Garantie Asus Seriennummer

SirPopelAlot

Lt. Commander
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Moin liebe Community,
ich könnte eine gebrauchte Grafikkarte kaufen, aber es ist keine Rechnung mehr vorhanden... Wie sieht es mit der Herstellungsdatum/NR aus, akzeptiert Asus dies als Garantieanfangspunkt?

Schöne Grüße
 
Erstes Ergebnis bei Duckduckgo & Google (Schlagworte "asus garantie"):

"Garantiedauer des Produktes: Diese Garantie gilt für die auf dem Etikett auf der Rückseite oder auf dem Seriennummernaufkleber des Produktes angegebene Dauer („Garantiezeit“), z. B.: 12M bedeutet 12 Monate, 24M bedeutet 24 Monate und 36M bedeutet 36 Monate ab dem Tag an dem das Produkt erstmals durch einen Endkunden erworben wurde („Kaufdatum“). Falls kein Kaufbeleg vorgezeigt werden kann, gilt das Herstellungsdatum des Produktes als Kaufdatum. "

https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/agb.pdf

Lg
 
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30 sec google suche. OK, ich hab gelogen, es war Ecosia/Bing 👀

https://eu-rma.asus.com/pick_eu/de/agb.pdf

Garantiedauer des Produktes: Diese Garantie gilt für die auf dem Etikett auf der Rückseite oder auf dem Seriennummernaufkleber des Produktes angegebene Dauer („Garantiezeit“), z. B.: 12M bedeutet 12 Monate, 24M bedeutet 24 Monate und 36M bedeutet 36 Monate ab dem Tag an dem das Produkt erstmals durch einen Endkunden erworben wurde („Kaufdatum“). Falls kein Kaufbeleg vorgezeigt werden kann, gilt das Herstellungsdatum des Produktes als Kaufdatum.

6. Einschränkung der Garantie Die Garantie [...] gilt nicht für Softwareprobleme oder selbstverursachte Schäden und Umstände, wie unter anderem: [...] (b) Die Seriennummer des Produktes, der Komponenten oder des Zubehörs wurde verändert, entfernt oder zerstört;
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Wesentliche wurde noch nicht genannt:

Diese ASUS-Herstellergarantie (nachfolgend „Garantie“ genannt) wird dem Erstkäufer (nachfolgend
„Sie“ genannt) des neu hergestellten ASUS-Produktes (nachfolgend „Produkt“ genannt) von der
ASUSTeK Computer Inc. (nachfolgend „ASUS“ genannt) zu den nachstehenden Bedingungen
gewährt.
 
Richtig, die Sache ist nur... ohne Rechnung kann keine der beiden Seiten nachvollziehen wer der Erstkäufer war.

(Ob das jetzt moralisch so richtig ist sei mal dahingestellt, aber grundsätzlich könnte man sich ja auch mit dem Erstkäufer in Verbindung setzen damit der die Abwicklung macht blablabla, da kann man es auch gleich so machen).
 
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