lord-of-fire
Banned
- Registriert
- Okt. 2011
- Beiträge
- 4.240
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
MetalForLive schrieb:Wenn ich jetzt aber schon Ü25 bin, muss ich dann diesen Schritt ebenfalls machen und zwei Jahre warten um A machen zu können ?
Nochmal komplett Fahrschule mit allem drum und dran nur um direkt A zu machen hab ich absolut kein Bock drauf.
QuelleWer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A.
Wer von der Klasse A1 in die Klasse A aufsteigen möchte, muss wie bisher beide Prüfungen absolvieren
Achso UND durch den Vorbesitz einer Klasse (also auch B...) musst du nur 6 statt 12x Grundstoff-Unterricht nehmen, jedoch genauso 4x Klassenspezifischen für den Aufstieg von A1 nach A.MetalForLive schrieb:Das ist doch mal ne Ansage, danke! Dann werd ich wohl wenn überhaupt den Schritt über A2 machen.
So ne 48 PS Drossel ist schließlich schnell ausgebaut![]()
| Theorieunterricht | Grundstoff-Unterricht | Klassenspezifischer Unterricht |
|---|---|---|
| Ohne Vorbesitz einer Klasse | 12 | 4 |
| Mit Vorbesitz einer Klasse | 6 | 4 |
| Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre | Theorieausbildung nicht vorgeschrieben |
| Praktische Ausbildung - Besondere Ausbildungsfahrten | Überlandfahrt | Autobahnfahrt | Beleuchtungsfahrt |
|---|---|---|---|
| Ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 | 5 Fahrstunden | 4 Fahrstunden | 3 Fahrstunden |
| Erweiterung von A1 oder A2 nach A, Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre | 3 Fahrstunden | 2 Fahrstunden | 1 Fahrstunde |
| Erweiterung von A2 nach A bei Vorbesitz von A2 seit mindestens 2 Jahren | Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Der Fahrlehrer darf den Bewerber nur zur Prüfung begleiten, wenn er sich überzeugt hat, dass er über die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Deshalb muss der Fahrlehrer mit dem Bewerber vor der Prüfung nicht nur in der Ortschaft, sondern auch auf der Autobahn und auf der Landstraße fahren! |
MetalForLive schrieb:So ne 48 PS Drossel ist schließlich schnell ausgebaut![]()
Ich weiß es: NEIN!Senvo schrieb:Dann baust du ein (unverschuldeten) Unfall und fährst per Gesetz ohne Führerschein mit allem drum und dran - ich weiß ja nicht ob ich das machen würde.
Lecker!Thorle schrieb:Heute abgeholt und die Umbauten waren auch fertig. Jetzt fehlt erstmal noch der Topf. Der kommt dann morgen dran.
Anhang anzeigen 949479Anhang anzeigen 949480