PhenomIIX4
Lt. Junior Grade
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- Feb. 2010
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Nur mal kurz zu Ferabsatzverträgen, weil das oben nicht ganz rausgekommen ist, warum nicht nur da ein Rückgaberecht besteht:
Alternate & Co. müssen lt. BGB ein Rückgaberecht einräumen.
Mediamarkt & Co., wenn man was im Laden kauft, räumen in aller Regel in ihren AGBs ein Rückgaberecht ein. Dies ist dann verbindlich und sie können es auch nicht für einzelne Kunden ausschließen. Steht sowas nicht in den AGBs -> evtl. Kulanz, aber keine zwingende Rücknahmeverpflichtung.
Der kleine Händler im Dorfladen nebenan wird so eine Klausel vermutlich nicht in seinen AGBs haben.
Alternate & Co. müssen lt. BGB ein Rückgaberecht einräumen.
Mediamarkt & Co., wenn man was im Laden kauft, räumen in aller Regel in ihren AGBs ein Rückgaberecht ein. Dies ist dann verbindlich und sie können es auch nicht für einzelne Kunden ausschließen. Steht sowas nicht in den AGBs -> evtl. Kulanz, aber keine zwingende Rücknahmeverpflichtung.
Der kleine Händler im Dorfladen nebenan wird so eine Klausel vermutlich nicht in seinen AGBs haben.