Ebay Betrug anzeigen - wo?

AW: Abey Betrug anzeigen - wo?

@Smash32

Schreibt in seinem Beispiel von einem Paket an eine falsche Anschrift, ergo hat das auch eine ID.
 
sorry mein fehler,in dem beispiel sollte es nur um ein päckchen gehen ;)
 
Wieso bedeutet das gleich Paket? Wenn der Versender noch weis wie er die Anschrift angegeben hat, hat er es halt noch im Gedächtnis mit dem fehlenden Zusatz.
 
Für mich ist das hier eindeutig die Schuld des Verkäufers, da gibts auch nichts drann aus zu setzen, ich kann meine Päckchen auch an Peter Pan senden und dann sagen huch so heißt du ja garnicht...
 
@dacapo

Dann wiederum haftet der Versender, da der Versand vom Käufer als versichert vorgegeben war.

Thorle schrieb:
Wieso bedeutet das gleich Paket? Wenn der Versender noch weis wie er die Anschrift angegeben hat, hat er es halt noch im Gedächtnis mit dem fehlenden Zusatz.

Siehe Post #61

Bei Sendung an die falsche Anschrift gilt §447 (2) BGB.
 
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Nochmal: Woher weist du, das es als Paket versendet wurde? Der TE schrieb immer Päckchen und hier nochmal seine Wortmeldung.

Er behauptet die Ware als Päckchen versendet zu haben (obwohl ich 6,90 € Versand bezahlt habe, aber es stand auch Versand als Päckchen, insofern ok). Er hat jedoch keinen Nachweis mehr. Außerdem sagt er, er hat einen wichtigen Adresszusatz vergessen wesswegen eine Zustellung meiner Meinung nach unwahrscheinlich ist. Nach meiner Erfahrung dauert die Rücksendung mit "Empfänger unbekannt" etwas. Mal abwarten was nächste Woche passiert.

Daher äußerte ich meine Vermutung, dass der Verkäufer aus dem Gedächtnis heraus und nicht mittels Sendungs-ID sich geäußert hat.
 
Ja, dann schreib in ganzen Sätzen! Wo hat der TE geschrieben, das der ein Paket versendet hat??? Er schriebt das er 6,90 bezahlen musste, heist aber nicht das es ein Paket es. Die Paragraphen sind mir erstmal zweitrangig.
 
Dann lies bitte Post#55, #59, #61, #62 und #65

Ich schreibe in ganzen Sätzen und wo bitte habe ich geschrieben, daß der TS den tatsächlichen Versand als Paket angegeben hat?
Wiederholung, wie im TV, es ging um die Behauptung von "dacapo" in Post#55 und nicht mehr.

Da gibts keinen Anlaß für Deine Vermutung.

Und für den geschilderten Fall gilt der von mir bezeichnete Paragraph.

Thorle schrieb:
... Die Paragraphen sind mir erstmal zweitrangig.

Nicht nur die, wohl auch einige Posts. Es ging hier um die Richtigstellung einer Behauptung.

Ich bin kein Freund von, jeder schreibt mal was in den Thread, egal ob richtig oder falsch und das bleibt dann so stehen.
 
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ihr könnt euch alle noch so im kreis drehen,das ändert aber nichts an der tatsache:

es wurde als päckchen verschickt,bei einem päckchen haftet erstmal der käufer (sofern der käufer nachweisen kann das er es versendet hat,z.b. quittung oder zeugen etc.).

päckchen stand auch als versandart in der auktion,der preis der für den versand erhoben wurde spielt da keine rolle.

nicht umsonst steht in vielen ebay auktionen ,dass das risiko bei unversichertem versand in privatauktionen auf den käufer übergeht!

das ist rechtlich erstmal einwandfrei und daran gibt es nichts zu rütteln,also wäre im normal fall bei nicht erhalt der threatstarter geld und ware los.

wenn aber ein wichtiger zusatz in der adresse fehlt so das ein päckchen nicht zugestellt werden kann,meine ich auch das der verkäufer in diesem fall bei verlust dafür haften muss.

inwieweit dieser zusatz relevant war für die richtige zustellung muss dann ein gutachter bzw. ein richter feststellen.

aber es bleibt dabei im normalfall muss bei unversichertem versand der käufer haften.

und noch etwas zieht euch nicht an meinen post hoch,nur weil ich statt päckchen paket geschrieben hatte.war ein fehler und habe ich auch korrigiert :D

dacapo schrieb:
selbst eine quittung sagt nicht viel aus,da dort keine spezifischen daten vermerkt sind.ich kann auch ein päckchen (korrigiert) mit der adresse "unter der brücke 12 "schicken und hab zwar eine quittung aber keinen wirklichen beweis das es auch dein päckchen (korrigiert) war.
wenn er dann noch einen zeugen bringt das er das päckchen (korrigiert) aufgegeben hat,sieht es schlecht aus da kannst du klagen wie du willst.
ausserdem gibt es leute die paketmarken zu hause haben und diese auf das päckchen (korrigiert) aufkleben können,da gibt es gar keine quittung wenn man das bei der post abgibt,das gibt es nur bei einem paket (den id code).
ich habe auch noch 3 briefmarken a 4,10 zuhause und beim letzten mal habe ich ein päckchen bei der post abgegeben und kein nachweis bekommen.
 
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Es zieht sich keiner an Deinem Post hoch, denn Deinen Irrtum konnte man nicht erkennen.

Und ja, der Verkäufer ist für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (versandsicheres Verpacken und richtiges Adressieren) natürlich dem Käufer gegenüber haftbar zu machen.
 
Man ist das Spannend. :D Jemand hat misst beim Versand gebaut, jemand schließt deswegen eine Rechtschutz ab um ihn wegen 250€ zu verklagen...

Richtige Freakshow :D
 
heiner.hemken schrieb:
Es zieht sich keiner an Deinem Post hoch, denn Deinen Irrtum konnte man nicht erkennen.

Und ja, der Verkäufer ist für Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (versandsicheres Verpacken und richtiges Adressieren) natürlich dem Käufer gegenüber haftbar zu machen.

bei einem paket wäre ja die sendungsid nachverfolgbar gewesen von daher wäre das ja kein problem gewesen......


ich pflichte meinen vorredner bei das es zwar freaky ist was hier abgeht auf der anderen seite sind 250 euro auch ne stange geld.kenn hier im ruhrgebiet genug leute die 250 euro oder weniger netto für einen monat zum leben haben :D
 
So, hier nach einiger Zeit die Rückmeldung zu der Sache.

Hätte ich auf die tollen Schlaumeier hier im Forum gehört wäre nichts passiert, aber dank meiner Rechtsschutzversicherung habe ich mich nicht unterkriegen lassen und heute kam das Urteil vom Amtsgericht.

Der Verkäufer wurde zur Rückerstattung des Betrages inkl. Versandkosten verurteilt. Ferner trägt er die Prozesskosten nebst Zinsen von 5%.

Der nächste Schritt ist die Zwangsvollstreckung oder ich setze halt die Inkassovollmacht ein.

Mal sehen wie lange ich zu meinem Geld brauchen werde. Im Recht bin ich jetzt. Jetzt bleibt die Frage ob der Beklagte überhaupt Geld hat.

Mfg

C170DAW
 
Zuletzt bearbeitet:
Hättest mal den ersten Post nicht gelöscht, dann wüsste man evtl. auch um was es ging ;)
 
Kurz zusammengefasst hatte ich einen Prozessor für 250 € ersteigert. (Schnapper Intel Extreme Edition) Versand war unversichert, Zahlung nur Vorabüberweisung. Ich hatte überwiesen, das Päckchen kam nie an. Er gab an das Päckchen versendet zu haben. Auf Nachfrage beim Verkäufer gab dieser zu, das er vergessen habe einen wichtigen Adresszusatz (Zimmernummer meines Studentenwohnheimes) mit anzugeben, außerdem hatte er keinen Beleg/Quittung für das Päckchen. Sendung also verschwunden oder er hat nie versendet. Selbst wenn der Richter es anders gesehen hätte, ich hätte noch einen unterschriebenen Zettel des DHL Verteilzentrums gehabt, in der bestätigt wird, dass Sendungen ohne Zimmernummer nicht ankommen sondern bereits im Verteilzentrum zurückgeschickt werden. Aber das wollte meine Anwältin gar nicht haben, ihr reichten die E-Mails des Ebay Verkäufers.

Der Verkäufer zeigte sich sehr unkooperativ was die Abwicklung/Nachforschungsauftrag anging. Also habe ich schnell eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und geklagt. Mit Erfolg. Ob aus Recht jetzt auch Geld wird, muss sich erst zeigen.

Der Verkäufer ist mitlerweile bei Ebay abgemeldet und hat bis Dato nicht reagiert/stellt sich tot. Also ein Versäumnisurteil.

Rückblickend
muss ich sagen, hätte der Verkäufer mir nicht geschrieben das er die Zimmernummer vergessen hat, ich hätte nie geklagt. Weil es war halt Leichtsinn solche Beträge ohne Sicherheit zu überweisen und dann auch noch unversichert zu versenden. Aber so war mir sofort klar das er einen entscheidenden Fehler gemacht hatte. Juristisch gesehen war es wohl eher die Sorgfaltspflicht und der fehlende Beleg. Hätte er versichert versendet, alles wäre gar kein Problem gewesen...

Mfg

C170DAW
 
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Bei den mir bekannte Versicherungen nicht, im Gegenteil, dort gibt es überall Sperrfristen.
 
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