News Forenhaftung: MeinProf.de erfolgreich vor Gericht

Christoph

Lustsklave der Frauen
Registriert
Jan. 2002
Beiträge
3.100
Erfolg für die Verfechter einer beschränkten Forenhaftung: Wie die Internetplattform MeinProf.de mitteilte, habe man vor dem Berliner Landgericht ein Verfahren in zweiter Instanz gewonnen. Die Betreiber der Webseite müssen beleidigende Kommentare damit erst nach Kenntnisnahme löschen und sich nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen bereiterklären.

Zur News: Forenhaftung: MeinProf.de erfolgreich vor Gericht
 
lässt sich doch gut auf foren anwenden ...

vielleicht nimmt doch alles ein gutes ende :D
 
Das ist doch eine gute Nachricht - man sieht, es gibt in der Hinsicht unterschiedliche Urteile. Mal schauen wie es dann im anderen Fall weiter geht :)
 
Alright ;)
Die Freiheit des Internets ist noch einmal vor übermäßiger Bürokratie bewahrt worden!
Falls dieses Urteil wirklich rechtskräftig wird, bin ich wieder bereit Foren auf deutschen Server abzulegen.

Das kann meiner Meinung nach absolut nicht sein, dass alle Kommentare und Einträge geprüft werden müssen, dann hätten Sie den Web 2.0 Standard direkt verbieten können.

Meiner Meinung nach, muss es ein länderunabhängiges Gericht für das Internet geben. Das Internet ist global, und so sollten auch die Gesetze sein.
 
Hätte der Professor aus Brandenburg keinen Unsinn veröffentlicht. DG (Dumm Gelaufen)!
 
Schön dass die Jungs da so hartnäckig geblieben sind, die Entscheidung finde ich vollkommen in Ordnung!
 
Einfach nur traurig das sich überhautp Leute mit so einem Unfug beschäftigen. Hat der gute Mann als Professor bitte nichts besseres zu tun als dumm in der Weltgeschichte rumzuklagen ? Naja jeder hat wohl so seine Hobbies.... -_- Mir kommt das so vor wie ein Kleinkind das sich bei der Mutter ausheult :p
 
Sind nicht gerade die unterschiedlichen Urteile ein Problem!? Wenn ich eine Abmahnung bekomme muss ich also wohl oder übel bezahlen, wenn ich mich nicht auf eine wesentlich teurere Verhandlung in Kauf nehmen will! :(
Es wird so langsam Zeit, dass es ein Grundsatzurteil des BGH gibt. Und wie das ausgehen soll, das wissen wir ja alle! :D Zugunsten von uns Forenbetreibern...
 
*allen.den.spaß.vermies*
Es gibt noch eine 3. Instanz ;)
Also evtl. könnte da noch ein Umschwung kommen, oder irre ich müch?

@purple
Der Mann fand eben das er öffentlich angegriffen wurde.
Wenn dich einer in irgendeiner Weise beleidigt möchtest du das auch nicht.
Jeder hat seinen eigenen Empfindungs- und Vergeltungspegel der befriedigt sein muss.
 
Die Berliner Richter sehen das scheinbar ein wenig realitätsnäher als die berühmten Hamburger ;)
 
Wohnst du in Berlin? Wenn ja, dann vielleicht - obwohl auch dort von Fall zu Fall neu entschieden wird. Wohnst du in einem anderen Bundesland mach dich eventuell drauf gefaßt massiv eine vor den Karren gefahren zu bekommen. Last not least sollten einige Deppen lieber zuvor denken, was sie unter Meinungsfreiheit verstehen - insbesondere wenn man damit andere schädigt, wie z.B. einen Forenbetreiber. Die Meinungsfreiheit hört dort auf, wo man anderen beschädigt oder in deren Meinung einschränkt - das ist vielen Kindern im Netz nicht wirklich bewußt.

Die User ohne jeglichen Verstand verursachen derlei Dinge, nicht die Richter sind realitätsfremd, sondern Spinner ohne jegliches Verantwortungsbewußtsein.
 
@11 Paradebeispiel einer trolligen Forenmeinung, danke.

Sagt leider nicht viel aus wenn in diesem besonderen Verfahren die Richter meinen: "[...]dass sich Hochschuldozenten in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen müssten.". Man müsste natürlich die ganze Urteilsbegründung kennen, aber eine Entwarnung für Forenbetreiber is das imho nicht.
 
@ baal666: Du hast ja nicht ganz unrecht, aber der Dozent wird bestimmt auch selber dazu beigetragen haben.
 
Mhm mir stellt sich die Frage, warum er als Psychopath bezeichnet wird ;)
Dass er dann gegen ein öffentliches Forum klagt, das die Beiträge sofort löscht, ist unverständlich. Würde das Forum die Beiträge wissentlich bestehen lassen, ist so eine Klage nachvollziehbar, aber so?

So verscherzt es sich der schon unbeliebte Herr noch mit dem Rest der Universität (vor allem bei denen, die auch auf der Plattform angemeldet sind)... dann wird wohl in Zukunft "Psychopath" die netteste Begrüßung sein ... :|


Abeeeeeer ich freue mich, weil es zeigt, dass es doch noch Gerechtigkeit gibt. Vor allem für Forenbetreiber (wie mich ^^).
Also hoffen wir darauf, dass dieses Urteil zur Regel wird und man nur noch dann bestraft werden kann, wenn man etwas WISSENTLICH bestehen lässt.
 
baal666 schrieb:
...Die User ohne jeglichen Verstand verursachen derlei Dinge, nicht die Richter sind realitätsfremd, sondern Spinner ohne jegliches Verantwortungsbewußtsein.

Das sehe ich eher umgekehrt, Forenbeiträge betrachte ich als persönliche Meinungsäußerung wie in einem normalen Gespräch bzw. einer Diskussion. Jegliche Einschränkung (Ausnahme: Beleidigende Äußerungen) stellen für mich nichts anderes als staatliche Bevormundung und erste Schritte zur Zensur dar.

Wenn Firmen- oder gewerbsmässige Foren Benutzer wegen ihrer Meinung nach geschäftsschädigender Äußerungen diese ausschließen oder sperren, ist das ja noch nachvollziehbar, der Staat - in Form technisch inkompetenter/realitätsferner Richter, hat sich da einfach heraus zu halten.

Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen "ungehindert" zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Oh, hat nicht zufälligerweise die GEZ (Verein zur Absicherung potentieller Hartz IV-Empfänger) zwecks Erschließung neuer Geldquelllen PCs grundsätzlich zu - äääh "neuartigen Rundfunkempfangsgeräten" deklariert? Dann sind die Server von Forenbetreibern ja wohl analog "Rundfunksender", ergo fällt dies genauso (s.o.) unter den Schutz des Grundgesetzes.
 
Korrekt. Richtige Entscheidung. Fand die andere Entscheidung ohnehin mehr als nur fragwürdig.

Mein Prof.de ist auch i.O. - nur die Professoren, die sich beschweren tuen es meist nicht ohne Grund. Meistens sind es diese, über die man sich beschweren müsste (was aber bei einigen Beamten keinen Sinn ergab'). Wie sagte noch einmal ein Marketing Prof. namens Kamenz: "Ich bin Beamter und bekomme auch so mein Geld", "Ich wurde gezwungen die Klausur zu stellen" oder "Ich bin für die Klausur {die er stellte} nicht zuständig". Ahh ja,... deswegen auch das Buch "Professor Untat" von ihm (was ich nicht unterstütze und nicht kaufe), Selbstvermarktung im Sinne des Häutens der Zwiebel eben.

Ein Prost auf das Urteil und auf die Bewertungen auf MeinProf.de, ohne zu (ver)urteilen. Beleidigen muss meiner Meinung nach aber auch nicht sein - es reicht bei einigen sachlich zu erklären, dass sie nichts können oder eben nicht wollen.

Meinungsfreiheit ist wichtig, egal um was es geht! Posting #15 absolut zustimmend.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Yuri-CooL
Ahja, Total falsch, so wie so ziemlich alle aussagen bei diesem beitrag.

Das sind doch alles unterschiedliche fälle und von vielen newsseiten absolut falsch breitgetreten, um sich selber als unschuldsengel ins licht zu stellen und dumme forenleser glauben das natürlich. Juristisch gesehen was von einer direkten forenhaftung nie die rede, das wurde nur von den newsseiten absichtlich so dargestellt.

Achja, zurück zu Yuri-CooL. Selbst wenn dein server auf dem mond steht, es gilt das recht, wo du wohnhaft hast. Lebst du in deutschland und dein server steht in afrika, greift trotzdem deutsches recht.
 
Sag mal liest die News überhaupt jemand? Die Klage wurde in erster Linie abgewiesen, weil es sich um einen Professor handelt und sich dieser öffentliche Kritik gefallen lassen muss.

Von wegen Erfolg für das Internet und auf andere Foren übertragbar.
 
Du bringst da zwei Sachen durcheinander:
1) Zum einen ging es in dem Verfahren auch um die Frage, ob es überhaupt zulässig ist, Bewertungen über den Professor zu erheben und veröffentlichen. (Stichworte: Datenschutz, Persönlichkeitsrecht). Hier hat sich die Kammer klar dazu geäussert und dargelegt, dass ein Professor sich öffentliche Kritik gefallen lassen muss. Der vorsitzende Richter sprach sogar davon, dass er sich auch MeinRichter.de gefallen lassen müsste. :-)

2) Zum anderen ging es um die prinzipielle Frage der Haftung für Inhalte von Dritten in Meinungsforen. Hier hat die Kammer ebenso klar herausgestellt, dass der Betreiber erst ab Kenntnisnahme haftet und mit der sofortigen Löschung der fraglichen Kommentare seiner Rechtspflicht genüge getan hat.

Das Urteil lässt sich daher schon überttragen, wobei es in unserem Rechtssystem kein Schutz davor darstellt, dass andere Richter/Gerichte (wie z.B. das berühmt-berüchtigte LG Hamburg) gegensätzlich entscheidet. Letztlich ist hier der Gesetzgeber gefragt endlich Klarheit zu schaffen (was § 10 TMG eigentlich leisten sollte).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote des Vorposters entfernt.)
Zurück
Oben