ihr könnt euch alle noch so im kreis drehen,das ändert aber nichts an der tatsache:
es wurde als päckchen verschickt,bei einem päckchen haftet erstmal der käufer (sofern der käufer nachweisen kann das er es versendet hat,z.b. quittung oder zeugen etc.).
päckchen stand auch als versandart in der auktion,der preis der für den versand erhoben wurde spielt da keine rolle.
nicht umsonst steht in vielen ebay auktionen ,dass das risiko bei unversichertem versand in privatauktionen auf den käufer übergeht!
das ist rechtlich erstmal einwandfrei und daran gibt es nichts zu rütteln,also wäre im normal fall bei nicht erhalt der threatstarter geld und ware los.
wenn aber ein wichtiger zusatz in der adresse fehlt so das ein päckchen nicht zugestellt werden kann,meine ich auch das der verkäufer in diesem fall bei verlust dafür haften muss.
inwieweit dieser zusatz relevant war für die richtige zustellung muss dann ein gutachter bzw. ein richter feststellen.
aber es bleibt dabei im normalfall muss bei unversichertem versand der käufer haften.
und noch etwas zieht euch nicht an meinen post hoch,nur weil ich statt päckchen paket geschrieben hatte.war ein fehler und habe ich auch korrigiert
dacapo schrieb:
selbst eine quittung sagt nicht viel aus,da dort keine spezifischen daten vermerkt sind.ich kann auch ein päckchen (korrigiert) mit der adresse "unter der brücke 12 "schicken und hab zwar eine quittung aber keinen wirklichen beweis das es auch dein päckchen (korrigiert) war.
wenn er dann noch einen zeugen bringt das er das päckchen (korrigiert) aufgegeben hat,sieht es schlecht aus da kannst du klagen wie du willst.
ausserdem gibt es leute die paketmarken zu hause haben und diese auf das päckchen (korrigiert) aufkleben können,da gibt es gar keine quittung wenn man das bei der post abgibt,das gibt es nur bei einem paket (den id code).
ich habe auch noch 3 briefmarken a 4,10 zuhause und beim letzten mal habe ich ein päckchen bei der post abgegeben und kein nachweis bekommen.