[eBay] Bin ich im Recht?

g1mBeL

Cadet 4th Year
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Juli 2008
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Hallo liebe Community,

Ich habe vor kurzem meine Xbox 360 auf ebay verkauft.
Heute meldet sich der Verkäufer bei mir und möchte sein Geld wieder zurück haben.
Der Grund für die Rückgabe ist, das die Xbox gebannt sein soll. Das kann ich jedoch nicht beurteilen, da ich die Xbox selbst gebraucht gekauft habe und mit ihr nie Online war.

Der Käufer stützt seine Aussage auf der Tatsache das in meiner Beschreibung nicht drin stand das die Xbox gebannt ist. Desweiteren droht er mir mit einer schlechten Bewertung und Beschwerde bei ebay.

Da ich die Xbox trotz voller Funktionsfähigkeit ausdrücklich als defekt verkauft habe, stellt sich mir die Frage ob ich im Recht bin oder nicht?
Habe ich in meiner Beschreibung(Anhang) alles richtig gemacht, oder kann man mir an den Karren fahren??

Ich danke euch und grüße freundlich

g1mBeL


P.S.: So viel Text vor dem Wochenende ist hart, aber ich freu mich auf eure Meinung ;-)
 

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Du bist im Recht!

1. als defekt verkauft, hier hat der Käufer auf NICHTS einen Anspruch

2. hätte der pot. Käufer vor seinem Gebot nach der Online-Funktion fragen können, sofern er sich unsicher aufgrund deiner Aktion gewesen wäre

Grüße
 
lass ihn heulen. Da steht mehrfach drin das als defekt verkauft und Rücknahme ausgeschlossen ist. Das heißt im klartext auf eigenes Risiko. Die Drohung mit der negativen Bewertung würde ich nicht ernstnehmen. Wenn er es trotzdem wahrmacht dann beantrage Löschung der Bewertung da ungerechtfertigt.
 
/ignore
 
du brauchst keine Angst haben, erstmal als defekt verkauft und 2 bist du Privatverkäufer keine Rücknahme

und behalte die Email wo er dir droht mit schlechter Bewertung, die kannst du als Beweis benutzen falls er dich negativ bewertet
 
Da du rein geschrieben hast, dass die XBOX NICHT voll funktionstüchtig ist, hat er mMn gar keine Ansprüche.

Ich würde ihm ggf. noch einmal eine Mail schreiben dass du davon nichts wusstest und sie ansonsten funktionsfähig war.

Da es ja ansonsten auch ein Privatverkauf war, denke ich dass sich das für den Käufer sowieso erledigt hat.

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege
 
Ob du im Recht bist oder nicht würde mich dabei gar nicht interessieren. Der Fall wäre für mich ad acta gelegt und Ende.
 
... außerdem hat er ja deinen Vertragsbestimmungen duch Gebotsabgabe (Kleingedrucktes) zugestimmt. Er hat null Ansprüche gegen dich.
 
Jo da du den als Defekt verkaufst hast sollte er froh sein, dass es überhaupt offline funktioniert...
 
Natürlich musst du vorher auch explizit erwähnen das du unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung handelst.
Sofern du das gemacht hast, kanns dir rille sein. Den an dem Bann kann er selbst schuld gewesen sein. Wer oder wie will das jemand herausfinden? -Eben.
 
du hast sie als defekt verkauft, ergo ist der zweck den die xbox erfüllt, vertraglich gesehen, irgendwas - nur nichtmehr das wofür sie mal vorgesehen war (einloggen schließt das implizit ein). drück ihm notfalls ein BGB in die hand. §434 Abs 1
schönes wochenende :)
 
du bist im recht , ignorier den käufer . soll er doch klagen über einen anwalt , du bist im recht . entspann dich und geniess dein wochenend ;)
 
Also ich bin da deutlich anderer Meinung. Du hast geschrieben, dass du sie als defekt verkaufst, weil sie mal einen Ring of death hatte. Aus deine Artikelbeschreibung lese ich heraus, dass du eine X-Box versteigerst, welche funktioniert allerdings jederzeit wegen der Temperaturproblem wieder aussteigen könnte.

Die Frage, die sich jetzt stellt, ist, muss der Käufer damit rechnen, dass die X-Box gebannt ist. Darauf dürfte alles in einem eventuellen Rechtsstreit hinauslaufen.

An alle anderen Vorposter. Die einfache Angabe >>defekt<< ist nämlich nicht immer ausreichend. Dann wäre ich nämlich schon reich. Ich würde dann "defekte X-Boxen" verkaufen und einfach 4kg Plastikgranulat und Metallschnipsel liefern. "X-Box ist eben defekt. In den Schredder gefallen."
 
Hallo,

sicherlich bist Du auf eine gewissen Weise auf der sicheren Seite. Aber ich als Käufer würde eine als defekt verkaufte XBox 360 nicht auch als gebannt ansehen. Defekt ist eben ein Hardware Defekt. Und ein Bann bekommt man nur beim modden einer XBox. Das hat nichts mit einem Defekt zu tun. In gewisser Weise war Deine Produktbeschreibung daher doch unvollständig und hat ein sehr wichtiges Merkmal einer XBox nicht zum Ausdruck gebracht. Ihre Onlinefähigkeit. Die ist mit einem Bann dahin und hat nichts mit einem Defekt zu tun.

Grüße,

Blubbs
 
Als "defekt" verkauft ist ja schön und gut - die Kiste wurde doch offensichtlich repariert und sollte dementsprechend erstmal alle Funktionen einer XBOX bieten.

Ich sehe bei deiner Auktion mehrere Probleme:
*Seit wann werden reparierte Geräte vom Hersteller in Ihrer Funktion beschnitten? Ergo haste einen Mangel verschwiegen, wenn auch vielleicht unbewußt.
-> wenn aus deinem Privathaushalt, solltest du wissen, dass die Kiste gebannt ist
* der rechtliche Hinweis ist für die Tonne (ungültig!)
* die (mindestens) zweite XBOX - repariert, ex ROD - innerhalb kurzer Zeit verkauft (gewerblich?)

Ich kann den Käufer schon verstehen, ganz koscher ist die Auktion nicht ;)
 
Ich bin auch skeptisch, da der Defekt klar hardwareseitig begründet wird. Für mich bleibt die Frage nach wie vor offen, ob damit auch alle weiteren Probleme abgedeckt sind.

Davon abgesehen ist es schockierend, wie viele hier zum Ignorieren aufrufen. Zumindest ne Stellungnahme muss schon sein, auch wenn man anderer Meinung ist.
 
Jto schrieb:
Davon abgesehen ist es schockierend, wie viele hier zum Ignorieren aufrufen. Zumindest ne Stellungnahme muss schon sein, auch wenn man anderer Meinung ist.

Das sehe ich auch so. eBay ist kein Spielplatz. Mit einem Hinweis, man sei ein Privatverkäufer, kann man sich nicht von allem und aus allem raus reden.
 
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