Dienstwagenprivileg

_killy_ schrieb:
Gerade in den kleineren Städtchen und Gemeinden gibt es deutlich größeren Leerstand als in den Metropol-Regionen/Städten.
Faierweise muss man aber sagen das viele Leerstände oftmals nicht nutzbar sind.

Erstens sind manche Lagen einfach extrem unattraktiv sind. Sie sind eben kein guter Kompromiss sondern eher die Kombination von zwei Nachteilen. Zum Beispiel Häuser in einem kleinen Strassendörfchen mit so 50 Einwohner in 15 Häusern aber direkt mit einer Bundesstrasse vor der Haustür. Da hat man dann mehr Verkehrslärm als in einer Grossstadt, aber trotzdem keinerlei Infrastruktur. Da finde ich es verständlich das da niemand wohnen will.

Und dann gibt es auch noch Häuser und Wohnungen die im Prinzip eine attraktive Lage hätten, aber wo die Eigentümer einfach keine attraktiven Angebote machen. Meistens Ältere Leute die Kinder oder andere Erben haben die relativ weit entfernt wohnen, und sie für diese erstmal auf unbestimmte Zeit erhalten wollen. Deshalb wollen sie nicht verkaufen. Vermieten würden sie prinzipiell schon, aber dazu sind die Wohnungen meist schon zu sehr heruntergekommen. Dazu müsste man erst schon entweder viel Geld in die Hand nehmen. Und das können sie oft entweder nicht wenn sie nur eine bescheidene Rente und bescheidene Ersparnisse haben. Oder sie wollen ihre Ersparnisse für ihre Kinder oder Erben lieber möglichst in als Geldwert erhalten. Und als Mieter will man natürlich auch nicht viel Geld und Eigenleistungen in eine Wohnung stecken wo man jederzeit wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann stecken.

_killy_ schrieb:
Gerade die kleineren Gemeinden/Städte rund um die Metropolregionen lassen sich gut per Regional- oder-S-Bahn anschließen. Damit sparst du dann den Individual-Verkehr und verdrängst nicht in den Metropolen die Menschen, für die das Pendeln doch zu anstrengend sein könnte (primär die ältere Bevölkerung).

Ich wohne im Großraum Hamburg, meine Stadt wurde 2007 an das S-Bahn Netz angeschlossen. Vor dem Deutschland-Ticket hatte ich für mein Monatsticket knapp 140 EUR ausgegeben. Und nein, für die paar Cent Kilometer-Pauschale bin ich nicht raus aus Hamburg gezogen. Die Preise sind nur extrem gestiegen bei den Mieten, einfach weil Hamburg mit dem Bauen nicht hinterhergekommen ist. Und dabei baut Hamburg jedes Jahr tausende neue Wohnungen - was jedoch nicht ausreicht.

So einfach ist es oft leider auch nicht, denn eine billige S-Bahn Verlängerung macht die Anbindung oftmals auch nicht attraktiver. Manchmal sogar tendenziell noch schlechter als besser.

Wenn man Regionalbahnstrecken zur S-Bahn Strecke umwidmet und mit jeder zweiten S-Bahn also im 40min Takt befährt statt vorher im 1-2 Stundentakt dann ist das oft nur eine kleine Verbesserung.

Oft ist es dann aber sogar so das sich sich schon die reguläre Fahrzeit bis Hauptbahnhof von vorher 48-51 Minuten mit der Regionalbahn auf reguläre 53-57 Minuten mit der S-Bahn verlängert weil diese mehr Zwischenhalte bedient. Hinzu kommt dann das sich die Fahrzeit dann oft noch weiter verlängert, weil schon leicht verspätete Züge nicht mehr schnellstmöglich abfahren können, sondern dann vor eingleisigen Streckenabschnitten erstmal immer den Gegenzug passieren lassen müssen.

Damit die Dörfer tatsächnlich näher an die Grossstädte heranrücken würden, müsste man die Strecken schon wirklich ausbauen, möglichst viel zweigleisig und für höhere Geschwindigkeiten. Aber das kostet dann soviel das es nicht gemacht wird.
 
KitKat::new() schrieb:
Wenn überhaupt würde das wohl mit dem Gehalt verrechnet werden, ein geringeres Gehalt, das aber zusätzlich den Arbeitsweg entschädigt, was am Ende aufs selbe hinausläuft.
Dann würde ich aber dennoch bevorzugen, das nicht auch wieder den AGs aufzuladen.
Dazu bleibe ich dabei, dass ich schon glaube, dass dann auch danach entschieden wird, selbst wenn es am Ende nur ein kleiner Tie-breaker wäre.
Dazu dann die rechtliche Frage, ob der AG das einfach beim AN abziehen/verrechnen darf oder nicht.

Die AGs jammern doch schon seit Jahren über die ständig steigende Bürokratie und Tätigkeiten, die mit ihrer produktiven Arbeit garnix zu tun haben. Will man das mit sowas wirklich weiter befeuern?
KitKat::new() schrieb:
Sehe ich jetz nich so. Weniger Menschenh heißt geringere Bevölkerungsdichte, und der Trend zeigt, dass sich das nur noch verstärkt: https://www.deutschlandfunk.de/abwanderung-ostdeutschland-afd-migration-100.html
Ja, das politische "Problem" im Osten trägt natürlch schon zu einer Abwanderung bei. Das tut es aber auch überall da, wo es keine Arbeitsplätze gibt.
Man kann das mMn schon immer wieder beobachten. Auch im ganz kleinen. Wenn bei uns in den letzten Jahren ein Startup oder kleiner Betrieb gegründet wurde, war das meistens nicht im kleinen 200-Seelen-Ort sondern eher 5-10km weiter im größeren Ort mit 1.000-5.000 EW.
Hört sich nicht viel an, aber schon sind auch die paar aus dem kleinen Ort wieder weiter weg.

KitKat::new() schrieb:
Teils teils, sh. z.B. https://www.absatzwirtschaft.de/stadtflucht-firmen-unternehmen-muenchen-umzug-218424/
Zu teuer/groß ist auch für Unternehmen problematisch
Daraus:
Die Untersuchung hat ergeben, dass nur 19,2 Prozent der Umzüge überhaupt das Stadtgebiet verlassen. Davon ziehen 57 Prozent in einen Umkreis von höchstens 20km Entfernung.
Also ziehen sie ja nicht aus der Stadt weg sondern nur ins nahegelegene Umland. Also in den Speckgürtel, wo die Leute dann sowieso schon wohnen. Ist aber nun nicht so, dass sie 80km weiter raus mitten aufs Land gehen wodurch die dortige Bevölkerung profitieren würde.
So bleiben die sehr gefragten Speckgürtel hoch im Kurs und steigen ja sogar noch. Zum einen sind die AGs ggf. noch näher was den Arbeitsweg verkürzt, ebenso ist die Stadt für die Freizeitgestaltung nicht weit weg.

KitKat::new() schrieb:
und ich sehe die Lösung nicht darin das Pendeln von immerweiter weg in die Metropolen zu bezuschussen (Pendlerpauschale).
Ja, da gebe ich dir schon durchaus Recht. Von mir aus kann die Pauschale schon abgeschafft werden. Ich profitiere bei ca. 30km Arbeitsweg zwar auch davon, aber es ist jetzt keine Summe, die mich zu einem Umzug beim Wegfall bewegen würde. Es ist nice-to-have aber keine wirkliche Hilfe im Lebensunterhalt.
Da wäre es vermutlich sinnvoller, die Steuerfreigrenze und den Steuerprogressionsverlauf nach oben anzupassen. Verursacht keine Mehrarbeit und hilft allen etwas.

Anders herum wäre es dann aber auch nur fair, das Bewohnerparken in Städten z.B. mit den dortigen Mietpreisen zu koppeln. In Hamburg kostet ein Parkausweis ca. 65€/Jahr, in München 30€ und in Berlin noch lächerliche 20€/Jahr. Dafür das man öffentlichen Raum bevorzugt zuparken darf.
In München zahlt man im Parkhaus oder am Straßenrand schnell mal 3€/h fürs parken, eine Jahreskarte für die Straße kostet dann nur 30€? Wo ist da das Verhältnis?

Provokanter Vorschlag: Durchschnittsmietpreis/m² geteilt durch 5, multipliziert mit der durchschnittlichen Größe eines Parkplatzes ergibt den monatlichen Preis für einen Parkausweis.
Das wären bei 15€ Mietpreis und einer Parkplatzgröße von ca. 11qm (2,5x4,5m) damit 33€/Monat.
In der Stadt wohnt man ja so schön nah an allem und hat keine Pendlerkosten - dazu ist der Platz begrenzt und umkämpft und ÖPNV ist doch auch vorhanden.

Wenn man solche Subventionen mal fair gestaltet bin ich auch gern bereit, auf Subventionen wie die Pendlerpauschale zu verzichten. Ich bezweifle zumindest sehr stark, das mit 20€/Jahr die Kosten für Erhalt und Sanierung von öffentlichen Parkplätzen auch nur ansatzweise finanziert werden kann.
 
Ich bitte alle Beteiligten wieder zum eigentlichen Thema zurückzufinden. Das Pendeln ist natürlich Teil davon, aber mit Wohnraum und Parken etc. bewegen wir uns immer weiter weg vom Dienstwagenprivileg ;)
 
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Was ich spannend finde, mein JobRad hat einen Leasingfaktor von 3,14% aber einen Dienstwagen hier gibt es für 1% bei privater Nutzung. 🤷‍♂️
 
knoxxi schrieb:
mein JobRad hat einen Leasingfaktor von 3,14% aber einen Dienstwagen hier gibt es für 1% bei privater Nutzung.
Was hat das eine mit dem Anderen zutun?
Leasingfaktor ist nicht das gleiche wie die BMG für die private Nutzung eines PKW´s ....
 
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knoxxi schrieb:
Was ich spannend finde, mein JobRad
Spannender finde ich eher, dass "Dienstradleasing als Gehaltsextra", also bei vollständiger Übernahme aller Kosten durch den AG, für den AN kostenlos ist und nichtmal ein Geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Zurück zu Dienstwagen:
Ich würde mich weitehin freuen, wenn sich jemand findet, der über Miete des Dienstwagens vom AG zur Privatnutzung aus dem Nähkästchen plaudern würde.
 
h00bi schrieb:
Zurück zu Dienstwagen:
Ich würde mich weitehin freuen, wenn sich jemand findet, der über Miete des Dienstwagens vom AG zur Privatnutzung aus dem Nähkästchen plaudern würde.
Du meinst wenn ein Mietvertrag zwischen AN und AG über die Privatnutzung vereinbart wird um den "geldwerten Vorteil" bzw. X%-Regel/Fahrtenbuch zu vermeiden?
 
Korrekt, das meine ich.
Das ist durch diverse Auflagen bei der KFZ Vermietung für kleine Firmen nicht möglich, aber sobald es ein Fuhrparkmanagement gibt, sollte das eigentlich eine praktikable Option sein.
Trotzdem kenne ich nur zwei ANs von einem AG, der das so macht. Die beiden können mir aber nicht viel darüber erzählen, außer dass Sie eben eine monatliche Miete an den Fuhrpark des AG bezahlen.
 
h00bi schrieb:
Trotzdem kenne ich nur zwei ANs von einem AG, der das so macht. Die beiden können mir aber nicht viel darüber erzählen, außer dass Sie eben eine monatliche Miete an den Fuhrpark des AG bezahlen.
Dann kennst du aber schon viele, üblicherweise wird so etwas erst ab ca. VP-Level angeboten, denn für den Arbeitgeber entsteht hier ein erheblicher Mehraufwand:

Da keine Pauschalen angewendet werden, läuft das Ganze nicht automatisch über die Lohnabrechnung mit einem Klick, sondern muss individuell gestaltet werden. Den Mietpreis kann man auch nicht fiktiv ansetzen, wer hier einen Porsche 911 für 1 € „vermietet“, hat die äußerst "individuelle" Steuerprüfung gleich mitgebucht. Die Mieten müssen marktüblich sein und kontinuierlich angepasst werden.

Deshalb macht man das eher bei Mitarbeitern, die steuerlich ohnehin komplexer gehandhabt werden z. B. durch Boni, Optionen, verzögerte Leistungszulagen etc. Da kann ein sehr hochpreisiges Auto tatsächlich günstiger sein als die 1%-Regel. Wir reden hier aber über deutlich weniger als 1 % aller Dienstwagenfahrer. Wer ein dickes Schiff günstig haben will, holt sich ohnehin einen Hybrid, denn mit 0,5 % liegt man oft deutlich unter der marktüblichen Miete.
 
Nazrael schrieb:
Die Mieten müssen marktüblich sein und kontinuierlich angepasst werden.
Die Mieten die ich kenne sind(waren) 75€/Monat für einen Seat Leon Kombi.
Das ist exorbitant weit unter marktüblicher Miete, wenn man als Privatperson zu einem Vermieter geht.
Genau deshalb würde es mich interessieren, dass da jemand mit mehr Hintergrundinfos aus dem Nähkästchen plaudert.
 
@h00bi klar kann man das machen, ist dann halt ein sehr heißes Eisen, sieht das jemand vom Finanzamt wird hier schnell der geldwerte Vorteil wieder angesetzt, ist dieser Mitarbeiter "die Stichprobe" bei der Betriebsprüfung, nunja dann wird es richtig unangenehm und teuer für den AG und AN.

Wenn ein AG bereit ist das Risiko und den Aufwand auf sich zu nehmen, ist das natürlich nett für den AN, letztlich sind wir hier aber im Bereich der vorsätzlichen Steuerverkürzung/Gestaltungsmissbrauch und das führt uns zu §370 AO - und das will man definitiv nicht "live" erleben.

Insofern, ja das kann man Intern so durchwinken und eben hoffen das es 10 Jahre lang nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht auffällt.
 
Ich kenne diese Art von Regelung nicht selbst und ohne die Rahmenbedinmgungen der Mietverträge zu kennnen ist das auch schwer einzuschätzen. Wenn es wirklich nur 75€/Monat ohne sonstige Vereinbarungen ist klingt das aus dem Bauch heraus nach einer Einladung bei der Buchprüfung was zu finden.

Ich kenne das nur so daß sich die AN ohne eigenen Dienstwagen ein Auto gegen Gebühr mitnehmen können dann ist das aber keine Miete sondern Selbstbeteiligung und Regelungen zum Geldwerten Vorteil greifen weiterhin.
Nazrael schrieb:
ist dieser Mitarbeiter "die Stichprobe"
Muss nicht mal der Mittarbeiter sein die Mieten sind Einnahmen die auch entsprechend gebucht gehören. Ich schätze das dürfte Fragen aufwerfen
 
Zuletzt bearbeitet:
BOBderBAGGER schrieb:
Muss nicht mal der Mittarbeiter sein die Mieten sind Einnahmen die auch entsprechend gebucht gehören. Ich schätze das dürfte Fragen aufwerfen
Genau, so etwas funktioniert dann wenn überhaupt nur unterhalb der Großbetriebsgrenze, also wenn eine Buchprüfung nicht regelmäßig stattfindet. Viel gibt es da aber nicht „aus dem Nähkästchen“ zu plaudern: Entweder man wendet die Regelung korrekt an, oder man akzeptiert die möglichen Konsequenzen. Es handelt sich hier ja nicht um ein komplexes Steuerkonstrukt oder soetwas.

Wenn also der Inhaber eines kleineren Betriebs seinen Mitarbeitern „etwas Gutes“ tun will, kann er ihnen z. B. einen Leon für 75 €/Monat hinstellen. Kommt es dann aber doch zu einer Betriebsprüfung, wird er das in Zukunft sehr wahrscheinlich nicht mehr so machen, außer der Inhaber hat einen besonderen "Reiz" daran "fuck around and find out" mit dem Finanzamt zu spielen.

Das ist aber (regelkonform) wie gesagt ein absoluter Exot unter den Dienstwagenregelungen, der hohe Aufwand für den AG rechtfertigt die Anwedung nur äußerst selten.
 
@h00bi

Ich kann mir solch Mietverträge gut vorstellen, dass diese dann zeitlich limitiert sind, damit es halt keine Überschneidung zu Dienstwagenregelungen gibt und damit einen auch das Finanzamt nicht auf die Füße tritt. Da wird es sicher zeitliche Befristungen geben sowie auch Limitierungen - dass man nicht einfach von Wagen A auf Wagen B wechseln kann.

Eine solche Regelung scheint aber wirklich sehr exotisch zu sein.

PS wir haben in Deutschland ja auch eine extreme steuerliche Gängelung von Arbeitnehmer. Mein Arbeitgeber hat bietet uns vergünstigt Frühstück an - ist aber bis auf 11 Uhr beschränkt - danach darf er kein Zuschuss mehr zahlen. Sprich, wenn ich mir zum Mittag nur ne Kleinigkeit haben möchte und mir was aus dem Frühstücksmenü ausgesucht hab - dann muss ich es vorher abholen - sonst zahle ich den Vollpreis.
 
Naja, in der Praxis wird da aber wohl niemand so genau hinschauen.

Aber wenn das Frühstück der Kantine angeboten wird, dann muss es meistens eh so gegen 11 Uhr abgeräumt werden, und die Kantine auf die Mittagspause vorbereitet werden. Und auch wenn es eine Kooperation mit einem benachbarten Hotel gibt, dann endet dort meistens die Frühstückszeit um 11 Uhr. Das zurücklegen lessen ist ja eh immer eine Art inoffizieller Freundschaftsdienst. Und wenn ein beanchbartes Kooperationshotel wirklich Brunch bis 13 Uhr anbietet, dann werden die Mitarbeiter auch nach 11 Uhr ganz normal essen können. Wird dann eh niemanden intressieren.
 
Martyn schrieb:
Das zurücklegen lessen ist ja eh immer eine Art inoffizieller Freundschaftsdienst.
Früher gehörte das zeitlich begrenzte Zurücklegen in den selbstverständlichen Bereich "der Kunde ist König".

Natürlich halte ich Ware auch mal für 7 oder 14 Tage zurück, wenn ein Kunde mich darum bittet.
Ich sehe nicht, wo das Probleme bereiten könnte.
Wenn etwas ausverkauft ist, dann ist es eben ausverkauft ... und "reserviert" bedeutet "verkauft" (wenn auch nur vorläufig).
Ausserdem gibt es in 500m Umkreis genügend "Drug-Stores", "Spätis" und "Kioske", die nahezu das gleiche Sortiment führen, wie wir. Die Faulheit des Kunden ist nicht das Problem des Kassierers oder Ladenbetreibers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Focus Hat zwar nicht den Entwurf aber sehr viele Auszüge zum geplanten Gesetzesvorschlag aufgelistet:

Degressive AfA mit 75% im ersten Jahr
Erhöhung des BLP für die 1/4 1% Regelung soll auf 100.000 € erhöht werden.
Absenkung der Netzentgelte auf EU-Mindestbetrag.

Liest sich eher nach noch mehr "dienstlich/beruflichen" PKW´s ^^. Für die Privaten bleiben da nur die frühzeitig abgestoßenen jungen gebrauchten.
 
@P4ge

Da muss man schauen, ob es wirklich der große Wurf ist. Ein Kritikpunkt ist bei dieser Maßnahme, dass die 75% AfA nicht auf Leasingfahrzeuge angewendet werden kann. (Quelle) Sprich, Firmen die die Autos ebenfalls nur leasen, können die Abschreibungen nicht vornehmen und auch nicht der Leasinggeber kann die geförderte Abschreibungen vornehmen.
Es ist somit limitiert auf Firmen, die Fahrzeuge kaufen um diese zu nutzen.

Der klassische Firmenwagen läuft aber über Leasing-Verträge, wo die Unternehmen ja bestimmte Leasingpartner haben.
 
Ich versteh deinen Beitrag nicht so ganz. Natürlich können geleaste Fahrzeuge nicht abgeschrieben werden. Ist ja keine Anschaffung und auch kein Betriebsvermögen. Dafür haste halt die Leasingrate als Ausgaben.

Die Kritik aus deiner Quelle ist doch dahingehend, dass die Förderung von E-Fahrzeugen über "bessere" Abschreibungstabellen erfolgen soll und darüber hinaus keine direkte Förderung existiert, was eben an der Realität vorbei ist, da die meisten Fahrzeuge geleast und nicht gekauft werden, umhin defacto keine Förderung für E-Fahrzeuge existiert.

Der Entwurf ist also in doppelter Hinsicht ein Fehlschlag. Statt das Dienstwagenprivileg abzubauen, weitet ers aus und schafft es dann noch nicht mal, E-Fahrzeuge wirklich zu fördern, selbst für Firmen nicht.
 
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@Erkekjetter

Die zusätzliche Förderung von 75% kann weder vom Leasingnehmer noch vom Leasinggeber genutzt werden. Leasinggeber nicht - weil dieser nicht die Verfügungsgewahlt über den Gegenstand hat und damit von der Förderung explizit ausgeschlossen wurde.
Da typischerweise die Firmenwagen über Leasing-Partner geleast werden und nicht von dem eigentlichen Arbeitgeber selbst - greift diese Förderung nicht.

Und da die Förderung auch nicht für Privatleute greift - frag ich mich an der Stelle, warum dies dann als so großer Wurf gefeiert wird.
 
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