglich 46.257 Exemplare an private Halter (33,3 Prozent) und 92.488 Neuzulassungen wurden auf ein Gewerbe zugelassen (66,7 Prozent). Unter den letztgenannten Gewerbe-Zulassungen sind 19.295 dem Kfz-Handel, 9.674 den Kfz-Herstellern und 7.963 der Kfz-Vermietung zuzuordnen.


P4ge schrieb:
E-Auto? Weil der Vorteil allein beim AN sich abspielt. "Der AG bekommt davon nichts mit".
Richtig, und das ist einer der Punkte, der meiner Meinung nach auch angepasst werden sollte.
Der AG sollte aus ökologischer Sicht die Kosten eines Verbrenners nicht gleich absetzen dürfen wie die Kosten eines E-Autos. Die Kopplung an den CO2 Ausstoß wie in anderen Ländern erachte ich hierbei durchaus als sinnvoll, sofern man es nicht übertreibt.
 
h00bi schrieb:
Du willst mir ständig unterstellen ich wäre nicht informiert und bringst dann so ein Beispiel.
h00bi das ist nichtmal MEIN Beispiel, das ist das Beispiel aus der Süddeutschen XD. Junge du zerschießt gerade deine eigene Argumentationsgrundlage. Mach weiter so, hab ich weniger zutun.
Es zeigt mir außerdem, dass du nicht wirklich lesen kannst was ich schreibe. Mir ging es darum, dass dem AG von seiner Seite aus egal ist welches Kfz genommen wird, da es bei ihm keinen Unterschied macht. Beim AN macht es einen unterschied (1% oder 0,25%) Was dazuführt das man sich bewusst machen muss, dass hier nicht das Problem im Gesetz liegt (und abgeschaft werden muss) sondern seine praktische Umsetzung muss angepasst werden.
fishraven schrieb:
Werden auf den Dienstwagen wirklich Lohnnebenkosten fällig?
Stell dir das mal vor, habe ich sogar verlinkt. Link Warum sagt man wohl auch "es wird 1% vom BLP versteuert"? Da es Lohnkosten sind, sind sie zunächst auch SV pflichtig. SV frei sowas zu bekommen ist immer schwieriger.
Deshalb habe ich am Anfang des Threads auch gesagt, was h00bi in seinem Spoiler Beispiel falsch immer noch stehen hat, es ist egal ob ich 400,-€ pkw oder 400,-€ Lohn bekomme, St/Sv sind gleich. Nur beim Lohn habe ich netto was übrig. Was mir der PKW wert ist muss jeder für sich entscheiden. Es gibt welche die wären froh um jede Art von 4 Reifen, anderen wäre es total egal wenn nicht sogar eine Last. Das h00bi auch noch schreibt "Mercedesfahrer sieht weg und die Lohnversteuerung verdoppelt sich ist in diesem zusammenhang einach dumm (sorry das muss man so sagen), da bei 30-40km niemals soviel 0,03% rauskommen dass es das 1% übersteigen.
h00bi schrieb:
Der Artikel ist aus Oktober 2021, aktuell Zahlen siehe unten.
das war eure "Argumentation" warum sich Dienstwagen lohnen nicht meine. Mir ist das egal von wann der ist.
Beim Plugin fängt es an, dass du das Argument vielleicht verstehst. Hier wird dem AN etwas "geschenkt", verantwortlich ist aber immernoch der AG nicht das Gesetz. Denn mit der gleichen Grundlage könnte man jetzt viel einfacher 2000,-€ Bruttolohnempfängern ein E-Auto stellen. Warum macht das keiner, richtig fehlende Wertschätzung. Wir fangen weiterhin oben an.

h00bi schrieb:
Der AG sollte aus ökologischer Sicht die Kosten eines Verbrenners nicht gleich absetzen dürfen wie die Kosten eines E-Autos.
Also sollen Betriebskosten für Verbrenner nur noch beschränkt abzugsfähig sein? Maßgabe wäre dann wie? Wenn der AN einen Dienstwagen fährt und wir kein Fahrtenbuch führen, was btw. die eigentliche gesetzliche Grundlage ist, nutzen wir eine Pauschale. Aus dieser können wir aber nicht die tatsächliche Nutzung ableiten. Also würden die entsprechenden Kosten ebenfalls pauschal nur abzugsfähig sein. Dies führt zu dem Frust der Gleichbehaldung von unterschiedlichen Sachverhalten. Wir hätten also das gleiche Problem wie jetzt (invertiert jedoch). Allein schon der grünen Vorstoß Hybride anhand ihrer "grünen " Fahrweise zu besteuern ist komplett am Leben vorbei. Das ist das Problem wenn man sich Themen vornimmt, von denen man praktisch nicht mal den Funken von irgendwas hat.
 
fishraven schrieb:
Werden auf den Dienstwagen wirklich Lohnnebenkosten fällig?
Nein werden sie nicht. Deswegen muss man die Kosten gegen die Arbeitgeberbelastung rechnen, nicht gegen das Bruttogehalt.
P4ge schrieb:
Stell dir das mal vor, habe ich sogar verlinkt. Link
Das steht da nicht. Du verstehst nicht was Lohnnebenkosten sind. Lohnnebenkosten sind das, was dem AG neben dem Bruttogehalt zusätzlich noch entsteht.
Diese Gesamtsumme nennt man Arbeitgeberbelastung.

Die Abzüge vom Brutto auf dem Gehaltszettel sind keine Lohnnebenkosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
fishraven schrieb:
Bist du sicher? Werden auf den Dienstwagen wirklich Lohnnebenkosten fällig?
Ja, jedoch nur auf den als geldwerten Vorteil angesetzten Privatanteil.
h00bi schrieb:
Nein werden sie nicht.
Ich meine, das ist schlicht unwahr. Der Privatanteil wird hier gleich wie Bruttolohn behandelt. Die Höhe des Privatanteils ergibt sich aber einfach Pauschal und nicht nach tatsächlicher Nutzung (es sei denn, man führt Fahrtenbuch.)
 
h00bi schrieb:
Es ist bei weitem nicht so, dass man einen Verbrenner-Dienstwagen privat "praktisch umsonst" fährt wie oft behauptet wird.

Fettes Lob für die Rechenbeispiele. Endlich mal eine realistische Betrachtung (die allerdings die extrem hohe Förderung von E-Autos als Dienstwagen ausblendet)

Was oft und gerne übersehen wird: Der AG führt auch noch die Umsatzsteuer auf den geldwerten Vorteil ab, das sind nochmal 19% auf die genannten 1600 Euro aus Beispiel B obendrauf.

Viele Dienstwagen werden übrigens ohne jeden steuerlichen Vorteil gefahren, dort wo der private Nutungsanteil klein ist und sich die Fahrer nicht die Mühe mit Fahrtebuch und Zerlegung der Kosten machen wollen. Ein Pauschale führt nicht immer automatisch zum Vorteil des Bürgers.

Habe selbst einen Dienstwagen, das "Privileg" darf gerne bleiben und es führt auch nicht zu sozialen oder ökologischen Verwerfungen. Niedrige Einkommensteuersätze wären mir noch lieber.
 
h00bi schrieb:
Nein werden sie nicht. Deswegen muss man die Kosten gegen die Arbeitgeberbelastung rechnen, nicht gegen das Bruttogehalt.
h00bi Lügt Wenn h00bi meint der AG übernimmt alle Kosten, ist die PKW Stellung über die Abrechnung Steuer und Sozialversicherungspflichtig. Wie du Gesetztestexte die ich mehrfach gepostet hast einfach ignorierst und damit Tatsache verdrehst, macht mich fassungslos.
h00bi schrieb:
Lohnnebenkosten sind das, was dem AG neben dem Bruttogehalt zusätzlich noch entsteht.
Lohnkosten ist DEIN Bruttogehalt + AG Beitrag. Wenn du also ein PKW auf die Abrechnung bekommst, sind da ST und SV Beiträge mit drin. Lohnnebenkosten sind KV/PV/RV/ALV. Stell dir mal vor, wenn die beim PKW mit anfallen, könnte es ja das die Lohnnebenkosten da angesprochen werden?
h00bi schrieb:
Die Abzüge vom Brutto auf dem Gehaltszettel sind keine Lohnnebenkosten.
XD Ok Brutto Lohn = Nettolohn. h00bi´s Welt ist cool
Ergänzung ()

@h00bi

Wenn du die Steuer und Sozialpflicht hier nicht siehst weiß ich auch nicht. Beim Geschäftsführer übrigens, ist es ein VW ID.3, deshalb ist der Wert "so gering". Der "Nutzfaktor" nimmt halt ab, weil nur noch 1/4 in der Abrechnung steht.
Statt Firmenwagen kann da auch Lohnstehen und es wäre der gleiche Effekt. Ich weiß halt nicht mehr wie man dir das noch deutlicher machen muss.
 

Anhänge

  • E-auto.jpg
    E-auto.jpg
    135,7 KB · Aufrufe: 323
  • kfz nutzung.jpg
    kfz nutzung.jpg
    115,8 KB · Aufrufe: 296
Zuletzt bearbeitet:
Das sind doch nur die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. @h00bi meint doch wohl die Arbeitgeberbeiträge.
 
P4ge schrieb:

Mit solchen Vorwürfen sollte man immer zurückhaltend sein, wenn man sie nicht belegen kann. Der geldwerte Vorteil auf meinen Dienstwagen ist übrigens SV-frei.
 
Wie wollen wir uns denn den Fall zurecht legen?
Eingans war die Frage:

"Warum wird das Dienstwagenprivileg in Frage gestellt?
Aus Ökologischer Sicht:
  • In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Kosten einschließlich Kraftstoff. Der Arbeitnehmer versteuert meist pauschal. Je mehr er selbst und alle anderen zulässigen Fahrer privat fahren, desto lukrativer wird die Privatnutzung des Dienstwagens.
  • Der Kraftstoffverbrauch und CO2 Ausstoß spielt bei der Fahrzeugauswahl durch den AN oftmals keine Rolle.
  • Viele Firmen erlauben bzw. erlaubten bis vor kurzem ausschließlich Dieselfahrzeuge.

Aus sozialer Sicht:
  • Dienstwagen zur Privatnutzung werden oft nur besserverdienenden Mitarbeiten angeboten, nicht normalen Angestellten.
  • Bei der kompletten steuerlichen Betrachtung entsteht - angeblich - ein großes Defizit bei Steuern und Sozialabgaben.
  • Der meist ohnehin gutverdienende Dienstwagen-Privatnutzer wird auf dem Rücken aller Steuerzahler besser gestellt, als wenn er sich das gleiche Auto privat zulegen würde.
  • Dienstwagenprivatnutzer dürfen bei der Steuererklärung trotzdem die Pendlerpauschale ansetzen, auch wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernimmt."
Das ist @h00bi Ausgangsfrage.
1. Luktrative werden die Privatfahrten für den AN, für die den AG entstehen höhere Kosten je mehr privatgefahren wird. Auch wenn der Kosten evtl. gebrauchen kann, aber einem gewissen Punkt wird auch darauf geschaut. Zu behaupten das dies niemals geschieht ist weltfremd.
2. Wenn wir als Äquivalent den gleichen Bruttolohn ansetzten ist diese Aussage komplett richtig. H00bi meint jedoch in diesem Zusammenhang immer "vom Nettolohn kann man sich diesen Wagen nicht leisten", das Argument kann ich an diesem Punkt nicht bringen da wir zu diesem Zeitpunkt bereits eine Schieflage der Situation haben. Der AG kann günstiger einkaufen (Netto) und die Kosten mindern direkt auf lange sich seine Steuerlast. Das alles habe ich beim AN im privaten nicht. Nur die Haftpflicht kann ich steuermindernt ansetzen.
3. Diesel war nur der Staatlichen Subventionen geschuldet so populär.

---
sozialgesehen
1. Das Gesetz verbietet es nicht erst ab X000,- einen Dienstwagen zu stellen. Also ist das kein Problem des Gesetzes
2. Wenn man die Einzelnenfelder betracht sieht man wo das Defizit entsteht.
3. Hier wird das Argument rangezogen, dass das gleiche Auto genommen wird, Beiträge später heißt es dann wieder das dies selten der Fall ist. Außerdem wird nicht "auf dem Rücken Anderer" etwas vergeben, sondern es ist NEID das andere etwas erhalten Andere nicht.
4. Der Punkt ist richtig und berechtigt, aber kein Problem der Dienstwagenpauschale. Den Unterschied muss man schonmal verstehen.
Ergänzung ()

cool and silent schrieb:
Mit solchen Vorwürfen sollte man immer zurückhaltend sein
Muss ich nicht. h00bi geht von kompletter Kostenübernahme aus, ergo ist es ST/Sv pflichtig. Die Ausnahme spielt dann keine Rolle.
 
P4ge schrieb:
sozialgesehen
1. Das Gesetz verbietet es nicht erst ab X000,- einen Dienstwagen zu stellen. Also ist das kein Problem des Gesetzes
2. Wenn man die Einzelnenfelder betracht sieht man wo das Defizit entsteht.
3. Hier wird das Argument rangezogen, dass das gleiche Auto genommen wird, Beiträge später heißt es dann wieder das dies selten der Fall ist. Außerdem wird nicht "auf dem Rücken Anderer" etwas vergeben, sondern es ist NEID das andere etwas erhalten Andere nicht.
4. Der Punkt ist richtig und berechtigt, aber kein Problem der Dienstwagenpauschale. Den Unterschied muss man schonmal verstehen.

Die Kritik am "Dienstwagenprivileg" ist letztendlich eine verkappte Kritik am Steuersystem (oft durch diejenigen, die keinen Dienstwagen haben / engeboten bekommen). Sie wünschen sich die hohen Steuersätze (für andere) aber keine Ausnahmetatbestände wie z.B. Dienstwagen, Ehegattensplitting, Unterhalt, aussergewöhnliche Belastungen etc.

Aus meiner Sicht können die Ausnahmetatbestände gerne alle weg, dann aber auch 15% Flat Tax für alle auf alles.


P4ge schrieb:
Muss ich nicht. h00bi geht von kompletter Kostenübernahme aus, ergo ist es ST/Sv pflichtig. Die Ausnahme spielt dann keine Rolle.
Und wie kommst Du hier auf den Vorwurf der Lüge? Vielleicht ist es ein linguistisches Problem und Du kennst die Bedeutung des Wortes "Lüge" nicht?
 
Zurück
Oben