News FTTH: Telekom hält an 2 Millionen neuen Anschlüssen fest

DJMadMax schrieb:
Der Eigenanteil ist natürlich schon heftig. Wer genau baut denn bei euch Glasfaser aus? Ist deren Vorvermarktungsphase schon vorbei? Innerhalb der Vorvermarktung wird nämlich normalerweise die Tiefbauarbeit kostenfrei durchgeführt und man zahlt lediglich eine einmalige Anschlussgebühr von unter 100 Euro (und man schließt einen Vertrag ab).


In Privathaushalten, auch bei Mehrfachnutzung, sind 50-100 Mbit duechaus genügend, wohl auch noch in den nächsten Jahren. Es ist aber dennoch problematisch, wenn die Basis darunter von Haus aus schon nicht mehr hergibt und man sich technologisch bereits jetzt in der Sackgasse befindet. Zukunftssicheres Denken ist hier also essentiell und auch, wenn ein Haushalt vielleicht nur 50 Mbit gebucht hat, so geht es ja primär darum, 250 Mbit oder gar 1 Gbit zur Verfügung zu stellen.


Super, was du am günstigen Internettarif sparst, haust du dreimal wieder beim Strom zum Fenster raus.

PC mit 70 Watt Idle-Verbrauch:
24x70 = 1,68 kwh pro Tag
x365 Tage = 613,2 kwh im Jahr.

Was kostet eine Kilowattstunde Strom derzeit? Wenn man Glück hat, 30ct? Zahl lieber 10 Euro mehr im Monat und mach den PC nachts und wenn du auf der Arbeit bist, aus. Schon laufen Downloads nicht nur schneller, du sparst au h noch Geld.
Nein so kann man das nicht fest machen mein PC braucht durch die untertaktete CPU ca. 41 Watt im Idle gemessen an der Steckdose, gleichzeitig dient eine Partition meines PC als Netzwerkspeicher da ich mit Solidworks arbeite und mir das im Unternehmen honoriert wird mit Stromkosten zu Arbeitszeit gleichzeitig bekomme ich zusätzlich durch das hosten nochmal 1€ die Stunde meiner Arbeitszeit als Bonus , weil ein dauerhaftes Backup für Kritische Dateien besteht, heißt ich bekomme die Stromkosten der Steckerleiste per Arbeitszeit gegen verrechnet + die 8€ am Tag.

Der Strom aktuell 21,74 Cent/Kwh :)
 
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Nore Ply schrieb:
Wer nun denkt das zwischen "Montags Plakat von DG und x Tage später eine Baugrube von Telekom" ein Zusammenhang besteht der irrt mit fast 100%iger Zuverlässigkeit. Die Planung für Ausbau braucht Quartale, nicht Tage oder Wochen, bis es was spruchreifes gibt.
Es war halt nicht nur die Baugrube, sondern die Telekom hat gleichzeitig für den angeblichen Ausbau plakatiert (der dann 3 Jahre später kam). Und das diese Timeline gleich auch noch in den umliegenden Dörfern ebenso gelaufen ist, macht dann halt skeptisch. Immer wenn DG die Vorvermarktung startet, hat die Telekom plötzlich eine Störung für die gebuddelt werden muss? Und dann die Baugrube ewig liegen gelassen wird? Während man Plakate für einen Ausbau aufhängt, der dann noch ewig auf sich warten lässt?

Für mich ein bisschen viel Zufall.
 
Finde ich gut, immer schön weiter ausbauen! Habe momentan 250Mbit, ab September habe ich dann 500Mbit. Mit der Telekom würde ich hier nur etwa 50Mbit reinkriegen, war zumindest letztes Jahr noch so. Da ist unser "Dorf"Anbieter schon besser.
 
Echt cool, solche Schlagzeilen zu lesen.
In unserer Ortschaft haben wir maximal 250 Mbit/s (ich weiß, meckern auf hohem Niveau).
Wenn ich aber sehe, dass praktisch alle anderen Nachbargemeinden von o2 oder Lila Connect mit FTTH versorgt werden bzw. dies verlegt wird, wird man schon neidisch.

Habe hier etliche Anfragen an das Rathaus gestellt - hier verweist man darauf, dass man überall mindestens 175 Mbit/s bekommt, was für "moderne Anforderungen einer Breitbandleitung" ausreicht. Man verfolge aktuell keine weiteren Pläne bzgl. Ausbau mit FTTH - Ausnahme: Das Industriegebiet, welches gerade entsteht.

Geil, oder?:rolleyes:
 
Nore Ply schrieb:
Müssten sie? Weil die Gemeinden so wahnwitzig schnell beim bearbeiten von Vorgängen sind? Weil die Bundesbehörden so wahnwitzig schnell Anträge auf Förderung bearbeiten?
So häufig ich auch selbst die Trägheit jeglicher öffentlicher Stellen auf diesem Planeten zu beliebigem Thema anprangere, so möchte ich in einem speziellen Fall auch mal unseren "Zweckverband Breitbandausbau" zumindest teilweise in Schutz nehmen bezogen auf die Verzögerung einer Baumaßnahme. Hier waren die Anwohner selbst schuld.

Jeder betroffene Haushalt bei uns hat Ende März 2021 einen Brief erhalten, dass seine entsprechende Immobilie mit FTTH erschlossen werden kann. Bitte Rückmeldung ob man das wünscht JA/NEIN.
Rückmeldefrist: Anfang April 2021.

Danach würde die Planung beginnen und man könne sich nachträglich nur noch mit nicht unerheblichem Eigenanteil wieder in die Baumaßnahme "einkaufen".

Abgesehen davon, dass ich so eine Entscheidung innerhalb zwei Tagen treffen kann ob ich einen kostenlosen FTTH-Anschluss möchte oder eben nicht, haben es neun Haushalte geschafft, erst nach X Monaten Feedback zu geben. Furchtbar.

Ich sehne mich nach einer schnellen Verbindung und habe in regelmäßigen Abständen den Status beim Zweckverband erfragt und auch schon vorgeschlagen, dass sie mir doch die Adressen der neun Haushalte geben sollen. Ich laufe schnell rüber und frage die Leute "Kostenlos FTTH JA oder NEIN?!".

Habe auch den Denkanstoß gegeben, dass jemand, der >0,5 Jahre für so eine Entscheidung braucht, vermutlich kein Bedarf für FTTH hat und man diese Haushalte doch aus der Planung rauslassen könne um endlich beginnen zu können.


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DolbyStiegital schrieb:
Habe auch den Denkanstoß gegeben, dass jemand, der >0,5 Jahre für so eine Entscheidung braucht, vermutlich kein Bedarf für FTTH hat und man diese Haushalte doch aus der Planung rauslassen könne um endlich beginnen zu können.
Bist Du denn sicher, dass die Planungen so lange gedauert haben weil ein paar Haushalte nicht (oder spät) reagiert haben?

Wenn dem so wäre, dann wäre es vor allem die Schuld des Zweckverbandes, wenn er nach verstrichener Frist nicht weitermacht. Üblicherweise ist man eben erstmal nicht dabei, wenn man sich nicht rechtzeitig entscheidet. Dann kann man den Anschluss später bekommen, unter Umständen unter Eigenbeteiligung.

Auch Dein Zweckverband schreibt ja auf einer anderen Seite:
Während der Bauphase erreichen den Zweckverband immer wieder Anfragen von Anwohnern, die zu diesem Zeitpunkt noch einen Glasfaser-Hausanschluss haben möchten.

DAS TEAM VERSUCHT ALLES, GEMEINSAM MIT DEM PLANUNGSBÜRO UND DER BAUFIRMA, UM DIESEN ANSCHLUSS NOCH MÖGLICH ZU MACHEN.​

Doch manchmal ist es einfach zu spät, um alle Beteiligten noch zu informieren, oder der unterschriebene Hausanschluss-Vertrag liegt dem Zweckverband im Original nicht vor. Somit kommen die betroffenen Eigentümer auf eine Liste für nachträgliche Hausanschlüsse, die für den gesamten xxx-Kreis von einer Baufirma hergestellt werden.
 
T1984 schrieb:
Bist Du denn sicher, dass die Planungen so lange gedauert haben weil ein paar Haushalte nicht (oder spät) reagiert haben?
Das hat mir die Dame am Telefon so erklärt. Ich habe alle 4 Wochen angerufen.
Die kannten irgendwann meine Nummer, haben mich schon mit Name begrüßt und direkt den Status mitgeteilt.

T1984 schrieb:
Auch Dein Zweckverband schreibt ja auf einer anderen Seite [,,,]
Das steht da zwar offiziell, aber ganz offenbar waren sie doch so nett und haben die übrigen Haushalte einfach noch mehrmals angeschrieben und mehr Bedenkzeit eingeräumt.
 
DolbyStiegital schrieb:
Das steht da zwar offiziell, aber ganz offenbar waren sie doch so nett und haben die übrigen Haushalte einfach noch mehrmals angeschrieben und mehr Bedenkzeit eingeräumt.
Einmal noch anschreiben ok, aber mehrmals? Irgendwann reichts und wenn andere deswegen warten müssen ist das Mist. Wenn jemand keine Glasfaser haben will, warum auch immer, dann ist das halt so.
 
Zuletzt bearbeitet: (Falscher Autor vom Zitat)
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DJMadMax schrieb:
Jetzt setzt man sich abends vor den TV und schaut endlich mal verdienterweise einen Film über einen beliebigen Streaming-Dienst.

Was zahlst du so für dein Internet? Was zahlt der durchschnittliche Kunde in DE? Hat der Landwirt diese Infrastruktur?

Nööö, ist doch egal... lass den ruhig die 150 Euro im Monat für Starlink zahlen, der soll sich keinesfalls beschweren.

Das ist doch ne tolle Einstellung, die -> ich sag's halt ungern nochmal: "Leute wie du" vertreten :) Hauptsache die Ellenbogen bis zum Auskugeln der Schultergelenke ausfahren, bravo.
Nachdem Du Dich jetzt hoffentlich wieder beruhigt hast und anscheinend die weiterführenden Informationen nicht liest, sehe und staune was dein Land für Herrn Aussiedlerhof bereit ist zu tun. Und zwar mit dem Geld aus der Solidargemeinschaft:

Vorgaben für Mindestversorgung verkündet​

Ausgabejahr2022
Erscheinungsdatum17.06.2022
Heute wurde die Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) verkündet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung definiert Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Die Verordnung ist damit mit Wirkung zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten.
[...]

Regelungen der neuen Verordnung​

Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen und die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Latenz, also die Reaktionszeit, soll nicht höher als 150 Millisekunden sein.

Die Bundesnetzagentur wird diese Werte jährlich überprüfen. Nach der im Zusammenhang mit der Bundesratsabstimmung abgegebenen Protokollerklärung der Bundesregierung vom 10. Juni 2022 besteht der Wille, bereits Mitte 2023 die Mindestbandbreite im Download auf mindestens 15 Megabit pro Sekunde und die Mindestbandbreite im Upload anzuheben.

Menschen können sich auf ihren Rechtsanspruch auf Versorgung berufen​

Menschen, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden. Das anschließende Verfahren ist detailliert gesetzlich geregelt: Sobald die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung feststellt, informiert sie innerhalb von zwei Monaten die Telekommunikationsanbieter. Die Unternehmen haben dann einen Monat Zeit, freiwillig eine Versorgung mit dem Mindestangebot anzubieten. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, den Haushalt mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten. Die verpflichteten Anbieter müssen spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen. In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind.

Kein Anspruch auf eine bestimmte Technik​

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten legt nicht fest, mit welcher Technik das Mindestangebot zu erbringen ist. Es besteht kein Anspruch auf Anschluss über eine bestimmte Technik wie zum Beispiel Glasfaser. Das Ziel ist, dass die Mindestbandbreite in der Hauptwohnung oder am Geschäftsort verfügbar ist.

Mindestversorgung zu erschwinglichen Preisen​

Die Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist zu einem erschwinglichen Preis anzubieten. Dieser orientiert sich an der Entwicklung der Preise für Telekommunikationsdienste. Daher werden die Entwicklung und die Höhe der Preise durch die Bundesnetzagentur festgelegt und beobachtet. Die Grundsätze über die Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste sowie des dafür notwendigen Anschlusses veröffentlicht die Bundesnetzagentur zeitnah.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Versorgung/start.html

Und genauer:

Versorgung​

Wie ist die Versorgung mit Mobilfunk in Ihrer Nähe? Was bedeutet Recht auf Versorgung mit Telefon und Internet? Was ist ein Mindestangebot? Erfahren Sie mehr dazu hier.

Mobilfunkversorgung​

Die interaktive Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland. Informieren Sie sich vor einem Vertragsabschluss, wo die Mobilfunkstandards 2G, 4G, 5G DSS und 5G verfügbar sind.
Nutzen Sie die Suchfunktion nach Postleitzahl, Straße oder Ort.
Zur Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur
An Ihrem Standort haben Sie keine Mobilfunk-Versorgung? Erfassen Sie die Funklöcher über die Breitbandmessung/Funkloch-App. Ihre Angaben helfen uns dabei, die Daten der Mobilfunkanbieter zu überprüfen.
Fragen zu Planung und Betrieb von Mobilfunknetzten in Ihrer Region richten Sie direkt an den verantwortlichen Netzbetreiber.
Der Breitbandatlas ist das zentrale Informationsmedium zur aktuellen Breitbandversorgung in Deutschland für das Festnetz und den Mobilfunk. Der Breitbandatlas wird regelmäßig aktualisiert und steht allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung.
Zum Breitbandatlas

Ihr Recht auf Versorgung​

In Deutschland gibt es einen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Dieser ist im neuen Telekommunikationsgesetz geregelt. In den vergangenen Monaten wurde dieses Gesetz neugestaltet und das Recht auf Versorgung gestärkt. Das neue Recht gilt seit dem 01. Dezember 2021.

Was ist neu?​

Mehr Angebot: Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Sie einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Der Anspruch umfasst auch den hierfür notwendigen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und besteht für Ihre Hauptwohnung oder für Ihren Geschäftsort. Mit dem Anspruch wird das Recht auf eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verwirklicht.
Zu diesem Mindestangebot zählen:
  • Sprachkommunikationsdienste, also Telefon,
  • und ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.
Mehrere Anbieter: Bislang wurde die Grundversorgung von der Telekom Deutschland GmbH erbracht. Das neue Mindestangebot kann von jedem Telekommunikationsanbieter zunächst freiwillig erbracht werden. Hinzu tritt die Berechtigung der Bundesnetzagentur, einen Anbieter zu verpflichten, falls freiwillige Angebote ausbleiben. Ein Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gegenüber einem Unternehmen entsteht erst, wenn ein Unternehmen von der Bundesnetzagentur verpflichtet wurde.

Was genau umfasst das Mindestangebot?

Das Mindestangebot umfasst Sprachkommunikationsdienste sowie einen schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Sie können über Ihren Anschluss telefonieren und mindestens folgende digitale Angebote nutzen:
  • Email,
  • Suchmaschinen,
  • grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung,
  • Online-Zeitungen bzw. Online-Nachrichten,
  • Online-Bestellungen,
  • Online-Arbeitssuche,
  • Online-Banking,
  • Online-Behördendienste,
  • soziale Medien und Sofortnachrichtendienste,
  • Online-Anrufe und Videoanrufe,
  • Online-Inhaltedienste (Streaming),
  • Teleheimarbeit inklusive üblicher Verschlüsselungsverfahren,
  • Online-Angebote zur beruflichen Vernetzung.

Wie schnell muss das Internet sein?

Die konkreten Werte für Mindestversorgung wurden in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) festgelegt, die mit Wirkung zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist:
  • Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen.
  • Die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen.
  • Die Latenz, also die Reaktionszeit, soll nicht höher als 150 Millisekunden sein.
Die Bundesnetzagentur wird diese Werte jährlich überprüfen. Nach der im Zusammenhang mit der Bundesratsabstimmung abgegebenen Protokollerklärung der Bundesregierung vom 10. Juni 2022 besteht der Wille, bereits Mitte 2023 die Mindestbandbreite im Download auf mindestens 15 Megabit pro Sekunde und die Mindestbandbreite im Upload anzuheben.

Was bedeutet das neue Recht für Sie?

Wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.

Sie schildern uns Ihre Situation und wir gehen dem nach. Das heißt, wir prüfen Ihre Angaben und können wir gegebenenfalls offiziell eine Unterversorgung feststellen und die Telekommunikationsanbieter informieren. Innerhalb von einem Monat können sich Telekommunikationsanbieter bei uns melden, um eine angemessen Versorgung anzubieten. Sollte sich kein Anbieter melden, kann die Bundesnetzagentur ein oder mehrere Unternehmen verpflichten, Ihnen ein Versorgungsangebot zu machen und, falls Sie dies Angebot annehmen, Sie ans Telekommunikationsnetz anzuschließen.
Wenn Sie aktuell einen Anschluss haben, das Mindestangebot jedoch nur eingeschränkt nutzen können, können Sie über die Breitbandmessung Desktop-App der Bundesnetzagentur die Qualität Ihrer Verbindung überprüfen. Diese steht in einer überarbeiteten Version seit dem 13. Dezember 2021 zur Verfügung.

Sobald die konkreten Mindestwerte festgelegt wurden, können Sie Ihre Verbindungsmessungen abgleichen. Sollte Ihre Verbindung nicht den vorgegebenen Werten des neuen Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten entsprechen, und kein Anbieter Ihnen eine angemessene Verbindung anbieten, können Sie sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular.
Alternativ können Sie uns auch postalisch kontaktieren: Kundenschutz Telekommunikation, Bundesnetzagentur, Heinrich-Hertz-Str. 6, 03044 Cottbus

Wie läuft das Verfahren ab?

  • Wenn Sie uns Ihr Anliegen mitteilen, prüfen wir zunächst Ihre Angaben.
  • Sobald wir Kenntnis davon erlangen, dass aktuell oder in absehbarer Zeit keine ausreichende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten vorliegt, also zum Beispiel kein geförderter Ausbau des Telekommunikationsnetzes geplant ist, stellen wir diese Unterversorgung innerhalb von zwei Monaten offiziell fest. Diese Feststellung wird veröffentlicht – selbstverständlich ohne Nennung Ihrer persönlichen Daten – und zeigt den Telekommunikationsunternehmen das zu versorgende Gebiet an.
  • Die Unternehmen haben dann einen Monat Zeit, eine Versorgung mit dem Mindestangebot anzubieten.
  • Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, werden wir mit den Unternehmen Kontakt aufnehmen, die für eine Versorgung an Ihrer Adresse in Frage kommen.
  • Innerhalb von spätestens vier Monaten werden wir eines oder mehrere Unternehmen verpflichten, Ihnen ein Angebot für die Mindestversorgung zu machen.
  • Die verpflichteten Anbieter müssen spätestens nach drei Monaten beginnen, bei Ihnen die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen.
  • In der Regel sollte Ihnen das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen.
  • Wie lange es dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind.

Welchen Missstand also möchtest Du gerne anprangern? Deine Mär vom Armen Mann aufm Aussiedlerhof ist Geschichte. Ich finde diese Lösung praktikabel und angemessen.
 
DolbyStiegital schrieb:
dass ich ihn nicht verklagen muss 🙃
Dranbleiben, denn:
Die Bundesnetzagentur wird diese Werte jährlich überprüfen. Nach der im Zusammenhang mit der Bundesratsabstimmung abgegebenen Protokollerklärung der Bundesregierung vom 10. Juni 2022 besteht der Wille, bereits Mitte 2023 die Mindestbandbreite im Download auf mindestens 15 Megabit pro Sekunde und die Mindestbandbreite im Upload anzuheben.
 
rezzler schrieb:
Einmal noch anschreiben ok, aber mehrmals? Irgendwann reichts und wenn andere deswegen warten müssen ist das Mist. Wenn jemand keine Glasfaser haben will, warum auch immer, dann ist das halt so.
Würdest du bitte aufhören, Dinge in meinem Namen zu zitieren, die gar nicht von mir stammen?! Ich bin gerade im höchsten Maße irritiert.
Ergänzung ()

bender_ schrieb:
Ich finde diese Lösung praktikabel und angemessen.
Wenn du das für praktikabel und angemessen empfindest, dann scheinst du dir das Ganze nicht durchgelesen zu haben.

Dreh den Spieß doch einfach um:
Würdest du dich Stand jetzt mit den Grenzwerten von 10 MBit im Downstream, 1,7 MBit im Upstream und 150ms Ping zufriedengeben?

Du kannst hier ganz einfach mit "Ja" oder "Nein" antworten - ich bin gespannt, wofür du dich entscheidest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja.
Denn ~140MBit/s über Starlink kann ich ja auch haben, wenn ich gewillt bin.
Edit: Es muss natürlich ~114MBit/s heißen...
 
Zuletzt bearbeitet:
@bender_
Ich geb's auf. Ich wünsche dir einfach, niemals in eine solche Situation geraten zu müssen. Manche haben aber auch den goldenen Löffel gefressen und Scheuklappen bis zum Mond.
 
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Ich verstehe nicht welchen Missstand Du anprangern willst? Was gibst Du auf?
Es gibt mittlerweile in Deutschland ein Recht auf einen Internetanschluss mit Mindestgeschwindigkeiten.
Diese sind mMn ausreichend um am digitalen Leben teilzunehmen ohne gesellschaftlich benachteiligt zu werden.
Das ist eine wichtige Errungenschaft unserer Solidargemeinschaft.
Alles was darüber hinausgeht ist Privatvergnügen - und zwar egal ob für Herrn Aussiedlerhof oder Herrn goldenen Löffel und darf gerne aus eigener Tasche bezahlt werden.
 
DJMadMax schrieb:
Würdest du bitte aufhören, Dinge in meinem Namen zu zitieren, die gar nicht von mir stammen?! Ich bin gerade im höchsten Maße irritiert.
Schön, das wenigstens einer aufpasst... Ich habs geändert.
 
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Nore Ply schrieb:
Müssten sie? Weil die Gemeinden so wahnwitzig schnell beim bearbeiten von Vorgängen sind? Weil die Bundesbehörden so wahnwitzig schnell Anträge auf Förderung bearbeiten?
Das ist ja ein weiterer Punkt beim ganzen Ausbau. Die Leute in den zuständigen Bundes- und Landesbehörden für die Förderung haben doch Däumchen gedreht. Aber nicht, weil sie nicht wollten, sondern weil die Gemeinden kaum Mittel beantragt und abgerufen haben. Ich weiß jetzt nicht wie es in anderen Landkreises und Gemeinden gelaufen ist. Hier bei uns wurde gegen Ende 2015 die Entscheidung getroffen den Ausbau auf FTTC bzw. VDSL mittels Fördermitteln zu realisieren. Danach wurde eine Planungsgruppe beim Landkreis gebildet, die für die Dauer des Ausbaus bestand. Die haben sich in das Thema rein gearbeitet und so konnte der Ausbau im Herbst 2016 starten und zog sich dann bis Frühjahr 2017 in der Gemeinde. Der gesamte Ausbau aller Gemeinden im Landkreis dauerte aber bis 2019.

So sollte es dann auch laufen. Wenn eine Gemeinde den Antrag so nebenbei laufen lässt bis einer mal wieder Zeit hat ist natürlich nicht so optimal, um es mal vorsichtig zu beschrieben. Da wenige Förderanträge gestellt wurden gehe ich halt davon aus, wenn die Gemeinden zügig umsetzen, dass die letzten reinen FTTC bzw. VDSL Ausbauregionen jetzt dran sind. Ein Engpass beim Tiefbau dürfte bei der geringen Anzahl an abgerufenen Mitteln kaum vorhanden gewesen sein.

Unser möglicher FTTB/H Ausbau würde dagegen ohne Förderung laufen. Wie so was zum Drama werden kann sieht man aktuell in Limburg. Die hatten 2019 schon mal den Versuch gemacht und sind deutlich gescheitert. Aktuell wird ein zweiter Versuch gefahren, der aber ebenfalls, so aussieht es bis jetzt aus, nichts wird. Da wurde wohl der hier schon erwähnte Trick gefahren und die Konkurrenz plakatierte für den eigenen Ausbau der schon bald starten sollte.
 
Microarchitekt schrieb:
Aber nicht, weil sie nicht wollten, sondern weil die Gemeinden kaum Mittel beantragt und abgerufen haben.
Zu beachten dabei ist: beantragt, bewilligt und abgerufen sind sehr unterschiedliche Dinge.

In den letzten Jahren wurde häufig darüber berichtet dass bisher wenige Mittel aus dem Bundesförderprogramm abgerufen wurden, oft verbunden mit der Interpretation dass die Mittel nicht nachgefragt werden. "Abgerufen" bedeutet aber "ausgezahlt", und ausgezahlt wird im Wesentlichen wenn die beauftragte Leistung erbracht wurde, also wenn der Ausbau abgeschlossen ist.

In Deinem Beispiel wurden die Mittel also 2019 abgerufen.

Bis letztes Jahr gab es auf dieser Seite noch Steckbrief zum Förderprogramm, der alle paar Monate aktualisiert wurde. Mittlerweile scheint es den nicht mehr zu geben, aber ich habe den Stand September 2021 noch hier auf der Festplatte.
Zu diesem Zeitpunkt waren Fördergelder in Höhe von 9 Mrd Euro bewilligt, aber nur 1,5 Mrd Euro ausgezahlt (abgerufen).

Bildschirmfoto 2022-08-04 um 17.06.41.png
 
Microarchitekt schrieb:
Das ist ja ein weiterer Punkt beim ganzen Ausbau. Die Leute in den zuständigen Bundes- und Landesbehörden für die Förderung haben doch Däumchen gedreht
Warum sich ein Aubau verzögert war nicht mein Thema. Ich habe auf die These geantwortet, der Ausbau müsse doch mittlerweile abgeschlossen sein.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rächtschreibung)
bender_ schrieb:
Denn ~140MBit/s über Starlink kann ich ja auch haben, wenn ich gewillt bin.
<= 140 Mbps, Starlink hat relativ grosse "Segmente"/Zellen da sieht man dann sehr schoen was passiert, wenn viele Nutzer gleichzeitig aktiv sind. Das ist nicht gegen Starlink gerichtet oder dagegen, dass Starlink fuer viele bisher Unterversorgte eine echte Alternative ist die Zeit bis zum Netzausbau zu ueberbruecken. Nur eine Bemerkung, dass 140 Mbps ueber Starlink etwas optimistisch gerechnet ist....
 
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